Zum Welt-COPD-Tag am Mittwoch veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein neues Faktenblatt „COPD und Rauchen“. Es erklärt die Erkrankung, ihre Ursachen und Folgen und wie man sich vor COPD schützen kann. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/923717/gesundheitsinformation-faktenblatt-informiert-copd-schutz.html
Related Posts
Himmel und Hölle: Was Sex für uns bedeutet
Eines der bemerkenswertesten Bücher des Jahres 2015 ist zweifellos “Himmel auf Erden und Hölle im Kopf – Was Sexualität für uns bedeutet”. Im Gespräch mit dem Journalisten Michael Lissek gibt unser Kollege, der Sexualpsychologe Christoph J. Ahlers, sein Statement über verschiedenste Facetten menschlicher Sexualität. Das Ergebnis ist ein “hochspannendes Buch über das überwältigende Glück, aber […]
Ärzte ohne Grenze startet Kampagne: Chagas-Krankheit bedroht 75 Millionen Menschen
Sechs Millionen Erkrankte weltweit, 12.000 Tote jährlich, 75 Millionen Menschen, die in Gefahr sind, sich zu infizieren die Zahlen zur amerikanischen Trypanosomiasis sind bedrückend. Und doch gehört sie zu den vergessenen Krankheiten. 90 Prozent der Infizierten ahnen nichts von ihrer
Bekomme ich automatisch eine Privatrechnung bei Nichtvorlage der elektronischen Gesundheitskarte?
Viele Kassen üben hier im Moment einen massiven Druck auf ihre Versicherten aus, um bis Ende 2012 das politisch erzwungene Limit von 70 % ihrer Versicherten mit e-GKs auszustatten. Ein typischer Brief an e-Card kritische Kassenversicherte sieht im Augenblick so aus:
“Sehr geehrte Frau XY,
Sie haben noch keine neue TK-Gesundheitskarte von uns erhalten.
Der Grund ist, dass Sie uns noch kein Passbild eingereicht haben. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir – wie alle Krankenkassen – dem gesetzlichen Auftrag entsprechend unsere Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausstatten. Was passiert, wenn wir kein Bild von Ihnen erhalten?
Sobald für alle Versicherten die bisherige Krankenversicherungskarte für ungültig erklärt wird, können Leistungen nur noch über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Ohne die neue Karte kann es dazu kommen, dass Sie für in Anspruch genommene Leistungen eine Privatrechnung erhalten. Diese Kosten können wir leider nicht erstatten. Wir möchten, dass Sie auch weiterhin alle Leistungen in Anspruch nehmen können und bitten Sie deshalb noch einmal, uns Ihr Passbild einzureichen“. Zitat Ende
Dazu Folgendes:
“Privatabrechnung” bei Nichtvorlage der e-GK steht nicht im Gesetz (so wie in den Schreiben der Kassen suggeriert wird) sondern nur im Bundesmantelvertrag Ärzte von 2008 der in 2012 gekündigt wird
Dort steht: Vereinbarung
zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
zwischen den Krankenkassen und der KBV
Stand: 22.04.2008
“Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung werden gemeinsam einen Stichtag festlegen, ab dem die Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit verliert.”
Kommentar: Da dieser Stichtag noch nicht vereinbart wurde, gelten die KVKs weiter. Bis wann, ist bisher unbekannt. Kann frühestens nach Ausgabe von 100 % e-GKs an die Versicherten geschehen, das heißt, nicht vor Ende 2013, schätzungsweise.