Pflegende und ihre Blogs – da werden Bilder von Kühlschränken gesammelt, von Güterzügen und Selbständigkeit berichtet, ungefiltert von der Ausbildung erzählt, Tipps zum Examen gegeben, manchmal geschmollt, die Pflegewissenschaft verbreitet, Politik, Pflege und Studium in den Mittelpunkt gestellt und der Boden der Tatsachen aufgezeigt. Es gibt bestimmt noch mehr. (Zi)
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Medikamente vor Hitze schützen
An heißen Sommertagen sollten Medikamente vor Hitze geschützt werden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, etwa bei einem Campingurlaub oder auf längeren Reisen, sollte entsprechend vorsorgen. „Ob Arzneimittel wärmeempfindlich sind, können Patienten in der Apotheke erfragen. Hitzeempfindliche Medikamente können unterwegs gut in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Empfehlenswert sei auch, die Medikamente bei einem Schwimmbadbesuch oder ähnlichen Aktivitäten nicht im parkenden Auto zu lassen, sondern mitzunehmen. Bei Medikamenten wie Insulin, die Zuhause im Kühlschrank gelagert werden sollten, gelten unterwegs besondere Regeln. Das Insulin sollte in einer Kühlbox mit Kühlakku lagern. Würde das Insulin aber zu kalt gelagert und einfrieren, würde es nach dem Auftauen seine Wirkung verlieren. Um das Einfrieren zu verhindern, darf das Insulin deshalb keinen direkten Kontakt mit dem Kühlelement haben. Deshalb sollte man es mit einem Handtuch umwickeln. Benkert: „Apotheker informieren ihre Patienten gerne über alles, was im Urlaub bei der Lagerung von Medikamenten zu beachten ist.“ Große Hitze kann auch einigen Medikamenten schaden, die normalerweise bei Raumtemperatur gelagert werden. Einige Arzneiformen wie Dosieraerosole oder Zäpfchen können im Sommer durch Hitze unbrauchbar oder unwirksam werden. Durch eine zu starke Erwärmung können Spraydosen aufreißen oder explodieren. Zäpfchen wiederum können schmelzen. Beim Abkühlen verteilt sich der Wirkstoff in der Zäpfchengrundlage ungleichmäßig, wodurch die Wirkung des Arzneimittels beeinflusst werden kann. Idealerweise werden die meisten Arzneimittel unter 25 Grad Celsius gelagert. Wenn ein Auto bei 30 Grad geparkt wird, können die Temperaturen im Inneren auch im Schatten auf über 70 Grad ansteigen. In der prallen Sonne sind noch höhere Temperaturen möglich. Hutablagen und Armaturenbretter werden erfahrungsgemäß am heißesten. Das Innere eines geschlossenen Handschuhfachs kann sich auf über 40 Grad erwärmen. Relativ kühl bleibt es hingegen unter den Vordersitzen.
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G7-Gipfel setzt starkes gemeinsames Zeichen im Gesundheitsbereich
Anlässlich der Gipfelerklärung der G7 Staats- und Regierungschefs erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Es ist gut, dass es beim G7-Gipfel gelungen ist, ein starkes gemeinsames Zeichen für die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen und Epidemien zu setzen. Zuletzt hat in großer Dramatik Ebola gezeigt: Es gibt keine weit entfernten Krankheiten. Deshalb ist es wichtig, dass die G7-Staaten jetzt gemeinsam entschlossen Lehren aus der Ebola-Krise ziehen. Wir brauchen ein besseres globales Krisenmanagement auch im Gesundheitsbereich. Ganz wichtig ist, die Gesundheitssysteme vor Ort so zu stärken, dass sie für künftige Epidemien besser gerüstet sind. Krankheit kennt keine Grenzen und das gilt auch für die Therapien. Wie lange unsere Antibiotika noch wirken, hängt maßgeblich auch davon ab, wie sie weltweit eingesetzt werden. Schon heute sterben jedes Jahr 700.000 Menschen weltweit infolge einer Antibiotika-Resistenz. Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine der tragenden Säulen unserer Gesundheitsversorgung weg. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und der Landwirtschaft sowie verstärkte Anstrengungen in der Forschung sind daher unerlässlich. Nach dem G7-Gipfel müssen jetzt weitere Schritte folgen. Für Anfang Oktober habe ich die G7-Gesundheitsminister nach Berlin eingeladen, um das weitere Vorgehen im Gesundheitsbereich zu besprechen.” Am Montagnachmittag haben die G7-Staaten eine Gipfelerklärung verabschiedet. Darin machen sie deutlich, dass sie starke Partner in der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen sind und den Globalen Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützen. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika sowohl in der Humanmedizin als auch der Landwirtschaft ist unerlässlich, um Resistenzbildungen zu vermeiden. Die Staats- und Regierungschefs der führenden G7-Staaten setzen sich daher dafür ein, dass Antibiotika nach individueller Diagnostik und zu therapeutischen Zwecken verabreicht werden. Der Verschreibungspflicht in der Humanmedizin sowie einem analogen Vorgehen in der Veterinärmedizin werden große Bedeutung beigemessen. Die Staats- und Regierungschefs diskutierten außerdem, welche Lehren die internationale Gemeinschaft aus der Ebola-Krise ziehen kann, um zukünftig besser auf Epidemien vorbereitet zu sein. Zentral ist die Stärkung von Gesundheitssystemen und die Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation. Die G7-Staaten wollen 60 Länder, einschließlich der westafrikanischen Länder, unterstützen. Zudem soll ein internationaler Pool von multidisziplinären Experten geschaffen werden, die im Krisenfall schnell einsatzbereit sind. Hierfür ist die WHO der zentrale Partner. Als drittes Gesundheitsthema diskutierten die Staats- und Regierungschefs, Maßnahmen zur Bekämpfung von vernachlässigten Tropenkrankheiten und einigten sich auf eine bessere Koordinierung der Forschungsaktivitäten. Von 8. bis 9. Oktober 2015 findet in Berlin ein Treffen der G7-Gesundheitsminister auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe statt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de sowie unter www.g7germany.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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Hermann Gröhe: „Bessere Versorgung und schnellere Genehmigungsverfahren“ – Kabinett beschließt Gesetzentwurf „Blut- und Gewebezubereitungen “
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Versorgung mit Blut- und Gewebezubereitungen und Arzneimitteln für neuartige Therapien. Die bestehenden Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst. Zugleich vereinfachen wir die Genehmigungsverfahren, damit diese besonderen Arzneimittel den Patientinnen und Patienten schneller zugutekommen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Deutschen Hämophilieregisters sorgen wir dafür, dass Menschen mit Blutgerinnungsstörungen noch besser und sicherer versorgt werden.“ Der Gesetzesentwurf enthält fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Die Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und entsprechend den beim Vollzug der Vorschriften gesammelten Erfahrungen der Länder und des Paul-Ehrlich-Instituts angepasst. So wird zum Beispiel die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Gewebezubereitungen und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland im Falle von Versorgungsengpässen erleichtert. Weiterhin werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht. Genehmigungen, für die bislang unterschiedliche Behörden zuständig waren, können jetzt allein vom Paul-Ehrlich-Institut erteilt werden. Zudem wird klargestellt, welche nachträglichen Änderungen an zugelassenen oder genehmigten Produkten nur mit Zustimmung des Paul-Ehrlich-Instituts durchgeführt werden dürfen, damit die Sicherheit der Arzneimittel erhalten bleibt. Gesetzliche Regelungen zur Marktüberwachung werden gestrafft und an einer Stelle zusammengefasst. Die Änderungen sorgen für mehr Transparenz und verbessern die hohen Sicherheitsstandards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neuartige Therapien noch weiter. Zudem wird das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten werden pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des bestehenden hohen Datenschutzniveaus an das Register übermittelt. Das Deutsche Hämophilieregister führt diese Daten zusammen, wertet sie aus und stellt sie in anonymisierter Form zu Zwecken der Grundlagen- und Versorgungsforschung zur Verfügung. Das klinische Register sorgt so für mehr Transparenz, schafft eine gute Datengrundlage für Forschungszwecke und verbessert so die Entscheidungsgrundlage für die optimale Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz wird voraussichtlich im August 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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