Ärzte Zeitung vom 19.05.2016:
Linksammlungen auf der Internetseite der Praxis helfen Patienten, sich nach einer Diagnose zu orientieren. Einfach nur auf die Startseite einer Organisation oder Kammer zu verlinken, reicht aber nicht. mehr » (für Fachkreise)
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Todesfälle von H1N1-Infizierten sind grundsätzlich meldepflichtig. Todesfälle nach Impfung sind dagegen nur meldepflichtig, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zur Impfung bereits vermutet wird.
Weiterhin wird bei H1N1-Infizierten auch ohne den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs von einem “H1N1-assoziierten Todesfall” gesprochen. Dagegen werden Todesfälle nach Impfung regelmäßig auf bereits bestehende Grunderkrankungen zurückgeführt, wenn ein Kausalzusammenhang zur Impfung “nicht nachweisbar” ist. Dazu das Arzneitelegramm:
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Hier der Artikel aus der “Welt” mit der zitierten Hochrechnung.