Der BGH hat heute entschieden, dass Bewertungsportale die Einschätzungen ihrer Nutzer gründlicher überprüfen und konkrete Nachweise zum Wahrheitsgehalt liefern können müssen. Geklagt hatte ein Zahnarzt, der auf www.jameda.de durch einen anonymen Nutzer sehr negativ bewertet wurde. Er könne den Kläger nicht empfehlen … Weiterlesen
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