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10 medizinische Dinge, die es eigentlich geben sollte
Wie auf Monsterdoc üblich, werden sämtliche Themen mittels Pro und Contra erörtert. So auch bei den medizinischen Dingen, die die Welt nicht braucht, bzw. unbedingt benötigt.
Langhälse: Sind gut zu intubieren
Medikamente ohne Nebenwirkungen: Das wäre ne Sache, kein Beipackzettel in der Packung, ich träume …
Eimervolle Jugendliche oder Erwachsene: … und ich habe keinen Notarztdienst
Notarzteinsätze tagsüber: Ist […]
Artikel von: Monsterdoc
Linktipps der Woche: Mückenjagd gegen Malaria, Geduld beim Quereinstieg und die sinkende Pflegebereitschaft durch Angehörige
In den Linktipps der Woche werden Mücken via Satellit gejagt, eine sinkende Pflegebereitschaft durch Angehörigen gemessen, Energiesparen als ungesund bezeichnet, Fragen zum Ärztemangel beantwortet und es wird Geduld verlangt – von Max Kaplan.
OLG Braunschweig: Ärzte sind Beauftragte der Krankenkassen
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig könnte die Spielregeln für die Beziehungen zwischen Ärzten und Pharmaindustrie ziemlich durcheinander bringen. Die Richter urteilten, dass Kassensärzte als Beauftragte der Krankenkassen handeln.
Damit unterlägen die Ärzte dem § 299 des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. In dem vorliegenden Fall hatte ein Braunschweiger Apotheker einem Arzt mit 187000 DM den Umbau seiner Praxis finanziert und später monatlich an die 2000 Euro Mietkostenzuschuss überwiesen. Im Gegenzug habe der Arzt nach Auffassung der Staatsanwälte den Apotheker unter anderem bei den Verschreibungen von Zytostatika bevorzugt.
Nach dem Urteil, wenn es Bestand hat, könnten Ärzte zukünftig wegen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung bestraft werden. Dementsprechend eindeutig fällt die Bewertung aus: Die Leiterin der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht in dem Bechluss ein Erdbeben. Die Krankenkassen reagierten ausgesprochen zustimmend. Während die KV Niedersachsen und eine Ärztekammer die Freiheit des Arzt bedroht sehen und eine Kriminalsierung befürchten.
Die Ausweitung des § 299 StGB auf Kassenärzte bedeutet jedoch auch ein Strafbarkeitsrisiko aus steuerlicher Sicht für die Pharmaindustrie. Ausgaben, die ein Verstoss gegen § 299 sind, unterliegen dem Betriebskostenabzugsverbot, sprich: Jeder Buchhalter, der derzeit och einen Cent an einen Arzt für was auch immer zahlt (Essen, Kongressreise, Bürostuhl etc.), könnte im Nachhinein damit rechnen, wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung genommen zu werden. Das Urteil sollte im Controlling und bei den Finanzverantwortlichen der Pharmaindustrie bekannter werden. Denn eine Ordnungswirdrigkeit bezahlt das Unternehmen aus der Portokasse, bei einem Strafverfahren müssten sie für ihr Unternehmen und das Management den Kopf hinhalten.
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Update 30.4.2010
Kommentar von zwei Anwälten im Ärzteblatt. Verdacht auf Bestechlichkeit: Strafrechtliches Risiko nimmt zu.