Eine extrem seltene Erkrankung der Augen ist das Peters-Plus-System, dass lediglich 20 Mal bisher dokumentiert werden konnte. Auch Krause-Kivlin-Syndrom genannt, handelt es sich um eine Entwicklungsstörung, die unter anderem den vorderen Augenabschnitt betrifft.
Verursacht wird diese Veränderung durch eine Mutation eines Gens mit Namen Beta-1,3 Glactosyltransferase. Die Symptome weißen zunächst auf eine Peterssche Anomalie hin, wobei es sich um eine Unterentwicklung der vorderen Augenkammer handelt. Typisch sind Hornhauttrübungen und Verdünnungen der Hornhaut sowie Verklebungen der Regenbogenhaut. Betroffen kann ein Auge sein, aber auch beide. Eventuell sind die betroffenen Augen kleiner. Etwa bei der Hälfte der Kinder, die unter dieser Krankheit leiden, ist der Augeninnendruck erhöht. Ein weiteres Zeichen dafür ist das sogenannte Augenzittern.
Zu den Symptomen des Syndroms gehören außerdem Minderwuchs von Füßen, Beinen und Händen, sowie eine außergewöhnliche Gelenkbeweglichkeit. Der Kopf der Kinder ist meist klein, ebenso die Ohren. Das Gesicht ist oft rund ausgeprägt und der Nasensteg schmal. Entwicklungsverzögerungen sind ebenso zu beobachten, wie Verengungen oder Verschlüsse des Gehörganges. Weitere typische körperliche Einschränkungen sind Herz- oder Nierenfehler sowie Erkrankungen der Atemwege.
Je nach Ausprägung des Syndroms besteht eine mehr oder minder starke Sehbehinderung. Die Fehlbildung kann nicht behoben werden. Eine Therapie kann jedoch mildernd wirken. Operationen sind möglich, bis hin zu einer Hornhauttransplantation.
Related Posts
eGK: KZBV und Kassen einigen sich auf Grundsatzfinanzierungsvereinbarung
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich am 31. März fristgerecht auf eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den so genannten Online-Rollout Stufe 1 (ORS 1) geeinigt. Dieser umfasst die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur und als erste Anwendung die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Damit ist für die Praxen eine Finanzierung sowohl der Erstausstattung als auch der Betriebskosten gewährleistet. Eine vollständige Finanzierungsvereinbarung zu schließen, wenn über Preise und konkrete Abwicklung noch nichts bekannt ist, war für beide Seiten allerdings eine ganz besondere Herausforderung“, sagte Dr. Günther E. Buchholz, zuständiger Ressortvorstand der KZBV. Die Frist für den Abschluss der Verhandlungen und die Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung war den beiden Bundesmantelvertragspartnern durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzt worden. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten, die in den Praxen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen, durch die Krankenkassen übernommen. Dies erfolgt auf Basis von Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen, deren konkrete Höhe noch in einer separaten Vereinbarung festgelegt wird. Nach Angaben der KZBV besteht mit dem GKV-SV Einigkeit darüber, dass die Höhe der Pauschalen in jedem Fall so kalkuliert wird, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt und so Zahnärztinnen und Zahnärzte eine vollständige Rückerstattung erhalten können, falls sie die günstigsten Komponenten und Dienste bestellen. Umfassende weitere Informationen für die Zahnärzteschaft und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) erfolgen in Kürze durch die KZBV. Pressemitteilung der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
The post eGK: KZBV und Kassen einigen sich auf Grundsatzfinanzierungsvereinbarung appeared first on Healthcare Netzwerk.
Gröhe: „Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gemeinsam zum Erfolg führen“
In Hamburg starten heute (Dienstag) die Fachdialoge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I und II. Mit den Regionaldialogen „Pflege stärken“ unterstützt das BMG in den nächsten zwei Jahren pflegende Angehörige, Pflegekräfte und weitere Vertreter der Pflegepraxis bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige spürbar verbessert. Pflegebedürftige erhalten erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen oder einer Demenz leiden. Für die Umsetzung der neuen Regelungen sind die Erfahrungen und das Wissen aus der Praxis wichtig. Deshalb freuen wir uns auf den Dialog mit pflegenden Angehörigen, Pflegekräften und vielen weiteren Vertretern aus der Pflegepraxis. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfolgreich umgesetzt wird und die Verbesserungen zügig bei den Pflegebedürftigen ankommen.“ In zehn Regionen Deutschlands finden ab heute jeweils drei aufeinander aufbauende Dialogveranstaltungen statt. Vertreterinnen und Vertreter des BMG bieten mit weiteren Akteuren aus der Pflege umfangreiche Informationen über die neuen Gesetze an. Die Regionaldialoge sollen auch Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen und Ideen geben, um gemeinsam zu klären, wo die Umsetzung der neuen Regelungen der Pflegeversicherung noch Unterstützung benötigt. Es wurden Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Bereichen zu den Veranstaltungen eingeladen: Anbieter von Beratungsangeboten, Anbieter von ambulanten, teilstationären und stationären Dienstleistungen, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekassen, Pflegende im privaten Umfeld sowie Pflegebedürftige selbst. Der Auftaktveranstaltung in Hamburg folgen weitere Regionaldialoge: 4. März – Leipzig 8. März – Hannover 9 März – Berlin 10. März – Nürnberg 18. April – Mannheim 19. April – Stuttgart 20. April – München 21. April – Duisburg 22. April – Frankfurt am Main Die zweite Runde der Fachdialoge findet im Herbst 2016, die dritte Runde im Frühjahr 2017 statt. Insgesamt sind 30 Veranstaltungen geplant. Daneben sind registrierte Nutzer eingeladen, am Online-Dialog oder an Webinaren teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebsite www.regionaldialog-pflege.de und www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Gröhe: „Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gemeinsam zum Erfolg führen“ appeared first on Healthcare Netzwerk.
Qualität vital wichtig für Krankenhäuser
Der zweite Tag des Deutschen Krankenhaustages widmete sich in zwei Foren den Fragestellungen der Qualität. Dr. Christof Veit, Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), hob vor den Besuchern des Krankenhaus-Träger-Forums hervor, dass Qualität ein wesentlicher Parameter für Patienten, aber eben auch für Mitarbeiter in Krankenhäusern sei. Die Zukunft unseres Gesundheitswesens würde sich nicht an der Frage, ob wir genug Geld, sondern ob wir Mitarbeiter hätten, entscheiden. Für Veit stellt die im Krankenhausstrukturgesetz verankerte Möglichkeit der qualitätsorientierten Vergütung ein heißes Thema dar, könne sie doch mehr Schaden als Nutzen anrichten. Dauerhaft könne man nicht schlechte Qualität durch finanzielle Sanktionen bestrafen. Das Thema Qualität sei vital wichtig für die Krankenhäuser, betonte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Wesentlich sei aber, dass die Debatte nunmehr mit Augenmaß geführt werde. Mit einem entscheidenden Aspekt von Qualität befasste sich auch das Symposium des Berufsverbandes Deutscher Internisten, indem es der Frage nachging: „Was ist (messbare) Qualität in der Medizin?“. Angesichts der Gratwanderung zwischen Patientennutzen, Ansprüchen zur wirtschaftlichen Steuerung und Missbrauchspotential stelle sich die Frage, wer den Begriff der Qualitätsmessung zu welchem Zweck, also „cui bono?“, nutze, führte Prof. Dr. Hans-Martin Hoffmann, Städtisches Klinikum Solingen, in die Thematik ein. Ergänzend forderte Dr. Hans-Friedrich Spies, Kanzlei Hahne in Frankfurt: „Wir müssen uns um gute Messbarkeit bemühen, denn Qualitätsmessbarkeit ist auch Rechtssicherheit.“ In seinem Referat über „Qualitätsindikatoren der Krankenhauskonzerne“ plädierte PD Dr. Michael A. Weber, Vizepräsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) für mehr Versachlichung und dafür, wegzukommen von medialer Skandalisierung. „Wir Ärzte sind selbstbewusst genug, uns einer Qualitätsdiskussion zu stellen“, so der Kardiologe. „Das Problem ist, dass uns Einzelfälle standardisiert vorgehalten werden.“ Sein Fazit: „Die Qualitätssicherung der Klinikkonzerne ist beispielhaft, aber die Arbeitsverdichtung und das Hamsterrad sind das größte Problem.“ In der Veranstaltung „Innovationsschub Telemedizin“ konnten sich die Besucher über Trends und neueste Anwendungsbeispiele im Krankenhausbetrieb informieren. Bundesweit seien derzeit mehr als 200 verschiedene Telemedizinprojekte in der Umsetzung. Für Dr. Olaf Müller vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden seien dies jedoch zumeist medizinisch eng definierte, zeitlich befristete und lokal begrenzte Insellösungen. „Jedes Projekt wird technisch anders umgesetzt, ist anders finanziert, anders organisiert und mit jeweils anderen IT-Systemen zu erreichen“, sagte Müller. Das EU-Modellprojekt „CCS Telehealth Ostsachsen“ gehe jetzt einen anderen Weg. Als europaweit einmaliges, offenes und überregionales Telematik-Netzwerk wurde dazu eine breit angelegte, offene IT-Infrastruktur für diverse medizinische Fachgebiete aufgebaut. „Es umfasst rund 1,6 Millionen Einwohner und ist damit das größte Telemedizinprojekt in Deutschland und in Art und Umfang europaweit einmalig“, so Müller. Im Mittelpunkt stünde dabei die Versorgung einer alternden Bevölkerung vor allem in ländlichen strukturschwachen Räumen. Medizinische Beispielanwendungen würden zunächst im Bereich „Tele-Stroke“, „Telecoaching“ und „Telepathologie“ umgesetzt. Der 38. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 19. November 2015 Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post Qualität vital wichtig für Krankenhäuser appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.