Das Norddeutsche Zentrum zu Weiterentwicklung in der Pflege hat eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, die ergründen soll, welche Kriterien für Schulabgänger ausschalggebend sind, sich für oder gegen einen Pflegeberuf zu entscheiden. Auf Grundlage dieser Daten soll dann eine Imagekampagne durchgeführt werden. Es wird dann wohl darauf zu achten sein, sich nicht dazu verleiten zu lassen, die Pflegeberufe so zu verkaufen, wie sie gar nicht sind. Dann ist die Enttäuschung und in der Folge die Berufsflucht um so größer. Auch wenn die Grundidee einer Imagekampagne ganz sicher ihre Berechtigung hat, wird sie nur dann wirksam sein, wenn zeitgleich in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen investiert wird, und nach einer solchen Kampagne recherchiere ich im Web bisher vergeblich… (Al)
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Neuregelungen im Jahr 2015 im Bereich Gesundheit und Pflege
Zum 1. Januar 2015 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen Überblick: Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds. Jede Krankenkasse entscheidet selbst über seine Höhe. Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Das Sonderkündigungsrecht ist sehr versichertenfreundlich ausgestaltet: Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedes Mitglied vor der ersten Erhebung und vor jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags in einem Brief auf das Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und die Übersicht des GKV Spitzenverbandes über die Zusatzbeiträge aller Krankenkassen hinzuweisen. Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2015: 0,9 Prozent) übersteigt, müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Mitglied in eine günstigere Kasse wechseln kann. Ein Mitglied kann bis zum Ende des Monats kündigen, für den der neue bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. Der Kassenwechsel vollzieht sich zwei Monate später. Bezogen auf Januar 2015 heißt das: Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, muss sie ihre Mitglieder bis Ende Dezember anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Mitglieder haben bis Ende Januar Zeit zu kündigen. Der Eintritt in eine andere Krankenkasse ist zum 1. April 2015 möglich. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge, für Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlt der Bund die Zusatzbeiträge. Erstes Pflegestärkungsgesetz Mit dem “Ersten Gesetz zur Stärkung der Pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften” steigen die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige um insgesamt 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Alle 2,6 Millionen Pflegebedürftigen – Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung – können von den besseren Leistungen profitieren. Für die Pflege zu Hause stehen1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen profitieren von Leistungsverbesserungen im Umfang von einer Milliarde Euro. Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung erhöhen sich um 0,3 Prozentpunkte. Künftig beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für kinderlose Mitglieder. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ab 1. Januar mit dem neuen Pflegeleistungs-Helfer einen Überblick über die Leistungen verschaffen, die ihre individuelle Situation verbessern können.(Den Pflegeleistungs-Helfer und ausführliche Tabellen zu den Leistungsbeträgen finden Sie unter www.pflegestaerkungsgesetze.de) Die Verbesserungen im Einzelnen: oder eine akute Situation eines Pflegebedürftigen bewältigen müssen, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie eine bis zu zehntägige Freistellung vom Arbeitsplatz in Anspruch nehmen Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung Weitere wichtige Regelungen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Informieren, entscheiden, ausfüllen – Neue Informationskampagne zum Thema Organ- und Gewebespende
Das Thema Organ- und Gewebespende wird in Deutschland überwiegend positiv bewertet. 81 Prozent der Bevölkerung stehen dem Thema aufgeschlossen gegenüber. Doch nur rund ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger besitzt einen Organspendeausweis. Deshalb starten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine neue Informationskampagne. Anlässlich des Auftakts der neuen Kampagne erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Immer noch warten in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeder von uns kann sehr schnell selbst betroffen sein. Daher ist es so wichtig, dass sich noch mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen, die Informationsangebote wahrnehmen und in ihren Familien und im Freundeskreis darüber sprechen. Am besten ist es, eine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das schafft nicht nur im Ernstfall Klarheit und Sicherheit – vor allem für die eigenen Angehörigen. Es hilft auch, das Geschenk des Lebens weiterzugeben, wenn es darauf ankommt.“ Die Botschaft der neuen Informationskampagne lautet: Der Organspendeausweis gehört zum alltäglichen Leben dazu wie ein ganz normales Kleidungsstück. Ihn zu tragen und damit schriftlich festzuhalten, ob man einer Organ- und Gewebespende zustimmt oder nicht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Auf den neuen Plakaten und Anzeigen sind daher alltägliche Kleidungsstücke zu sehen: Ein Hemd, ein Kleid, eine Hose. Auf den zweiten Blick erkennt man, dass die Kleidung nicht aus Stoff besteht, sondern aus dem Organspendeausweis gefaltet ist. Begleitet werden die Bildmotive von dem Slogan „Egal wie Sie ihn tragen, Hauptsache, Sie haben ihn. Den Organspendeausweis. Informieren, entscheiden, ausfüllen.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA betont: „Nach wie vor wissen viele Menschen nicht, dass man im Organspendeausweis mehrere Optionen dokumentieren kann. So ist es möglich, sich nicht nur generell für eine Organ- und Gewebespende auszusprechen, man kann eine Entnahme auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder sich gegen eine Spende entschließen. Wie auch immer die eigene Entscheidung ausfällt, wichtig ist, diese zu dokumentieren, am besten in einem Organspendeausweis.“ Mit den Motiven wird der Schwerpunkt auf die selbstverständliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen gesetzt. Flankiert wird die Plakat- und Anzeigenschaltung von einem breiten Informationsangebot auf www.organspende-info.de. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt regelmäßig Repräsentativbefragungen zur Organ- und Gewebespende durch. Diese belegen, dass Menschen eher bereit sind, eine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, je besser sie über das Thema informiert sind. Deshalb dient die Kampagne dazu, dem Informationsbedarf in der Bevölkerung gerecht zu werden und die breite Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende unterwww.organspende-info.de Zentrale Ergebnisse der Repräsentativerhebung 2016 der BZgA zu „Wissen, Einstellung und Verhalten zur Organspende“ unterwww.bzga.de/presse/daten-und-fakten Die neuen Kampagnenmotive können unterwww.bzga.de/presse/pressemotive/organspende heruntergeladen werden.
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Krankenhausreform muss nachgebessert werden – Klinikplanung braucht verbindliche Qualitätsvorgaben
Bei der Krankenhausreform drohen immer höhere Kosten, die sich bis zum Jahr 2020 auf acht Milliarden Euro belaufen könnten. „Das Krankenhausstrukturgesetz darf auf keinen Fall weiter verwässert werden, wie es die Bundesländer versuchen. Die Pläne der Länder würden nur Mehrkosten verursachen, ohne dass die Versorgung der Patienten besser würde“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub, am Donnerstag bei der Präsentation der Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“. Straub kritisierte den Vorstoß der Länder, die Regeln zur Mengensteuerung aufzuweichen. Diese sehen Abschläge vor, wenn ein Krankenhaus Leistungen häufiger anbietet als im Vorjahr. „Die Anreize, medizinisch nicht notwendige Leistungen zu erbringen, müssen abgestellt werden. Finanzielle Abschläge sind ein wichtiges Instrument, um der Über- und Fehlversorgung entgegenzuwirken“, so Straub. Die Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“ befasst sich in diesem Jahr explizit mit der Krankenhausreform. Dabei äußern sich Experten aus der Politik, dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der BARMER GEK gemeinsam zu Leitfragen der Krankenhausversorgung. Ein Schwerpunkt darunter ist die immer geringer werdende Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern. „Die Bundesländer müssen endlich ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und die Infrastruktur in den Kliniken stärken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre eine kontinuierliche Investitionsquote von acht bis zehn Prozent erforderlich“, sagte Straub. Der Vorstandvorsitzende der BARMER GEK sprach sich für bundesweit einheitliche Mindeststandards in Kliniken aus. „Die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sollten eine verbindliche Mindestanforderung für Kliniken sein, um bestimmte Leistungen abrechnenzu dürfen. Ohne klare Vorgaben drohen bundesweit sehr unterschiedliche Qualitätsanforderungen“, warnte Straub vor dem Hintergrund, dass die Vorgaben des G-BA nur Empfehlungscharakter für die Bundesländer haben sollen. Pressemitteilung der BARMER GEK
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