Mit scharfschalten der DSGVO fürchteten viele Betroffene weniger die Aufsichtsbehörden als die DSGVO-Abmahnungen der Mitbewerber. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese kleinere Unternehmen mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgen ist auch sicherlich eher gering. Die große Angst ging vielmehr von der Vorstellung aus, dass Wettbewerber die DSGVO mittels Abmahnkanzleien für teure Abmahnungen nutzen. Dies gar schon, …
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