Das ist jedenfalls die Meinung der Teilnehmer an unserer großen Umfrage “Medizintechnik & IT 2013″, an der Sie noch immer teilnehmen können.
Und was ist Ihre Meinung? Zur Umfrage ….
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As physicians, we’ve been taught via books, board exams, crashing patients, and infamous pimping rituals. Why is it that we’ve never been taught about Business?
In einer Arztpraxis werden medizinische Leistungen im wesentliche nach drei Systemen abgerechnet:
Innerhalb der Vertragsärztlichen Versorgung (Kassenarzt):
Abgerechnet wird über die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Leistungen bei Patienten, welche in Selektivverträge eingeschrieben sind (Hausarztverträge / Facharztverträge) werden direkt über die Krankenkasse abgrechnet
Außerhalb der Vertragsärztlichen Versorgung:
Die Abrechnung bei Privatpatienten und Wunschleistungen (IGEL) erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Patient erhält eine Rechnung mit den aufgeführten Leistungen, die dieser zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen kann.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt also die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Am häufigsten findet man diese Form der Abrechnung bei Privatpatienten und Patienten, die nicht medizinisch notwendige Leistungen selbst bezahlen möchten, in Form von individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL).
Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland nicht selbst ihr Honorar für Leistungen festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden.
Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, z.B. die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxis-EDV oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstelle eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu.
Eine GOÄ-Ziffer entspricht einer festgelegten Wertigkeit in Euro.
Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors “Gebührensatz” gesteigert. Der 2,3 fache Gebührensatz bildet allgemein einen durchschnittlichen Aufwand ab.
Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit verständlich und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten.
Für folgende Leistungen gelten Einschränkung in der Steigerung des Gebührensatzes bis maximal 2,5-facher Satz, durchschnittlich darf nur der 1,8 fache Satz angesetzt werden.
Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3 fachen Satzes berechnet werden, durchschnittlich darf der 1,15 fache Satz angewendet werden.
Keine Angst: die Praxis-EDV fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu.
Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig.
In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung “Gesundheitsuntersuchung” (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5,6,7,8 angesetzt werden.
Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden.
Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt (z.B. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet.
Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz “analog” oder “entsprechend” gekennzeichnet werden und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden.
Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein “Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer“.
Eine Übersicht der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtert die tägliche Arbeit:
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Vom 29. bis 31. Januar 2015 wird aycan auf dem 16. Internationalen MRI Symposium in Garmisch-Partenkirchen am Stand N0 ausstellen und einen aycan OsiriX PRO Workshop anbieten.
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Besuchen Sie aycan in Garmisch und entdecken Sie die neue Version von aycan OsiriX PRO |
Genau 30 Jahre nach seiner Gründung findet das Internationale MRI Symposium zum 16. Mal in Garmisch-Partenkirchen statt. Unter dem Motto “Spinning to Perfection” wollen die Veranstalter auf die stetige Weiterentwicklung und den Fortschritt der MRT-Techniken aufmerksam machen.
aycan Digitalsysteme GmbH, PACS-Hersteller aus Würzburg, wird die neue Version der etablierten Befundungs- und Postprocessing Workstation aycan OsiriX PRO vorstellen. Symposium-Besucher können die neue Version 3.0 am Stand N0 oder am kostenfreien Workshop betrachten.
Mit dem Gedanken “Weniger Klicks in der täglichen Routine“ wurden der Workstation neue Features hinzugefügt, die die Arbeitsabläufe effizienter gestalten und Workflows sowie die PACS-Integration verbessern. Um beispielsweise eine Serie mit Thickslab, Schichtdicke und WL/WW Einstellungen zu reformatieren, können Anwender nun einfache Shortcuts – so genannte Viewer Makros – verwenden.
Des Weiteren können aycan OsiriX PRO Nutzer auf Voraufnahmen, die auf unterschiedlichen PACS-Servern gelagert wurden, per Serien Navigator zugreifen. Damit gleichzeitig ein Prefechting der Voraufnahmen aus dem PACS unnötig wird, werden mittels Filter dem Anwender eine intelligente Auswahl der Voraufnahmen und deren Modalitäten präsentiert.
Besuchen Sie aycans Stand N0 oder melden Sie sich jetzt für den Workshop am 29. Januar an. Neben den Workflowverbesserungen in der aycan OsiriX PRO Version 3.0, steht ebenfalls das Thema „Teleradiologie mit einer Private Cloud – Sicherer und einfacher Studientransfer zwischen Standorten und Kollegen“ auf der Agenda.
Für nähere Informationen zur aycan OsiriX PRO Version 3.0 besuchen Sie www.aycan.de.
Für die Anmeldung zum Workshop klicken Sie auf folgenden Link: MR 2015: aycan OsiriX PRO Workshop: Neue Features in Version 3.0.
Weblinks:
Offizielle Webseite des MR 2015
aycan OsiriX PRO Version 3.0