Jedes Kosmetikprodukt muss zahlreiche Sicherheitsbewertungen durchlaufen, bevor es auf den Markt kommen kann. Fertige Produkte dürfen seit dem 11. September 2004 EU-weit nicht mehr im Tierversuch getestet werden. Die deutsche Kosmetikindustrie verzichtet auf solche Versuche bereits seit 1989 freiwillig. Seit
Related Posts
„Das Sexgewerbe braucht keine Sondergesetze“
Die Bundesregierung plant ein neues Prostitutionsgesetz, das Sexarbeiterinnen vor Ausbeutung schützen und ihre Gesundheit fördern soll. Leider zeigen die Details, dass die Verantwortlichen wenig von den Problemen in der Sexarbeit verstehen.
Grünes Licht für die zweite Förderperiode des Graduiertenkollegs „Hallmarks of Skin Cancer“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schickt das Graduiertenkolleg 2099 „Hallmarks of Skin Cancer“ in die zweite Förderperiode – das gab die „Einrichtung zur Förderung der Wissenschaft und Forschung in Deutschland“ am 13. Mai 2019 öffentlich bekannt. Für die Fortführung des strukturierten Doktorandenprogramms, das sich der Hautkrebsforschung widmet, stellt die DFG in den kommenden viereinhalb Jahren Fördermittel […]
MTA-R.de Ostergruß 2013
Fr, 29/03/2013 – 11:40