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Christian Zahn wurde als Verwaltungsvorsitzender verabschiedet – Uwe Klemens ist Nachfolger
Heute wurde Christian Zahn nach sechsjähriger Amtszeit als alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes verabschiedet. Im Anschluss wurde Uwe Klemens als sein Nachfolger gewählt. Christian Zahn dankte den Mitgliedern des Verwaltungsrates, dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbandes für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er ist seit der Gründung des GKV-Spitzenverbandes 2007 ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates und war seit 2010 dessen alternierender Vorsitzender. Zahn wird weiterhin ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates bleiben. „Es waren spannende Zeiten in der Gesundheitspolitik und wir haben in der Selbstverwaltung viel für die Versicherten erreicht. Mit 67 Jahren habe ich nun jedoch das Bedürfnis, den Staffelstab weiterzureichen“, so Christian Zahn. Auf der heutigen Verwaltungsratssitzung des GKV-Spitzenverbandes sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Christian Zahn hat mit seinem großen Engagement und weitreichenden Erfahrungen einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet.“ Dr. Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates, betonte: „Es waren Jahre der intensiven, vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit, für die ich Christian Zahn von ganzem Herzen danke.“ Uwe Klemens war von 2001 bis 2014 ver.di Landesbezirksleiter in Rheinland-Pfalz und nach der Fusion in gleicher Funktion bis zum 06.02.2015 im Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland. Seit mehr als zwanzig Jahren engagiert er sich in der der Selbstverwaltung der Krankenkassen und verfügt dadurch über weitreichende Erfahrungen. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse und seit dem 25.02.2015 ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. „Die Interessen der Versicherten liegen mir besonders am Herzen. Ich freue mich auf die kommenden Aufgaben in der Funktion des alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates“, so Uwe Klemens. Uwe Klemens bildet auf Seiten der Versicherten zusammen mit Dr. Volker Hansen, der als Vertreter der Arbeitgeber seit Gründung des GKV-Spitzenverbandes alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, dessen neue Spitze. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Gute Kunst kann heilen helfen
„Gute Kunst kann heilen helfen“ – Neuinstallation des Gemäldes „Strandgut“ des Künstlers Peter Nagel Mit der Neuinstallation des Gemäldes „Strandgut“ in der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg können sich Patienten, Besucher und Mitarbeiter wieder auf einen „Strandspaziergang“ mit den Augen … Weiterlesen →
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TK stellt Innovationsreport 2015 vor: AMNOG verfehlt Einsparziel – Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. Nur eine von 20 Ampeln grün Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. Keine Karenzzeiten für Mondpreise Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Ver-gleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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