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Datenschützer tagen bei der gematik
„Wir haben den Anspruch, das sicherste Netz für das Gesundheitswesen aufzubauen. Für unsere Arbeit ist es deshalb sehr wichtig, den Austausch mit den Datenschützern zu pflegen, um deren Sicht auf das Projekt zu erfahren.“ Mit diesen Worten begrüßte der Hauptgeschäftsführer der gematik GmbH, Prof. Dr. Arno Elmer, Datenschützer aus Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag in Berlin. Um sich über den aktuellen Projektstand „Aufbau der Telematikinfrastruktur und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)“ zu informieren, hatte sich die sogenannte Unterarbeitsgruppe „elektronische Gesundheitskarte“ – auf Einladung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) – im Hause der gematik getroffen. Bei der Unterarbeitsgruppe handelt es sich um eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Arbeitskreise „Technik“ und „Gesundheit und Soziales“ der „Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder“. „Beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten steht Datenschutz an erster Stelle – vor allem bei der Einführung der Telematikinfrastruktur und elektronischen Gesundheitskarte” betonte Dr. Stefan Bales, zuständiger Referatsleiter vom Bundesgesundheitsministerium, beim Treffen der Datenschützer. Daher seien die Datenschützer von Beginn an eng einbezogen worden, um gemeinsam rechtliche und technische Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten zu erarbeiten, so Dr. Stefan Bales. Mit großem Interesse verfolgten die Mitglieder der eGK-Unterarbeitsgruppe den Ausführungen des gematik-Teams Datenschutz & Informationssicherheit und diskutierten unter anderem darüber, wie bereits bestehende Netze von Leistungserbringern künftig sicher an die Telematikinfrastruktur angebunden werden können. Die sichere Anbindung solcher Netze, wie beispielsweise auch KVSafeNet, an die Telematikinfrastruktur ist Teil der bevorstehenden Erprobung. Getestet werden zudem die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten, ein Basisdienst für die qualifizierte elektronische Signatur sowie – in diesem Zusammenhang – der Heilberufsausweis. Für die Erprobung sind zwei Testregionen vorgesehen: Südost (Bayern und Sachsen) und Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz). Insgesamt nehmen 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil. Pressemitteilung der gematik
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Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung vom Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“ Zu den Regelungen im Einzelnen: Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert. Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert. Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Krankenkassen in erheblichem Maß (fiktive) Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden. Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht Regelungen im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes und verschafft den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt. Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Überschüsse in öffentlichen Haushalten für Investitionen in Krankenhäuser nutzen
Zur Diskussion über die Überschüsse in den öffentlichen Haushalten erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heute in Berlin: „Der Krankenhausbereich muss an oberster Stelle stehen, wenn über den Einsatz der Überschussmittel für die öffentliche Infrastruktur nachgedacht wird. Es ist seit Jahren bekannt, dass die Investitionsmittel für die Krankenhäuser in keiner Weise mit der Entwicklung des Steueraufkommens standgehalten haben. Die Investitionsmittel wurden im Gegenteil immer weiter zurückgefahren. Auch die Beitragszuwächse bei den Krankenkassen waren immer höher als die Zuwächse bei den Betriebskostenmitteln der Krankenhäuser. Nach Ansicht der DKG sind Investitionen sowohl im baulichen Bereich als auch bei der Digitalisierung dringend erforderlich. So sind zur Infektionsvermeidung viel mehr bauliche Investitionen in den Krankenhäusern notwendig. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur und vor allem die Gewährleistung digitaler Sicherheit erfordert weit mehr Investitionsmittel als von den Bundesländern für die Krankenhäuser bereitgestellt werden. Die Krankenhäuser dürfen hier nicht alleine gelassen werden. Für die Finanzierung der Investitionen sind nach den gesetzlichen Vorschriften die Länder und damit der Staat zuständig. Bekanntlich werden die Investitionskosten nicht in den Fallpauschalen und bei den Vergütungen für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser berücksichtigt. Notwendig ist eine gemeinsame Investitionsinitiative unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Von den anerkanntermaßen erforderlichen sechs Milliarden Euro, die die Krankenhäuser jährlich brauchen, zahlen die Länder derzeit nur ca. die Hälfte. Angesichts der Überschüsse muss es möglich sein, die fehlenden Mittel für die Krankenhäuser aus den Haushalten von Bund und Ländern aufzubringen. Aber auch bei der Finanzierung der laufenden Betriebskosten gibt es in der ambulanten Notfallversorgung eklatante Unterfinanzierungen zu Lasten der Krankenhäuser. Hier kann nicht länger hingenommen werden, dass den Krankenhäusern Defizite aufgebürdet werden, während gleichzeitig die Beitragsüberschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds steigen. Nachdem der gesetzliche Auftrag an den Bewertungsausschuss zur Verbesserung der Notfallvergütungen gescheitert ist, sind gesetzliche Anhebungen der einzige Weg aus dieser Misere.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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