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Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit

 Ohne Fraktionszwang und mit klarer Mehrheit stimmten die Parlamentarier für neue Regeln im Schwangerschaftskonfliktgesetz, die eine bessere psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen vorsehen und eine dreitägige Bedenkzeit, bevor die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt. Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe: „Das ist eine wirkliche Hilfe für schwangere Frauen, die ja meist völlig unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert werden, dass

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