Die virtuelle Konsultation sowie die damit verbundene Verschreibungspraxis von Webdocs, wie “DrEd“, “Medgate“ oder “DrThom“, widersprechen grundsätzlich dem deutschen Berufsrecht für Ärzte. Die Betreiber dieser Internetseiten verweisen jedoch auf eine EU-Richtlinie zur Ausübung von Patientenrechten, die ein solches Modell erlauben … Continue reading
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HealthOn jetzt mit eigener App
Im letzten Monat gab es auf mobile-medconcept ein Interview mit der Chefredakteurin der Service-Website www.healthon.de Fr. Dr. Ursula Kramer. Hier gab es schon die ersten Hinweise auf eine eigene App. Mittlerweile ist diese bei GooglePlay zu haben. Hier einige Features der App: Sie liefert derzeit Tests von über 50 Gesundheits-Apps, die nach Indikationen und Anwendungen […]
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QM-Arbeitsanweisung: venöse Blutentnahme
Eine Arbeitsanweisung für die venöse Blutentnahme für das Qualitätsmanagement.
Zum Download als Word- oder PDF-Dokument.
Befundungsmonitore – Medizinprodukt oder nicht?
Vermehrt stellen wir eine Verunsicherung bei Anwendern von PACS Software für die Befundung bezüglich der zulässigen Monitore fest. Hier und da werden auch Informationen gestreut, dass ein Monitor nur zur Befundung eingesetzt werden darf, wenn er als Medizinprodukt gelabelt ist.
Monitore, die als Medizinprodukte für die Diagnostik in Verkehr gebracht werden verfügen in der Regel über zusätzliche Eigenschaften, die den höheren Preis rechtfertigen können. Siehe auch den Blogpost von 2009.
Für die Befundung von medizinischen Bildern können in Deutschland und Österreich auch problemlos “Büromonitore” eingesetzt werden, wenn diese den Anforderungen der DIN 6868-57 und der QS-RL genügen. Diese Monitore müssen aber nicht zwingend als Medizinprodukte gelabelt sein.
Der komplette Sachverhalt mit allen einschlägigen Vorschriften ist in dem Whitepaper Befundungsmonitore zusammengefasst.
Weblinks:
Whitepaper Befundungsmonitore
Medizinproduktegesetz
DIN 6868-57
QS-RL