Die Spurenkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Falsch! Hersteller verwenden mitunter in der Kennzeichnung ihrer Produkte die freiwelligen Angaben zu möglichen Spuren (Fremdkontaminationen), die durch die Produktion ungewollt in ein Lebensmittel gelangen können. „Kann Spuren von …. enthalten“ oder „Hergestellt
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