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Auf dem Weg zu einer Neustrukturierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein weitere wichtige Weichen gestellt: Die Delegierten stimmten heute, 26. September, einstimmig einem Antrag des Notdienstausschusses der Vertreterversammlung zu, der Änderungen an der gemeinsamen Notfalldienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein vorsieht. Über die Änderungen hat im November auch noch die Kammerversammlung zu entscheiden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Ergänzung der Präambel, in der es jetzt analog zu den im Juni getroffenen Beschlüssen der Vertreterversammlung heißt, dass der ärztliche Notdienst „zur Verbesserung der Versorgung auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt werden kann“. Die von der Vertreterversammlung Ende Juni gefassten Beschlüsse sehen vor, dass im allgemeinen ärztlichen Sitzdienst für Erwachsene eine Kooperation mit Krankenhäusern möglich wird, bei der die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Notdienst in Klinikräumen leisten. An einem entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wird derzeit gearbeitet; im Frühjahr nächsten Jahres soll in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen im Süden Nordrheins ein Pilotprojekt starten, welches über mehrere Quartale getestet wird. Möglichst gleichmäßige Dienstbelastung Eine weitere wichtige Modifikation der Notdienstordnung besteht in der durch die Beschlüsse zur Neustrukturierung notwendig gewordenen Ergänzung, dass die Größe der Notdienstbezirke so gewählt werden soll, „dass eine möglichst gleichmäßige Belastung der zum Dienst Verpflichteten erreicht wird.“ Dabei wird unterschieden zwischen dem „Sitzdienst im allgemeinen ärztlichen Notdienst, dem fachärztlichen Notdienst für Kinderärzte und dem Augen- und HNO-Notdienst sowie dem Fahrdienst.“ Weiteres Thema der Sitzung war die Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein. In seinem Bericht ging Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, auf einen neuen Vertrag ein, den die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen werden. „Letzte Details werden derzeit auf Arbeitsebene geklärt, die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober gelten“, sagte Potthoff. Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge und Asylbewerber in den zentralen Einrichtungen des Landes von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden können. Der neue Vertrag regelt unter anderem die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Leistungen sowie die kurative Behandlung der Flüchtlinge. Abrechnung über die KV Nordrhein Am Vertrag können niedergelassene Ärzte, aber auch Ärzte teilnehmen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind – also beispielsweise auch Ärzte, die bereits im Ruhestand sind. Statt der Abrechnung über die Bezirksregierung Arnsberg ist es durch den Vertrag möglich, dass die Abrechnungen über die KV Nordrhein erfolgen. Ein Antrag des Hausärzteverbandes, die Honorierung der Erstuntersuchungen über eine Pauschale analog zum mittleren GOÄ-Satz zu verhandeln und die Behandlung der Flüchtlinge grundsätzlich von der GKV-Versorgung zu trennen, wurde mehrheitlich angenommen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein, appellierte an die Delegierten, die enorme Hilfsbereitschaft vieler Mediziner nicht durch berechtigte Fragen zu den Bedingungen der ärztlichen Versorgung der Menschen in den Hintergrund geraten zu lassen. Potthoff nahm auch Stellung zum Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. „Hier fehlt uns eine Beteiligung der KVen. Zudem haben Ärzte wie bei der geplanten Gesundheitskarte für Flüchtlinge das Problem, beim Einsatz der Karte in der Praxis nicht erkennen zu können, ob ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Insofern können wir nur alle Patienten, Flüchtlinge und GKV-Versicherte mit der Gesundheitskarte, gleich behandeln. Hier muss für die Ärzteschaft Rechtssicherheit geschaffen und mögliche Regressansprüche ausgeschlossen werden.“ Die Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen und Städte des Landes NRW verteilt sind, erfolgt weiterhin auf der Basis einer Rahmenvereinbarung, welche die KVen vor Jahren bereits mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgeschlossen haben. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Zu den Daten des Statistischen Bundesamts erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene Zahl von 277.000 zusätzlichen Behandlungsfällen macht deutlich, dass die Krankenhäuser wachsende Morbiditätslasten zu tragen haben. Die fast 300.000 zusätzlichen Fälle verursachen Behandlungskosten nach kalkulierten Fallpauschalenpreisen von etwa einer Milliarde Euro. Damit ist der Erlöszuwachs, den die Kliniken in Höhe von ca. 2,9 Milliarden in 2016 erzielten, schon zu einem Drittel durch die neuen Fälle aufgebraucht. Auch beim Krankenhauspersonal hat in 2016 ein deutlicher Anstieg stattgefunden. So erhöhte sich im ärztlichen Dienst die Zahl der Vollkräfte um 3.600 und im nichtärztlichen Dienst um rund 22.000 – davon 4.300 Mitarbeiter in der Pflege. Durch diese ca. 26.000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen rund 1,2 Milliarden Euro mehr Personalkosten. Auch dies zeigt, dass der Großteil der Ausgabenzuwächse der Krankenkassen im Krankenhausbereich für das zusätzliche Personal und die zusätzlichen Leistungsbedarf benötigt wird. Für die Tarifsteigerungen für das Bestandspersonal bleibt dann wenig übrig. Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass steigender Leistungsbedarf, steigender Personalbedarf und leistungsgerechte Vergütungszuwächse zwangsläufig zu steigenden Finanzierungsbedarfen führen. Dem müssen die Finanzierungsregelungen Rechnung tragen. Des Weiteren ist festzustellen, dass der seit Jahren steigende stationäre Behandlungsbedarf es erforderlich macht, die Frage der Standorte und Kapazitäten von Krankenhäusern klug und behutsam zu diskutieren und die scheinbar einfache Krankenkassenlogik des Streichens und Kürzens um jeden Preis als das zu enttarnen, was sie ist: eine wenig verantwortungsvolle Vorgehensweise in einem Kern der sozialen Daseinsvorsorge.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Diese provokante Frage steht im Zentrum des von Professor Heinz Lohmann, Dr. med. Konrad Rippmann und Ines Kehrein herausgegebenen Buches “Markenmedizin für informierte Patienten: strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow.” 30 hochkompetente Autoren aus allen Bereichen der Gesundheitswirtschaft schildern auf ca. 200 Seiten jeweils aus ihrer spezifischen Expertensicht die Folgen der Digitalisierung in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und … Weiterlesen →