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Kinderkommission: Schutz von Kleinstkindern bei Medienproduktionen

Öffentliche Proteste – wie im jüngsten Beispiel der RTL-Produktion „Erwachsen auf Probe“ – konnten die Ausstrahlung dieser Sendungen nicht stoppen. Für die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist dieses Ergebnis außerordentlich unbefriedigend.  Die Kinderkommission hat sich bereits in der Vergangenheit für eine Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern und Säuglingen bei der Mitwirkung an Medienproduktionen ausgesprochen. Sie hält eine Überprüfung des Jugendarbeitsschut

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