(HAMBURG) Das UKE hat eine Studie zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 8518 Verstorbene ab dem 60 Lebensjahr. 3,3% aller Verstorbenen hatten einen Dekubitus 3. oder 4. Grades aufzuweisen. Das ist nicht erfreulich. Allerdings darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass eine mangelhafte pflegerische Versorgung die Ursache ist. Interessanterweise belegt die Studie nämlich auch, dass die Mehrzahl dieser Druckgeschwüre unter dem Aspekt der Versorgung chronischer Wunden gut verbunden war und sich in einem gut heilenden Wundstatus befand. Diese Ergebnisse belegen, dass Hamburg und Umgebung – ebenso wie der Rest des Bundesgebietes – professionelle pflegefachliche Kompetenz braucht, und zwar nicht nur in stationären Versorgungsformen, sondern insbesondere für präventive Maßnahmen im häuslichen Bereich. Immerhin lagen 2% der in Hamburg verstorbenen Senioren vor ihrem Auffinden längere Zeit in ihrer Wohnung. Etwa ein Drittel der Wohnungen dieser Menschen waren in einem verwahrlosten Zustand. (Al)
Related Posts
BARMER GEK und Kinder- und Jugendärzte starten telemedizinische Versorgung für junge Patienten
Der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte (BVKJ) und die BARMER GEK verbessern die Behandlung von Heranwachsenden mit chronischen und seltenen Erkrankungen durch ein speziell entwickeltes Telemedizin-System. Mit PädExpert können niedergelassene Kinder- und Jugendärzte ab sofort einen pädiatrischen Facharzt online zu Rate ziehen, um unklare Diagnosen abzusichern und die Behandlung abzustimmen. „Mit PädExpert optimieren wir die medizinische Versorgung, allem voran auf dem Lande. Dank PädExpert ersparen sich unsere jüngsten Versicherten lange Anfahrtswege und Wartezeiten beim Spezialisten“, sagte Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER GEK, in Berlin bei der Vorstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Krankenkasse und der Service GmbH des BVKJ. Dabei sprach er sich insgesamt für einen stärkeren Einsatz von telemedizinischen Anwendungen aus und knüpfte dies an Bedingungen. „Telemedizin muss einen konkreten Mehrwert für den Patienten haben, diesen in einer grundlegenden Evaluation nachweisen und höchsten Datenschutzanforderungen genügen“, so Rafii. PädExpert als exklusives Angebot für BARMER GEK Versicherte Ab sofort können die jüngsten Versicherten der BARMER GEK PädExpert in Bayern in Anspruch nehmen und im Laufe des Jahres bundesweit. „Die BARMER GEK bietet als einzige Krankenkasse PädExpert für ihre Versicherten an. Damit hat unser Kinder- und Jugend-Programm wieder einmal ein Alleinstellungsmerkmal“, sagte Rafii. Der telemedizinische Expertenrat soll zunächst bei zehn Indikationen zum Einsatz kommen und bietet eine medizinische Expertise etwa bei Rheuma, Zöliakie und dermatologischen Erkrankungen. Mit PädExpert wollen die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte möglichst binnen 24 Stunden die Einschätzung eines Experten einholen und so nicht eindeutige Befunde abklären. Eigens entwickeltes IT-Verfahren für bestmöglichen Datenschutz „Für PädExpert wurde ein neues Verfahren entwickelt, um ein Höchstmaß an Datensicherheit zu gewährleisten. Bei der Übertragung von Anfragen von einem Arzt zum anderen werden die persönlichen Daten des Patienten von den medizinischen Daten vor der verschlüsselten Übertragung getrennt und auf verschiedenen physikalischen Servern in Deutschland gespeichert“, sagte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. Er bezeichnete PädExpert als „Meilenstein für die Gesundheitsversorgung“, da Experten für pädiatrische Spezialgebiete hauptsächlich in Ballungszentren angesiedelt seien. „Telemedizinische Konsultationen sind schon deshalb sehr wichtig, weil die Zahl der Praxen rückläufig ist, vor allem auf dem Land“, sagte Fischbach weiter und verwies auf sich ändernde Anforderungen an die Arbeitsbedingungen. „Viele unserer jungen Kolleginnen und Kollegen wünschen sich andere Arbeitsmodelle, wie Jobsharing oder Teilzeitarbeit. Auch hier kann PädExpert sehr hilfreich sein, da es nicht an feste Arbeitszeiten in der Praxis gebunden ist“, sagte Fischbach und betonte, dass der BVKJ einer der ersten ärztlichen Berufsverbände in Deutschland mit telemedizinischen Konsultationen in der Praxis sei. Besuch beim Facharzt in zwei von drei Fällen nicht erforderlich PädExpert wurde von Kinder- und Jugendärzten in Bayern über drei Jahre entwickelt und getestet. Dank des Expertenkonsils mussten zwei von drei Heranwachsenden nicht mehr persönlich zum Spezialisten gehen. Die Diagnostikphase verkürzte sich im Schnitt um 16 Tage und im Bereich der Hämatologie um 30 Tage. Im Jahr 2014 hat das Verfahren den Bayerischen Gesundheitspreis in der Kategorie „Zukunft Telemedizin“ erhalten. Pressemitteilung der BARMER GEK
The post BARMER GEK und Kinder- und Jugendärzte starten telemedizinische Versorgung für junge Patienten appeared first on Healthcare Netzwerk.
Erfolgreicher Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz – Fortschreibung bei Festzuschüssen ab 2017
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband bewerten den erfolgreichen Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung. Nach schwierigen aber jederzeit konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert. „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert. Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn lässt“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der Selbstverwaltung ausdrücklich. Denn für uns Freiberufler ist diese eine der tragenden Säulen eines Gesundheitssystems, das unseren Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden.“ Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf künftig dann 0,8820 Euro. Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro. Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro ausgegeben, davon entfallen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahn-ersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Hintergrund zum Festzuschuss: Bei Zahnersatz haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen nach dem Willen des Gesetzgebers 50 Prozent des Betrags, der für die entsprechende Regelver-sorgung zu Lasten der GKV festgelegt ist. Pflegen Versicherte ihre Zähne und lassen sich regelmäßig von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt untersuchen, kann sich der Festzuschuss erhöhen – um 20 Prozent, wenn mit dem Bonusheft nachgewiesen wird, dass in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung jährlich eine Vorsorgeuntersuchung erfolgt ist, um weitere 10 Prozent, wenn dieser Nachweis für die vergangenen zehn Jahre lückenlos erbracht wird. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Erfolgreicher Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz – Fortschreibung bei Festzuschüssen ab 2017 appeared first on Healthcare Netzwerk.
Einstellung zur Organ- und Gewebespende: Erste Ergebnisse der aktuellen BZgA-Repräsentativbefragung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat heute ihre aktuelle Umfrage “Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland” veröffentlicht. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Nahezu zwei Drittel der Menschen in Deutschland sagen, dass sie zu einer Organspende grundsätzlich bereit sind. Trotzdem stirbt alle 8 Stunden ein Mensch, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht. Denn viele halten weder ihren Willen schriftlich fest, noch teilen sie ihre Entscheidung ihren Angehörigen mit. Deshalb ist der Organspendeausweis so wichtig. Jeder sollte sich informieren, bewusst entscheiden und mit der eigenen Familie darüber sprechen. Denn diese Entscheidung kann Leben retten.” Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: “Jeder Dritte in Deutschland hat seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis festgehalten. Das muss uns Ansporn sein, Bürgerinnen und Bürger weiterhin gut zu informieren und sie damit zu unterstützen, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, diese mit ihren Angehörigen zu besprechen und sie dann auch zu dokumentieren.” Die aktuelle Befragung zeigt eine weitgehende Akzeptanz und eine noch höhere Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende als in den vergangenen Jahren. 80 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, 71 Prozent der Befragten sind grundsätzlich damit einverstanden, dass man Ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnimmt. 2013 waren es 68 Prozent. Auf die Frage nach den Motiven für eine Organ- und Gewebespende sagen 64 Prozent aller Befragten, dass sie anderen Menschen helfen wollen. Für 45 Prozent ist die Entlastung ihrer Angehörigen eine wichtige Spendenmotivation. 12 Prozent der Befragten lehnen eine Organ- und Gewebespende ab, weil sie den Missbrauch durch Organhandel fürchten und 9 Prozent aus Angst, dass medizinisch nicht mehr alles für sie getan würde, wenn ein Organspendeausweis vorliege. Seit 2012 steigt in Deutschland die Zahl der Personen, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben: Hatten 2012 lediglich 22 Prozent ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Ausweis dokumentiert, waren es 2013 schon 28 Prozent. Dieser Trend setzt sich in 2014 fort – inzwischen besitzen 35 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis. Die große Mehrheit (86 Prozent), die einen Organspendeausweis ausgefüllt hat, stimmt einer Organ- und Gewebespende zu. 7 Prozent benennen eine andere Person, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Lediglich 4 Prozent dokumentieren ihren Widerspruch im Organspendeausweis. Die Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass bereits 46 Prozent aller Befragten ihren Angehörigen ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende mitgeteilt haben. Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen ihre Versicherten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende und über den Nutzen und die Möglichkeiten des Organspendeausweises zu informieren haben. Versicherte sollen auf diesem Weg motiviert werden, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspendeausweis zu dokumentieren. Zum Zeitpunkt der BZgA-Umfrage erinnern sich 43 Prozent der Befragten, dass sie das Informationsschreiben ihrer Krankenkasse oder ihres Krankenversicherungsunternehmens mit einem beigefügten Organspendeausweis erhalten haben. Information und Aufklärung sind weiterhin in großem Umfang nötig. Denn mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) fühlt sich zum Thema Organ- und Gewebespende weniger gut bis schlecht informiert. Die BZgA hält deshalb ein breites Informationsangebot unter http://www.organspende-info.de bereit. Zudem setzen das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Herbst 2015 die gemeinsame Informationskampagne fort. Sie steht unter dem Motto “Mein Ausweis – meine Entscheidung! Nachdenken. Darüber reden. Entscheiden.” Die bundesweite Repräsentativbefragung “Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2014″ der BZgA wurde von Juli bis September 2014 unter 4.002 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 14 bis 75 Jahren durchgeführt. Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/ Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
The post Einstellung zur Organ- und Gewebespende: Erste Ergebnisse der aktuellen BZgA-Repräsentativbefragung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.