Faktor Mensch in der Technik, eine Multiplikation mit Rest

Der Begriff „menschlicher Faktor“ wird schnell zu eng gefasst, indem der Mensch allein als Risiko oder potentieller Störfaktor in einer Mensch-Maschine-Interaktion missverstanden wird. Betrachtet man mögliche Störungen wenn Mensch und  Maschine aufeinandereinwirken, ist es nicht minder abwegig, dass der Störfaktor die Maschine ist, von der gar ein Risiko für Menschen ausgehen kann. Ein Beispiel wird unten angeführt. Letztlich soll der Begriff „Faktor Mensch“ aber gar nicht im Sinn eines Störfaktors interpretiert werden sondern allgemein betonen, dass Maschinen und Technik von Menschen fürweiter

Eine wirkliche Hilfe für gesetzlich Versicherte

Herr Spahn sagt:

“Ich finde zum Beispiel, wir sollten eine verbindliche Regelung machen, dass Kassenärztliche Vereinigungen, also die Ärzteschaft, Patienten innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin beim Facharzt anbieten müssen. Ansonsten wird ihr Gesamtbudget gekürzt. Dann kriegen die Kassenärztlichen Vereinigungen weniger Geld von den Krankenkassen. Das wäre mal eine wirkliche Hilfe für gesetzlich Versicherte… ”

Als “CDU-Gesundheitsexperte” sollte er eigentlich wissen, dass die bestehenden Budgets (in Form der Regelleistungsvolumina) gesetzlich festgeschriebene Mengenbegrenzungen sind, die die übermäßige Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit verhindern sollen. Eine politisch gewollte Rationierung sozusagen.

Wenn er jetzt diese Rationierung noch verschärfen will, dann werden die Wartezeiten doch nicht kürzer, sondern länger – auch bei angestrengtem Nachdenken erschließt sich mir die bizarre Logik nicht, nach der das eine Hilfe für gesetzlich Versicherte darstellen soll.

Aber wenn er die medizinische Versorgung durch niedergelassene Fachärzte finanziell weiter austrocknen lassen möchte, dann klingt sein Vorschlag irgendwie doch noch logisch.

Apotheken aus aller Welt, 424: Sarp, Türkei

und nochmal die (bisher) stille Mitleserin:

Apotheken aus aller Welt, 424: Sarp, Türkei

Außerdem sende ich noch das Bild einer türkischen Apotheke zu der es noch eine kleine Geschichte gibt:
Leider musste ich (zwei Tage) nach meinem Unfall zum Arzt gehen, da mein Knie nicht abschwellen wollte.
An einem Freitagnachmittag sind wir in Sarp angekommen und direkt zum Arzt gegangen. In der Praxis gab es für uns keine ersichtliche Anmeldung, weshalb wir umher schauten und uns auf Deutsch unterhielten. Direkt haben uns freundliche Patienten angesprochen und uns dann die Richtung gezeigt, da wir kein Türkisch sprachen.
Wir sind direkt ins Behandlungszimmer gekommen und der Arzt hat mein Knie untersucht und wir haben uns auf Englisch unterhalten. Ich vermute er hätte auch mit mir geschimpft, das ich noch zwei Tage Motorrad gefahren bin, aber Sprachbarrieren können auch mal gut sein. 😉 Nach der Untersuchung sind wir mit einem anderen Mann (vielleicht einem Kollegen?) und meinem Rezept zur Apotheke gegangen. Dort hat der Kollege mit dem Apotheker gesprochen und dieser hat mit eine Salbe und Tabletten gegeben, selbstverständlich mit Dosieranleitung.
Dann sind wir aus der Apotheke komplimentiert worden und der Kollege hat sich verabschiedet. Wir standen ziemlich perplex vor der Apotheke und waren ziemlich durcheinander, da wir werder beim Arzt noch beim Apotheker irgendetwas bezahlt hatten. Wir hatten es beim Apotheker zwar versucht, aber alle haben den Kopf geschüttelt. Wir dachten dann noch, wir gehen bestimmt zurück zum Arzt und zahlen da dann alles, aber nein. Leider kam uns das Wochenende dazwischen und wir konnten es nicht wieder gut machen.

Stoppt-die-e-Card-die bisherigen Versichertenkarten (KVK) gelten auch nach dem 1.1.2014 weiter

Seit Monaten setzen die kranken Kassen ihre unbotmäßigen Versicherten unter Druck die bislang kein Foto für das Erstellen einer elektronischen Gesundheitskarte zur Verfügung gestellt haben.
Da wird gedroht und unter Druck gesetzt was das Zeug hält um die letzten geschätzten 20 % der Versicherten noch irgendwie dazu zu bekommen, ihr Bild abzugeben.
Es sind nämlich nicht, wie überall behauptet wird, nur 5 % der Versicherten sondern eher 20 % die noch keine e-GK haben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Kassen (Spibu) haben gemeinsam einen Bundesmantelvertrag Ärzte (BMÄ) im September 2013 beschlossen, auf den sich nun beide Seiten mit unterschiedlichen Aussagen berufen.


Öffentlich und nicht-öffentlich wurde Folgendes von der KBV verbreitet:

“Der § 4 der Anlage 4a des BMV-Ä lautet: “Ab 01.01.2014 gilt grundsätzlich gemäß § 19 BMV-Ä die eGK als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen.” Wichtig ist dabei der Verweis auf den § 19 BMV-Ä. Darin heißt es im Absatz 2: “Solange die eGK noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die KVK (Krankenversichertenkarte, also die alten Karten Anm. des Verf.) gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.”
Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass auch eine KVK einen gültigen Leistungsnachweis darstellt, solange keine e-GK vorliegt.
Die KVK kann damit sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden.
Wir gehen davon aus, dass der GKV-SV die o. g. Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigt.”(KBV Stellungnahme an die Landes KV-en 22.10.2013)

Man kann also davon ausgehen, dass die bisherigen Krankenversichertenkarten, falls nach aufgedrucktem Ablaufdatum noch gültig, auch weiterhin genutzt werden können. Anderenfalls kann man sich per „Ersatzverfahren“ weiterhin einen schriftlichen Versichertennachweis von seiner Krankenkasse ausstellen lassen, auch wenn dort oft das Gegenteil behauptet wird.
Die Krankenkassen wurden im neuen Bundesmantelvertrag BMÄ verpflichtet, ungültige Karten selbst einzuziehen. Dazu werden sie logistisch und faktisch nicht in der Lage sein.

Online- Anbindung der Praxen an die Kassenserver existiert nicht
Außerdem könnten die Krankenkassen das faktische Online- “Ungültigmachen“ der bisherigen KVKs zum 1.1.2014 nur durchsetzen, wenn die Online Infrastruktur der e-GK zum 1.1.2014 bestehen würde. Da aber die Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Kassen mittels der Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) wegen des Widerstandes der Ärzteschaft noch lange nicht möglich ist und die Online-Infrastruktur zwecks online-Kartensperrung noch längst nicht existiert, können die Kassen die Karten mit noch gültigem Ablaufdatum auch noch nicht online sperren. Technisch nicht möglich, und da die Tests für diese Online-Sperrung erst frühestens Ende 2014 beginnen werden wird das Ganze also in jedem Falle noch dauern. Oder hoffentlich nie kommen.

Die Krankenkassen können nur mit psychologischem Druck und Fehlinformationen an Versicherte und Ärzte versuchen, die Schnüffelkarte endlich durchzusetzen.

Dr. Silke Lüder

Wie viel Schlechtes können wir der Seele zumuten?

Schlechte Nachrichten lauern überall – wir brauchen nur den Fernseher oder das Radio einzuschalten oder auch Nachrichtenseiten im Internet zu besuchen. Unsere Fähigkeit zur moralischen Beunruhigung oder gar Empörung ist etwas Edles, das uns als Menschen auszeichnet. Gleichzeitig kann sie uns aber erschöpfen, kann uns ein erschöpftes Selbst am Denken und Handeln hindern. Wie viel Schlechtes können wir uns zumuten und welche Rolle spielen Institutionen dabei, mit unserer moralischen Unruhe umzugehen?