Eine Information des Bundesamtes für Strahlenschutz In allen Ländern, in denen gewerbliche Luftfahrt stattfindet, besteht bei den Betreibern von Flughäfen und den zuständigen amtlichen Stellen Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch den Einsatz von Röntgengeräten zur Gepäckkontrolle erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen […]
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