Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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Die Initiative Gesundheitwirtschaft e.V. – nun auch in den sozialen Netzwerken aktiv Noch vor dem Gesundheitswirtschaftskongress ist der Startschuss gefallen für die neuen Social Media Aktivitäten der IGW e.v.. Der Verband informiert ab sofort auch über eine eigene Facebookseite, über Google+ und Twitter, ein Blog ist in Planung. Damit entspricht der Verband den Bedürfnissen der … Weiterlesen →
SPECTARIS begrüßt Hilfsmittelreform
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde am gestrigen Tag im Bundestag beschlossen. Den Beschluss kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter Fachverband Medizintechnik im Industrieverband SPECTARIS: „Der gestrige Beschluss des Hilfsmittelreformgesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob mit den neuen Regelungen die Zielsetzung des Gesetzes, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu steigern und mehr Transparenz in die Versorgung zu bringen, erreicht wird, werden die nächsten Monate allerdings erst noch zeigen müssen.“ SPECTARIS hat in der Vergangenheit wiederholt vor einer Absenkung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gewarnt. Ursächlich für den Rückgang der Versorgungsqualität sind insbesondere die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen, bei der regelmäßig ausschließlich der Preis, nicht aber die Qualität als Zuschlagskriterium herangezogen wird, sowie ein in vielen Teilen stark veraltetes Hilfsmittelverzeichnis, an dem sich die Vertragspartner maßgeblich orientieren. Daneben fehlte es bisher an einem wirksamen Vertragscontrolling. Auf diese Mängel wurde von SPECTARIS und anderen Branchenorganisationen immer wieder hingewiesen. „Umso erfreulicher ist es, dass die Politik all diese Punkte nunmehr aufgegriffen und in die richtige Richtung gehend umgesetzt hat“, so Kuhlmann. Ein Mehr an Qualität soll dadurch erreicht werden, indem die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis gleichwertig auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel berücksichtigen müssen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen künftig dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Ferner sollen Ausschreibungen in dienstleistungsintensiven Versorgungen, zum Beispiel bei der Versorgung mit Flüssigsauerstoff oder bei individuell angefertigten Hilfsmitteln, zum Beispiel Einlagen, nicht mehr zulässig sein. „Das sind nicht nur gute Nachrichten für die Hilfsmittelindustrie, die unter einem enormen Preisdruck zu leiden hat, sondern insbesondere für die Patienten, die künftig qualitativ hochwertige Hilfsmittel auch ohne Zuzahlung erhalten können.“ Zu begrüßen ist zudem, dass Patienten nunmehr einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens den Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte gemäß Hilfsmittelverzeichnis entsprechen. Hierzu wird dementsprechend der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen außerdem verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Damit diese neuen Regelungen auch greifen, bedarf es eines echten Vertragscontrollings. Auch dieser Forderung der Verbände ist der Gesetzgeber nunmehr nachgekommen. „Allerdings“, so Kuhlmann, „hätten wir es für sinnvoller erachtet, das Vertragscontrolling mit bundeseinheitlichen Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Kostenträger in die Hände einer unabhängigen Institution zu legen und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – in die Verantwortung der Krankenkassen und damit in die Hände einer am Versorgungsprozess beteiligten Stelle.“ Auch das „Mehr“ an Transparenz in der Hilfsmittelversorgung, von dem vor allem die Patienten profitieren, ist zu begrüßen. Der Dokumentations- und Beratungsaufwand für die Leistungserbringer wird sich dadurch zwar erhöhen, aber im Sinne einer insgesamt angestrebten Verbesserung der Versorgungsqualität scheint dieser Mehraufwand gerechtfertigt zu sein. Mit einem beschleunigten und institutionalisierten Verfahren zur Anerkennung und Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wurde eine weitere wichtige Forderung von SPECTARIS aufgegriffen. Allerdings fehlt noch immer die Klärung der wichtigen Frage, wann eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode („Methode“) als „neu“ gilt und eine Empfehlung, Bewertung oder Erprobung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich ist, damit ein im Rahmen dieser Methode eingesetztes Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden darf. „Eine derartige präzise und praktikable Definition, welche die Sicherheit für die Patienten, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen der Krankenkassen und die Innovationskraft der Medizinprodukteindustrie gleichermaßen berücksichtigt und sicherstellt, sollte in die noch zu erstellende Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses zwingend aufgenommen werden“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Ambulante und stationäre Versorgung gestalten
Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten ist auch von der personellen Ausstattung der Krankenhäuser und Praxen abhängig, da sind sich die Akteure im Gesundheitswesen einig. Aber trotz aller Herausforderungen, die Demografie und fehlende Fachkräfte mit sich bringen, – Anlass zu Alarmismus bei Mängeln an Ärzten und Pflegekräften sieht die AOK Baden-Württemberg nicht. „Die gesundheitliche Versorgung im Land steht auf stabilen Fundamenten und gemeinsam mit allen Akteuren gestalten wir die bestmögliche Patientenversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Zentrales Beispiel: „In den Praxen nutzen wir durch die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern seit fast einem Jahrzehnt konsequent die Freiräume zur wettbewerblichen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und sichern so, durch die Stärkung der Rolle der Hausärzte, die ambulante ärztliche Versorgung.“ Die HZV setzt neue Anreize für den Hausarztberuf und wirkt so auch dem geographischen Ungleichgewicht der ärztlichen Versorgung entgegen. Für die AOK Baden-Württemberg stehen der Hausarzt mit seiner Lotsenfunktion und die strukturierte Vernetzung mit dem fachärztlichen Bereich im Mittelpunkt der Problemlösung. Mit der alternativen Regelversorgung setzen wir auf hohe Qualitätsorientierung, reduzieren Bürokratie und sichern auskömmliche Vergütung für jeden Patienten. Die Folge ist zudem eine nachweislich bessere Versorgung, von der über 1,5 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg profitieren“, so Hermann. Im Weiteren übernimmt die AOK Baden-Württemberg auch Verantwortung, etwa für die Ausbildung des Ärztenachwuchses: Die größte Krankenkasse im Land hat allein 2017 die Weiterbildung in der Allgemein- und Facharztmedizin mit fast 9 Millionen Euro gefördert. Mit dem Projekt „PJmobil“ setzt die AOK Baden-Württemberg zusammen mit ihren ärztlichen Partnern beim ärztlichen Nachwuchs an und unterstützt die Mobilität der an-gehenden Ärzte im Praktikum auf dem Land. Deshalb gilt: Haus- und fachärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sind grundsätzlich weiterhin gesichert, auch wenn sich, insbesondere in einzelnen ländlichen Regionen, Nachbesetzungen schwierig gestalten. Alle Partner sind weiterhin gefordert, dass dies auch weiterhin so bleibt. Beim Blick auf die Situation im stationären Bereich ist die Personalausstattung in Baden-Württemberg in Summe deutlich besser als in vielen anderen Bundesländern. Baden-Württemberg befindet sich sowohl nach Fällen pro Jahr als auch nach zu versorgenden Patienten (belegte Betten) pro Tag unter den Top 4 mit den besten Quoten bundesweit. Um den Herausforderungen zu begegnen, zieht die AOK Baden-Württemberg mit den Partnern im Gesundheitswesen auch hier am gleichen Strang. Auch bei der Krankenpflege zeigt die größte Krankenkasse im Land hohes Engagement: Über den Ausbildungsfonds hatte die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 die nichtärztliche Ausbildung in Krankenhäusern mit 112 Millionen Euro wesentlich mitfinanziert. „Die Zukunft der medizinischen Versorgung in Kliniken und Praxen ist in Baden-Württemberg weit besser als ihr Ruf“, bilanziert Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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