Schul- oder eben die Kindergartenbegleitung ist eine Leistung der ambulanten Kinderkrankenpflege. Heute stellte sich die Frage, ist es dem Integrationshelfer, also dessen Leistungen gleich zu setzen. Ich kann dem kein nein geben, denn für schwer kranke Kinder wird über die ambulante Kinderkrankenpflege erst der Weg aus der Klinik und in die Tagesstätte möglich. Aber eben auch nur dann, wenn das Kind an sich die Vorraussetzung erfüllt, dass es häusliche Krankenpflege erhalten kann. Diese Form der Versorgung gibt es zum Beispiel bei schweren Schluckstörungen mit Absaugbereitschaft, “aktiver” Epilepsie oder beim Tracheostomai mit bzw. ohne Beatmung. Für Kinder mit einer ständig entgleisenden Stoffwechselerkrankung kann der Pflegedienst den Weg in die Einrichtung auch erst möglich machen.
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