(NORDWEST) Wir haben unsere Meinung ja schon mal kund getan. Nun gibt es ein Filmchen zum Pflegeroboter, der einmal mehr die Frage aufwirft, was das nun mit Pflege zu tun hat. (Zi)
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Kachelmann: In dubio pro reo.
Im Zweifel für den Angeklagten– dieser mehr als 2300 Jahre alte Grundsatz in der Rechtsprechung soll auch für Herrn Kachelmann gelten. Sollte er das Verbrechen, dessen er beschuldigt wird, tatsächlich begangen haben, gehört er selbstverständlich bestraft. Nur wird derzeit durch die Medien gehetzt, als sei es schon bewiesen. Sein Ruf ist auf jeden Fall ruiniert, wie auch der von Andreas Türck, dessen Karriere trotz Freispruchs erstmal im Arsch war.
Vielleicht sollten die Medien lieber erstmal den Ball flach halten. Und den Prozeß abwarten. Momentan betreiben sie Lynchjustiz und wiegeln die Meute auf.
tags: medien zeitung kachelmann vergewaltigung lynchjustiz vorveruteilung unschuldsvermutung justiz
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Erinnern Sie sich noch, was 2011 mit der Pflege zu schaffen hatte, politisch betrachtet? Es war das Jahr der Pflege. Oder nicht? — Eine wahre Aussage dazu fand ich heute bei Bibliomed: „Das vom Bundesgesundheitsministerium proklamierte Jahr der Pflege 2011, das der Profession Pflege überhaupt nichts gebracht hat, findet 2012 mit dem angekündigten weiteren Stellenabbau […]
Rettung der Welt, 115: Slowenien
Heute mal wieder ein Fahrzeug der Feuerwehr. Da Tobias das Foto aber am Dortmunder Hauptbahnhof gemacht hat, kann ich leider nicht viel dazu sagen, woher das Fahrzeug der slowenischen Feuerwehr genau stammt. Trotzdem natürlich vielen Dank für das Foto!