Pflegende und ihre Blogs – da werden Bilder von Kühlschränken gesammelt, von Güterzügen und Selbständigkeit berichtet, ungefiltert von der Ausbildung erzählt, Tipps zum Examen gegeben, manchmal geschmollt, die Pflegewissenschaft verbreitet, Politik, Pflege und Studium in den Mittelpunkt gestellt und der Boden der Tatsachen aufgezeigt. Es gibt bestimmt noch mehr. (Zi)
Related Posts
The Empathic Civilisation
Geniale Umsetzung von RSAnimate – Querdenker Jeremy_RifkinW (Autor von zb “Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft) über die empathische Gesellschaft:
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erfolgreicher Abschluss der Erprobungsstudien ist ein wichtiger Zwischenschritt
Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuerPflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien inAuftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden heute im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiumsvorgestellt. Dazu erklärt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahrenfunktioniert. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hinweise, wo noch ein Feinschliff nötig ist. Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit dieverbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt. Noch im Sommer werde ich denGesetzentwurf vorlegen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, umUngerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade soweit wie möglich zu vermeiden. Nun müssen wir – Politik, Wissenschaft und Krankenkassen – zügig Hand in Handweiterarbeiten, damit die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung derPflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damitgegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommenwerden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung derHochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasst insgesamt 2.000 pflegebedürftigeMenschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahrendurchgeführt wird. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Parallel fand die „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ statt. Mitihr sollte eine solide und aktuelle empirische Grundlage geschaffen werden, um Hinweise für künftige Leistungshöhen jePflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschulefür angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Dienstender Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heutebekommen. Der Entwurf der „Praktikabilitätsstudie“ liegt vor, die „zweite“ Studie zur „Erfassung des Versorgungsaufwands“ folgt im Laufe desFebruars 2015. Beide Studien werden nach Fertigstellung dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wird durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMFSFJ, derPflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure ausWissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und derPflegekassen angehören. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheits und des GKV-Spitzenverbandes
The post Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erfolgreicher Abschluss der Erprobungsstudien ist ein wichtiger Zwischenschritt appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
AOK erteilt Zuschläge für Tranche XVII – Versorgungssicherheit steht im Vordergrund
Die AOK-Gemeinschaft hat am Freitag (20.Mai) die Zuschläge für die 17. Tranche der Arzneimittelrabattverträge erteilt. „Die Verträge mit insgesamt 30 schon seitherigen und neuen Partnerunternehmen starten erst am 1. Oktober. Damit geben wir den Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung und hohe Planungssicherheit“, sagte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Generikaverträge, Dr. Christopher Hermann, in Stuttgart. „AOK XVII“ beinhaltet Zuschläge für 53 Fachlose. Die Verträge lösen die Kontrakte der Tranche AOK XIII ab und laufen vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018. Zu den umsatzstärksten Medikamenten der Tranche zählen das Diabetespräparat Metformin und der Blutdrucksenker Metoprolol. Insgesamt deckt die neue Tranche Arzneimittel mit einem AOK-Umsatzvolumen von rund einer Milliarde Euro ab. Hermann wies darauf hin, dass die AOK für zwei Wirkstoffe keinen Zuschlag erteilt habe, weil die jeweiligen Angebote unwirtschaftlich gewesen seien. „Bei der Auswahl unserer Vertragspartner geht es eben nicht nur um einen guten Preis, sondern vor allem auch um eine zuverlässige Versorgung unserer Versicherten. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit haben wir zudem wieder vier besonders häufig verordnete Medikamente im Drei-Partner-Modell vergeben“, so der Vorstandsvorsitzende. Mit Blick auf Ergebnisse des jüngst beendeten Pharmadialogs der Bundesregierung warnte Hermann vor Eingriffen des Gesetzgebers in ein gut funktionierendes System: „Wenn sich die Pharmalobby mit ihrer Forderung nach einem verpflichtenden Drei-Partner-Modell durchsetzt, müssten viele Patientinnen und Patienten wieder deutlich häufiger unnötige Medikamentenwechsel hinnehmen. Zudem würde der wirtschaftliche Erfolg der Arzneimittelrabattverträge deutlich geschwächt. Das hätte alsbald zwangsläufig auch Folgen für die Höhe der Zusatzbeiträge von Versicherten.“ Die Rabattverträge für Generika ermöglichen deutliche Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Aktuell laufen Verträge für 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Die laufenden AOK-Verträge decken damit rund zwei Drittel des Generikamarktes ab. Die AOK-Gemeinschaft konnte 2015 1,5 Milliarden Euro durch Rabattverträge einsparen. Die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 3,6 Milliarden Euro. Mehr Informationen: aok-rabattvertraege.de Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
The post AOK erteilt Zuschläge für Tranche XVII – Versorgungssicherheit steht im Vordergrund appeared first on Healthcare Netzwerk.