Dem nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) bestellten Strahlenschutz-beauftragten obliegen eine Reihe von Pflichten gemäß § 33 StrlSchV und/oder § 15 RöV für deren Einhaltung er Sorge zu tragen hat. Tut er dies nicht, so kann die zuständige Aufsichtsbehörde bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen den Strahlenschutzbeauftragten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 116 StrlSchV bzw. § 44 RöV einleiten, das bei vorsätzlichen Verstößen ein Bußgeld bis zu 10.000 […]
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http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2011/10/11/dlf_20111011_1045_f7177f10.mp3
Es geht um einen Allgemeinmediziner der im No…
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Hunger und Übergewicht sind weltweit auf dem Vormarsch. Beides ist eine Folge von Armut und fehlender Bildung. Hunger und Übergewicht sind Ursachen vieler Krankheiten, Ärzten kann das nicht egal sein. Die schlimmste Katastrophe, der Hunger in Ostafrika, bedroht 10 Million Menschen mit dem Tod. Gegen Dürren können wir wenig ausrichten, aber der Hunger dort ist […]
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Artikel von: Monsterdoc