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TK: Pilotprojekt für mehr Patientensicherheit startet
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch beim Arzt in der Praxis vor Ort: Laborwerte werden vertauscht, Diagnosen falsch dokumentiert. Praxisübergreifende Fehlerberichts- und Lernsysteme helfen, medizinische Fehlgriffe zu vermeiden. Diese Systeme sind in Deutschland im ambulanten Bereich – anders als im Krankenhaus – noch nicht weit verbreitet. Die Techniker Krankenkasse (TK) will das ändern. Sie startet daher jetzt mit Partnern in Nürnberg ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt für mehr Patientensicherheit in der Arztpraxis. „Das Projekt fördert modellhaft die Patientensicherheits-Kultur. Damit legen wir einen Grundstein für den weiteren Ausbau der Fehlermelde- und Lernsysteme in der ambulanten Versorgung”, sagt Dr. Frank Verheyen, Leiter des Wissenschaftlichen Instituts der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG). Das Ziel: unkomplizierte, aber effiziente Handlungsempfehlungen entwickeln, um Ärzten und Praxispersonal zu helfen, kritische Ereignisse künftig zu vermeiden. Die zweijährige Modellphase startet in 70 Haus- und Facharztpraxen des Gesundheitsnetzes Qualität und Effizienz Nürnberg (QuE). Unterstützt wird das Projekt von TK, WINEG und dem Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main. „Irren ist menschlich – das dürfen wir nicht vergessen. Fehler passieren überall”, so Verheyen weiter. „Wenn sie geschehen sind, ist es klug, daraus Schlüsse zu ziehen, um sie zukünftig zu vermeiden.” Daher können beteiligte Haus- und Fachärzte und deren Teams ab sofort Fehler, die im Praxisalltag passieren, auf einer Homepagestrukturiert dokumentieren. Nachdem die Berichte anonymisiert wurden, stehen sie allen Mitgliedern des Praxisnetzes zur Verfügung. Dadurch können gemeinsam Möglichkeiten gefunden werden, solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Praxen können von den Erfahrungen anderer lernen und im Alltag für eine höhere Sicherheit ihrer Patientinnen und Patienten sorgen. Dabei geht es nicht nur um medizinische Dinge, sondern auch darum, Prozesse zu verbessern, um beispielsweise Verwechslungen von Laborproben – und damit das Überbringen einer falschen Diagnose an den Patienten – zu verhindern. Das Gesundheitsnetz QuE setzt bereits seit zehn Jahren Maßnahmen wie regelmäßige Medikamentenchecks für chronisch kranke Patienten um und verbessert damit die Versorgung der betreuten Nürnberger Patienten. „Dennoch gibt es noch viele Punkte, an denen wir gemeinsam besser werden können, indem wir von den Fehlern untereinander lernen”, sagt Dr. Veit Wambach, niedergelassener Allgemeinmediziner und Vorsitzender des Gesundheitsnetzes QuE Nürnberg. „Denn klar ist, für die Sicherheit in der Patientenbehandlung ist das Lernen von anderen ein großer Mehrwert, der die Versorgung unserer Nürnberger Patientinnen und Patienten noch deutlich besser werden lässt.” Pressemitteilung der techniker Krankenkasse
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AOK begrüßt Regelungen für Saisonarbeitskräfte – Zusätzliche Änderungen nötig, um Beitragsschulden nicht weiter wachsen zu lassen
Sechs Milliarden Euro – so hoch waren 2016 die Beitragsrückstände gegenüber der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit dem gesetzlichen Schuldenschnitt 2014 haben sich die Beitragsschulden mehr als verdoppelt, was vor allem auf die geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht zurückgeht. Damit die Beitragsrückstände auf lange Sicht nicht aus dem Ruder laufen, drängt der AOK-Bundesverband auf eine umfassende Neuregelung der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung. Die bereits geplanten Änderungen im aktuellen Gesetz für die Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen begrüßt der AOK-Bundesverband, sie beschränken sich allerdings nur auf Saisonarbeitskräfte. „Die Krankenversicherungspflicht für alle ist ein wichtiges Gut in Deutschland, an der es nichts zu rütteln gibt. Doch die Verwaltungsvorschriften für Versicherte, die den Kontakt zur Krankenversicherung abbrechen, müssen überarbeitet werden, auch um die Gemeinschaft der GKV-Versicherten zu stärken“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Entsprechende Regelungen sollten noch in den aktuellen Gesetzentwurf für die Blut- und Gewebezubereitungen aufgenommen werden. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb, nur dann eine obligatorische Anschlussversicherung zu eröffnen, wenn Kontakt zu dem Versicherten besteht. Bereits bestehende obligatorische Anschlussversicherungen sollten beendet werden, wenn der Versicherte Beitragsrückstände hat und innerhalb von sechs Monaten nicht kontaktiert werden kann. Meldet sich ein betroffener Versicherter später doch noch bei der Krankenkasse, kann er über bereits bestehende Auffangregelungen wieder in der GKV versichert werden. So wäre der lückenlose Versicherungsschutz weiter gewährleistet und das Problem des fortdauernden Aufbaus von riesigen Beitragsrückständen gelöst. Diese Regelung soll nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern generell gelten. Die geplanten Änderungen bei der obligatorischen Anschlussversicherung für Saisonarbeitskräfte begrüßt die AOK ausdrücklich. „Seit Jahren fordern wir die Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren, um von vornherein ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen zu senken. Das ist eine sinnvolle Weiterentwicklung für die GKV“, so Litsch. Konkret sieht der gesetzliche Änderungsantrag vor, dass Saisonarbeitskräfte nur dann über eine obligatorische Anschlussversicherung weiterversichert sein können, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig einer Krankenkasse beitreten. Grundlage dafür ist der nachgewiesene Wohnsitz oder ständige Aufenthalt in Deutschland. Außerdem soll es eine gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitnehmern im Arbeitgebermeldeverfahren geben und die Krankenkasse verpflichtet sein, Saisonkräfte bei Beschäftigungsbeginn über ihre Beitrittsrechte zu informieren. Seit 2005 hat die AOK vergeblich die gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitskräften im Arbeitgebermeldeverfahren thematisiert. Um eine obligatorische Anschlussversicherung für Saisonarbeiter auszuschließen, die nach ihrer Tätigkeit wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, hat die Gesundheitskasse eigene Kennzeichnungsregeln in ihren Versichertenverzeichnissen entwickelt. So sind unsachgemäße obligatorische Anschlussversicherungen schon heute ausgeschlossen. Dennoch war dem AOK-System wiederholt vorgeworfen worden, über obligatorische Anschlussversicherungen zu Unrecht finanzielle Mittel für Saisonarbeitskräfte aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten, obwohl diese längst wieder ins Ausland zurückgekehrt wären und der AOK keine Leistungsausgaben entstanden seien. „Mit Blick auf ihr Image haben viele Krankenkassen bislang einen großen Bogen um bestimmte Versichertengruppen wie Erntehelfer gemacht. Nicht so die AOK, die seit jeher das Gros der Saisonarbeiter versichert. Dies wird uns seit Kurzem zum Vorwurf gemacht. Dabei dienen versicherungsrechtliche Fragen aber nur als Vorwand, um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu diskreditieren“, sagt Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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securPharm: Positive Bilanz zur Halbzeit
Die Hälfte der gesetzlich vorgegebenen dreijährigen Umsetzungsfrist für den Aufbau des Schutzsystems gegen gefälschte Arzneimittel ist nun vorbei. Ab 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Unternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit neuen Sicherheitsmerkmalen auf ihrer Verpackung für den Verkehr freigeben. Apotheken können diese an Patienten dann nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgeben. securPharm zieht zur Halbzeit eine positive Bilanz. „securPharm kommt mit dem Aufbau des neuen Fälschungsschutzes gut voran. Bis zum 9. Februar 2019 wird es uns gelingen, ein funktionierendes Sicherheitssystem in Deutschland aufzubauen“, so Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm e. V., der deutschen Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Je näher der Stichtag rückt, desto mehr geht es um Detailfragen, die sich aus dem Testbetrieb ergeben. Herausforderung für die zweite Halbzeit ist neben dem weiteren Systemausbau vor allem die Anbindung der Systemnutzer. Außer den Partnern der Arzneimittelversorgung zählen dazu auch die zuständigen nationalen Behörden. Bislang haben sich 148 von rund 400 betroffenen pharmazeutischen Unternehmen an securPharm angebunden (Stand: August 2017). „Über ein Drittel angebundener Unternehmen ist im europäischen Vergleich eine beachtliche Zahl. Da wir aus dem Testbetrieb allerdings um die komplexen Anforderungen gerade für Unternehmen wissen, wünschen wir uns, dass sich mehr Unternehmen bereits jetzt an securPharm anschließen, da sie ansonsten in ein erhebliches Risiko laufen könnten“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm. Pharmazeutische Unternehmen, deren Produkte im deutschen Markt von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffen sind, schließen sich über ACS PharmaProtect GmbH an securPharm an. Die Organisation rechnet damit, dass sich zum Jahresende die Anzahl angebundener Unternehmen signifikant steigern wird. Der securPharm-Fahrplan sieht außerdem vor, dass sich ab 2018 alle Arzneimittel abgebenden Stellen anbinden, d.h. alle Apotheken, pharmazeutische Großhändler und Krankenhäuser. Der Zugangspunkt dazu wird von der neu gegründeten Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA), einer Tochter der Avoxa Mediengesellschaft deutscher Apotheker mbH, eingerichtet und betrieben. Sie kümmert sich auch um die eindeutige elektronische Identifizierung der Marktpartner über das N-Ident-Verfahren als Voraussetzung für die securPharm-Anbindung. Die eigentliche Anbindung wird durch die jeweiligen Softwarehäuser, IT-Dienstleister oder die Marktpartner selbst vorgenommen. Die NGDA stellt diesen Unternehmen die notwendige technische Unterstützung zur Verfügung. Der Ausblick auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stimmt optimistischer als noch zu Jahresanfang. Derzeit haben sich in 22 dieser Länder sowie in der Schweiz, die nationalen Organisationen gegründet, die die jeweiligen Systeme für die Echtheitsprüfung aufbauen (Stand: August 2017). Ziel ist der Aufbau eines Fälschungsschutznetzwerks, damit jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke der EU und des EWR auf seine Echtheit überprüft wird, bevor es der Patient erhält. Über securPharm e.V.: securPharm e.V. ist die nicht gewinn-orientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. securPharm e. V. wird getragen von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden: BAH, BPI, vfa, PHAGRO, ABDA. Ziel von securPharm ist es, zum Stichtag am 9. Februar 2019 ein System bereit zu stellen, das von allen Marktbeteiligten genutzt werden kann. securPharm versteht sich als deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen. Pressemitteilung von securPharm e.V.
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