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Angina tonsillaris (Mandelentzündung)
Es gibt ja ein paar Weihnachtsmandeln im menschlichen Organismus: Rachenmandeln, Gaumenmandeln, Mandelaugen … Wir sprechen hier allerdings nur über die Gaumenmandeln. Diese zwei befinden sich hinten oben am Gaumen, also da, wo es immer beim Grippalen Infekt wehtut. Leider entzünden sich diese oft, was dann im Volksmund Angina heisst, nicht zu verwechseln mit Angina pectoris […]
Warum habt ihr keine Angst?
Wie kann es sein, dass eine normalerweise so zur Furcht bereite Gesellschaft wie unsere, so völlig gleichgültig ihrer größten Bedrohung seit dem Schwarzen Tod entgegen driftet? Von Atomkraft bis Zucker gibt es inzwischen kaum noch etwas, das nicht breiten Kreisen der Bevölkerung Angst macht – auffällige Ausnahme ist die Bedrohung durch antibiotikaresistente Bakterien, die in den nächsten zwanzig Jahren nicht nur die Medizin auf den Stand von 1890 zurückwerfen wird, wenn wir nichts unternehmen. Warum treibt das Thema niemanden auf die Straße?
BGH-Urteil zu Arztbewertungen: Arzt-Auskunft setzt auf Mitspracherecht für Mediziner und Patienten
Stellen Sie sich vor, Sie beobachten, wie jemand Passanten unter wüsten Beschimpfungen mit Dreck bewirft. Was würden Sie denken? Sicher, dass das nicht gerade appetitlich ist. Danach drängt sich die Frage nach dem Warum auf – dicht gefolgt von der Vermutung, dass hier womöglich Polizei und Psychiater gebraucht werden. Was im wahren Leben kaum denkbar ist, scheint online für manche User offenbar gesellschaftsfähig: Denn sie lassen ihren Frust an Restaurantbetreibern, Hoteliers und ja, auch Ärzten, in Form von öffentlichen Schmähungen auf den unterschiedlichen Bewertungsportalen aus. Wenn es dabei jeweils weniger um Kritik geht sondern um Zorn und Rache, dann ist es eine Schlammschlacht 2.0. Schädlich für die Beworfenen ist die, weil sich digitaler Dreck nicht bei 60 Grad in der Waschmaschine auflöst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat digital besudelten Ärzten nun den Rücken gestärkt: Nach dem Streit eines Zahnarztes mit einem Ärztebewertungsportal hat der BGH die Betreiber zu einer genaueren Prüfung von unfairen Bewertungen verpflichtet (Az.: VI ZR 34/15).