Ein 12-jähriges Mädchen lernt gerade im Biologieunterricht etwas über Spinnen und hat Angst vor Spinnenabbildungen und davor, das Arbeitsheft mit den Abbildungen in die Hand zu nehmen. Was wäre hier mehr…
Related Posts
SPON entdeckt Ärztefortbildungen im Internet
Spiegel online hat die von der Pharmaindustrie finanzierten Fortbildungen im Internet als Thema entdeckt.
Danach will das Bundeskartellamt “wahrscheinlich exemplarisch gegen eine der Landesärztekammern vor Gericht ziehen”, da diese die Fortbildungsportale zertifizieren.
Eigentlich nur das, was die Süddeustche Zeitung schon im Juli geschrieben hatte. Wenn das “wahrscheinlich” nicht wäre, hätte der Artikel sogar Neuigkeitswert.
Zecken-Moorhuhn mit Novartis
Alle kennen Moorhuhn. Ein Werbespiel für Whisky, bei dem Geflügel mit Schrot vom Himmel geholt werden musste. War 1999 ein Hype sondersgleichen. Ich höre jetzt die Leser seufzen: “Schon so lange schon her?”
Einige stöhnen wohl nic…
IQWiG senkt den Daumen für Memantin (Axura®,…
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kann keinen Nutzen des als Alzheimer-Medikament vermarkteten Wirkstoffs Memantin (engl. Memantine) erkennen. Merz Pharma vertreibt das Präparat unter dem Handelsnamen Axura® (früher als Akatinol Memantine®). Lundbeck und Forest vermarkten den Stoff in Lizenz unter den Handelsnamen Ebixa® bzw. Abixa® und Namenda®.
In der Kurzfassung des IQWiG-Abschlussberichts heißt es:
Die Bewertung des IQWiG kommt nicht überraschend. Das Institut liegt auf einer Linie mit seinem britischen Pendant NICE, das ebenfalls keinen Beleg für einen Nutzen des Präparat erkennen konnte und einen Einsatz von Memantin außerhalb von klinischen Studien ablehnt.
Merz erzielte mit dem Medikament zuletzt einen Jahresumsatz von deutlich über einer Milliarde Euro, auch ein Erfolg der fragwürdigen und zum Teil illegalen Marketingpraktiken, die wir hier im Blog immer wieder dokumentiert haben.
Die weitere Erstattung des Medikaments durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nun in Frage gestellt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss.