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Patienten anschreiben – was darf man noch?

Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat offenbar bei vielen Ärzten für Unsicherheit gesorgt. Viele Fragen erreichen uns, was denn nun noch erlaubt sei. Darf ich Patienten noch per Brief auf Vorsorgetermine oder einen “Tag der offenen Tür” hinweisen? Und wie ist es, wenn ich per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen will? Darf ich Patienten noch seine Laborergebnisse faxen, oder ist das auch schon verboten? Wir haben nachgefragt: Ärzte

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