Physics Put the Quantum Into Mechanics – Zum ersten Mal ist es Wissenschaftlern gelungen, die Quantenverschränkung auf mechanische Ebene zu übersetzen.
Traum und Wirklichkeit (Audio) – Das philosophische Radio (WDR5) stellt sich diesmal die Frage, was Traum und Wirklichkeit unterscheidet. Zu Gast im Studio: Die Philosophin Petra Gehring.
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Stabile Finanzen sichern hohes Leistungsniveau
Verwaltungsrat der Schwenninger Krankenkasse beschließt Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent für das kommende Jahr – Vorstände Siegfried Gänsler und Thorsten Bröske beginnen neue Amtszeit Die Schwenninger Krankenkasse erhöht zum 1. Januar 2016 ihren Zusatzbeitrag von 0,8 auf 1,1 Prozent. Der neue Beitragssatz entspricht somit dem vom Bundesgesundheitsministerium als Durchschnitt festgelegten Wert. „Wir erwarten für das kommende Jahr Mehrausgaben in Höhe von 40 Millionen Euro. Aus diesem Grund müssen wir unseren Zusatzbeitrag an den Durchschnitt anpassen, weil die uns aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mittel nicht ausreichen, um die steigenden Leistungsausgaben zu decken“, begründet Jürgen Beetz, Vorsitzender des Verwaltungsrates, die Entscheidung. Der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung geht für das Jahr 2016 insgesamt von Einnahmen in Höhe von 206,2 Milliarden Euro aus. Dem stehen die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 220,6 Milliarden Euro gegenüber. Das entspräche einer Steigerung von 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit Januar 2015 bundeseinheitlich bei 14,6 Prozent. Davon tragen die Versicherten und ihre Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Ihren Zusatzbeitrag legen die Krankenkassen individuell fest. Er ist einkommensabhängig und wird von den Versicherten alleine getragen. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden 2016 für den Großteil der gesetzlich Krankenversicherten steigen, für ein geschätztes Drittel sogar überdurchschnittlich stark. Gute Leistungen wichtiger als günstige Preise Im Dezember 2014 führte die Schwenninger eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage durch. 78 Prozent der Befragten gaben damals an, dass ihnen gute Leistungen wichtiger als günstige Preise sind. „Es ist unser Ziel, dass unsere Kunden auch weiterhin von attraktiven Angeboten und Zusatzleistungen profitieren können, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Katalog hinausreichen“, sagt dazu Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger. „Unser Leistungsniveau können wir aber nur dann erhalten, wenn Einnahmen und Ausgaben in einem realistischen Verhältnis zueinander stehen und die finanziellen Rücklagen im Auge behalten werden“, so Gänsler weiter. Vorstand beginnt neue Amtszeit Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 hat der Verwaltungsrat der Schwenninger Siegfried Gänsler als Vorsitzenden des Vorstandes und Thorsten Bröske als Vorstandsmitglied für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Der Betriebswirt Gänsler und der Sozialwissenschaftler Bröske wurden erstmals 2006 in den Vorstand berufen. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse
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eHealth-Gesetz – Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der gematik kritisieren die Umsetzung des geplanten Gesetzes.
Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sehen in dem geplanten eHealth-Gesetz positive Ansätze, die einen Mehrwert für die Patienten und ihre Behandlung bringen können. „Das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten und fördert die sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen“, stellten die Gesellschafter fest. Auch wenn in Detailfragen Defizite bestünden, kämen sinnvolle Anwendungen wie zum Beispiel der Medikationsplan und der Notfalldatensatz auf den Weg. Das Gesetz schreibt den Beginn des sogenannten „Online Rollout“ der Telematikinfrastruktur und damit der Vernetzung der Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2016 vor, belegt diesen Termin allerdings mit möglichen Sanktionen für die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, falls die gematik bis dahin nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Online-Rollout geschaffen hat. Diese Vernetzung muss jedoch noch mit Industrielösungen erprobt werden, um sicher zu gehen, dass in den Praxen praktikable und funktionierende Technik eingesetzt wird. Allerdings sei das Ende der Erprobung erst für Juli 2016, also nach dem Start des Online Rollouts geplant. „Der Zeitplan lässt keine Auswertung der Erprobungsergebnisse zu. Dabei muss die Erprobung erst einmal zeigen, ob geeignete Lösungen für Praxen und Krankenhäuser entwickelt wurden, bevor ausgerollt werden kann. Bisher gibt es daran noch berechtigte Zweifel“ erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafter der gematik und Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Finanzielle Einbußen in Folge der Sanktionen würden darüber hinaus zu einer Unkalkulierbarkeit der Haushalte der betroffenen Körperschaften führen. Des Weiteren kritisierten die Gesellschafter, dass durch die Ausschreibung der Erprobung bereits zwei Industriekonzerne Produkte aus Versichertengeldern entwickeln können, andere Anbieter aber aufgrund des engen Zeitplans kaum eine Chance mehr dazu bekommen, in den Markt einzusteigen und gleichwertige oder gar bessere Produkte anzubieten. Die Gesellschafter befürchten, dass es durch diese Monopolstellung der Industriekonsortien, den Zeitdruck und die Sanktionen dazu kommen kann, dass unreife oder gar schlechte Produkte zu völlig überhöhten Preisen ins Feld gebracht werden müssen und bei den beteiligten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern die Akzeptanz für die Umsetzung dieser grundsätzlich sinnvollen Technik weiter geschmälert wird. Die geplante Form der Umsetzung sei realitätsfern und die Sanktionierung mittels Haushaltskürzungen trifft die Falschen. Massive Kritik geübt wird zudem an den potenziellen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen, der vorgesehenen Fristsetzung für die Nutzung der Online-Anbindung und der Anwendung zur Aktualisierung der Versichertendaten durch Leistungserbringer zum 1. Juli 2018. Neben den positiven Aspekten des Gesetzes sind die Sanktionsregelungen aus Sicht der Leistungserbringer das völlig falsche Instrument, um die Telematikinfrastruktur wie erhofft zu fördern. Weder Gesellschafter, noch Ärzte und Zahnärzte haben Einfluss auf die Einhaltung der vorgegebenen Termine. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenverbände der Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen. Oberstes Entscheidungsgremium ist die Gesellschafterversammlung, der unter anderem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer die Bundeszahnärztekammer und der Deutsche Apothekerverband angehören. Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, KZBV, BÄK, BZÄK, DAV und DKG
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Wie wird man wieder Tattoo-frei?
Es gibt Möglichkeiten, sich eine Tätowierung entfernen zu lassen. Vor allem zwei Arten von Lasern stehen hierbei im Vordergrund, was vor allem dem weit entwickelten Stand und der guten Verträglichkeit zuzuschreiben ist. Es handelt sich hierbei einmal um den gütegeschalteten Rubinlaser sowie um den ebenfalls gütegeschalteten Nd:YAG-Laser. Wichtig für die Entfernung von Tattoos ist bei … Wie wird man wieder Tattoo-frei? weiterlesen →