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PHAGRO gegen neue DIN-Spezifikation DIN SPEC 91323
Die am heutigen Dienstag erschienene DIN SPEC 91323 des Deutschen Instituts für Normung legt Prüfanforderungen für die Funktionsqualifizierung von klimatisierten Nutzfahrzeugen fest, die für die Distribution von Arzneimitteln bestimmt sind. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Notwendigkeit dieser Spezifikation sowie der Qualität einzelner Inhalte stimmt der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO der DIN SPEC 91323 nicht zu. Zur Begründung der Spezifikation wird angeführt, dass die neuen Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln (GDP) der Europäischen Union direkte Anforderungen an die Heiz- und Kühlleistung von Fahrzeugen sowie den dafür notwendigen Prüfumfang nicht vorsehen. Aus Sicht des PHAGRO wird dabei verkannt, dass die GDP-Leitlinien entsprechende Vorgaben ganz bewusst nicht enthalten, da die Anforderungen der Pharmalogistik an Transportfahrzeuge, abhängig von den jeweiligen Arzneimitteln und der konkreten Transportdauer, höchst unterschiedlich sind. Somit ist bereits die Grundannahme, dass die DIN SPEC einem vermeintlichen Bedarf der Pharmabranche nach einheitlich qualifizierten Fahrzeugen entgegen komme, unzutreffend. Der PHAGRO hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen das DIN SPEC-Verfahren von Beginn an konstruktiv begleitet. Kritik besteht jedoch am Verfahren zur Erstellung der Spezifikation. Zwar wurde der falsche ursprüngliche Ansatz der DIN SPEC, eine Fahrzeugqualifizierung einzig für den Temperaturbereich von 15-25°C vorzusehen, fallen gelassen, da die überwiegende Anzahl der Arzneimittel keine besonderen Vorgaben für den Transport benötigt. Dennoch wurden wesentliche Entscheidungen nicht inhaltlich ausdiskutiert bzw. im Konsens getroffen. Auch fehlte aus Sicht des PHAGRO die Einbindung der Öffentlichkeit im Wege eines allgemeinen Stellungnahmeverfahrens. Vielmehr ist das Ergebnis geprägt von den Interessen der das Spezifikationsverfahren dominierenden Akteure wie den Prüfstellen/Zertifizierern bzw. den Unternehmen des Fahrzeugbaus. In der Summe spiegelt die nun vorliegende Spezifikation nicht die Bedürfnisse des pharmazeutischen Großhandels wider. „Die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO können aufgrund ihrer etablierten Qualitätssicherungssysteme, die die Umsetzung der GDP-Leitlinien beim Transport umfassen, keine Notwendigkeit erkennen, einem weiteren Regelwerk zur Qualitätssicherung zuzustimmen, das – wie jüngste Werbebroschüren von Zertifizierern zeigen – ohnehin eher Marketinginstrument für Drittinteressen als Instrument der Arzneimittelsicherheit im Sinne der GDP-Leitlinien ist“, kommentiert der PHAGRO-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper die Position seines Verbandes. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.
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Compliance-Management bei der AOK Bayern angemessen
Regelkonformes Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll das Compliance-Management-System (CMS) sicherstellen, das die AOK Bayern 2015 eingeführt hat. Im Rahmen der Zertifizierung des CMS ist nun ein entscheidender Schritt erfolgt. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die so genannte Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis: „Die Bemühungen der AOK Bayern um Compliance sind in allen Prüfkategorien als angemessen bewertet worden“, so Ivor Parvanov, Vorsitzender des Verwaltungsrats und Geschäftsführer Sozial- und Gesellschaftspolitik der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw). Zu den Prüfkategorien zählen neben einer umfassenden Risikoanalyse insbesondere auch die Kommunikation des geltenden Regelwerks an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Schulung. Mit dem CMS sollen die Risiken von Regelverstößen rechtzeitig erkannt und Verstöße verhindert werden. In einem weiteren Schritt wird im Rahmen der Zertifizierung nun auch eine Wirksamkeitsprüfung durchgeführt. „Unser wichtigstes Kapital ist das Vertrauen unserer Kunden“, so Parvanov. Dieses Vertrauen müsse immer wieder neu erarbeitet werden. Regelkonformes Verhalten sei dabei unerlässlich. Mit dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Compliance-Management hat die AOK Bayern innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung eine Vorreiterrolle. Pressemitteilung der AOK Bayern
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