Also: mein Wachstumstag mit Monika Birkner braucht mehr als ein edit #1 – eben einen eigenen Blogpost. Ich bin immer noch ganz beschwingt und beseelt von der Offenbarung in Offenbach. Monika Birkner hat eine großartige Oper inszeniert und dabei alle kompositorischen und Regie-Register so elegant und überraschend gezogen, daß selbst ein altes therapeutisch bannig ausgebildetes […]
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Staatssekretär Laumann startet Entbürokratisierungs-Tour in Berlin
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute seine bundesweite Entbürokratisierungs-Tour gestartet. Zur Auftaktveranstaltung in Berlin waren fast 350 Beschäftigte der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Vertreter der Spitzenverbände der Einrichtungs- und Kostenträger gekommen. Gemeinsam mit der ehemaligen Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, vom beauftragten Projektbüro EinSTEP (www.ein-step.de) beantwortete Staatssekretär Laumann dabei zahlreiche Fragen der Teilnehmer zur Umstellung auf die vereinfachte Pflegedokumentation. Nach Ansicht von Laumann ist es ein wichtiges Signal, dass die Entbürokratisierungs-Tour am Internationalen Tag der Pflege startet: “Unsere Pflegekräfte kümmern sich mit großem Engagement, viel Fachkompetenz und einer hohen ethischen Einstellung um unsere Pflegebedürftigen. Dafür müssen wir ihnen allen danken. Und gerade am Tag der Pflege sollten wir ihren Einsatz besonders würdigen. Unsere Wertschätzung darf sich dabei nicht nur in Sonntagsreden zeigen. Sie muss auch ganz praktisch verwirklicht werden. Dazu gehört zum einen eine angemessene Bezahlung für Pflegekräfte. Zum anderen müssen wir die Beschäftigten von allem entlasten, was den Pflegealltag unnötig erschwert.” Die überbordende Bürokratie in der Pflegedokumentation habe sich hier in den vergangenen Jahren zum Motivationskiller Nr. 1 entwickelt. Doch mit dem neuen Strukturmodell der Pflegedokumentation sei dieser unseligen Entwicklung der Kampf angesagt worden. Das komme bei den Praktikern vor Ort an. Laumann: “Ich freue mich über die riesige Resonanz auf die Tour und die Gespräche mit den Pflegekräften. Auch auf der heutigen Veranstaltung ist wieder einmal deutlich geworden: Mit der neuen Pflegedokumentation lässt sich viel Zeit sparen. Diese Zeit können unsere Pflegekräfte endlich wieder für ihre eigentliche Arbeit nutzen: eine gute Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen. Dafür sollten Einrichtungsträger in Deutschland jetzt die unternehmerische Entscheidung treffen, auf das neue Modell umzustellen.” In bundesweit insgesamt 15 Städten wird Staatssekretär Laumann mit der Entbürokratisierungs-Tour zu Gast sein. Zu den Informationsveranstaltungen eingeladen sind sämtliche der rund 29.000 stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Sie alle haben dazu ein persönliches Schreiben des Pflegebevollmächtigten erhalten. Schon heute haben sich fast 8.000 Personen angemeldet, die zur Verfügung stehenden Plätze sind für alle Veranstaltungen restlos ausgebucht. Laut Staatssekretär Laumann unterstreicht das unglaubliche Interesse an der Tour noch einmal die Wichtigkeit des Ziels, die neue Pflegedokumentation flächendeckend umzusetzen: “Für mich ist die zentrale Zukunftsfrage der Pflege, wie wir auch in Zukunft genügend geeignete Menschen für den Pflegeberuf gewinnen. Denn nur wenn die Arbeitsbedingungen stimmen, werden Menschen dauerhaft in diesem anspruchsvollen Beruf arbeiten wollen. Damit uns das gelingt, wollen wir den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen und unsere Pflegekräfte von überflüssiger Bürokratie entlasten. Pflegekräfte wollen zu Recht keine Aktenberge bearbeiten: Sie wollen ernst genommen werden und die ihnen anvertrauten Menschen pflegen.” Die weiteren Termine der Entbürokratisierungs-Tour: 13.5.15: Dortmund, Reinoldisaal derHandwerkskammer Dortmund (11-14h Uhr) 27.5.15: Hannover, Großer Festsaal im Alten Rathaus (11-14 Uhr) 27.5.15: Magdeburg, Festung Mark (16.30-19.30 Uhr) 29.5.15: Dresden, Maritim Hotel, Internationales Congress Center (10-13 Uhr) 29.5.15: Erfurt, DASDIE Veranstaltungs- und Kongresszentrum (16.30-19.30 Uhr) 1.6.15: Hamburg, Großer Saal der Handwerkskammer Hamburg (16-19 Uhr) 2.6.15: München, Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung (10-13 Uhr) 2.6.15: Erlangen, Redoutensaal Erlangen (16.30-19.30 Uhr) 3.6.15: Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft (10.30-13.30 Uhr) 23.6.15: Karlsruhe, Südwerk Bürgerzentrum (11-14 Uhr) 23.6.15: Stuttgart, Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle (16.30-19.30 Uhr) 24.6.15: Frankfurt, Gewerkschaftshaus (10-13 Uhr) 24.6.15: Koblenz, Kurfürstliches Schloss zu Koblenz, Kaiser- und Spiegelsaal (16-19 Uhr) 6.7.15: Ibbenbüren, Hotel Leugermann (10-13 Uhr) Hintergrund: Das so genannte Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ist von der ehemaligen Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, erarbeitet worden. Die Idee, die dahinter steht, ist so einfach wie effektiv: Es soll nur noch das dokumentiert werden müssen, was vom gewöhnlichen Pflegealltag abweicht. Das Modell ist mit den Verbänden der Einrichtungs- und Kostenträger, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie mit den Ländern und Juristen abgestimmt und erfolgreich in über 60 Einrichtungen erprobt worden. Die maßgeblichen Spitzenverbände haben zudem Ende 2014 gemeinsam beschlossen, das Strukturmodell flächendeckend einzuführen. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, unterstützt den Umsetzungsprozess nachdrücklich. Zum 1. Januar 2015 hat er dafür eigens das Projektbüro Ein-STEP (“Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation”) mit Elisabeth Beikirch und der IGES Institut GmbH beauftragt. Das Projektbüro Ein-STEP steht allen stationären und ambulanten Einrichtungen in Deutschland als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Es hat die für die Umsetzung des Modells nötigen Schulungsunterlagen erarbeitet und bereits begonnen, in 17 Städten insgesamt 650 von den Verbänden benannte Experten entsprechend zu schulen. Diese Schulungsreihe wird noch bis Mitte Juni dauern. Die geschulten Multiplikatoren sollen dann im Anschluss ihr Wissen über das Strukturmodell in die Verbände hineintragen, Schulungen für die einzelnen Pflegeeinrichtungen anbieten und wiederum den Einrichtungen vor Ort als Ansprechpartner bei der Umsetzung des Strukturmodells zur Verfügung stehen. Außerdem unterstützt das Projektbüro Schulungen für Mitarbeiter der Prüfinstanzen, damit das neue Modell bei Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen Stand hält. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, die Heimaufsichten der Länder und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung sind bereits dabei, sämtliche Prüfer in Deutschland in oftmals sogar gemeinsamen Veranstaltungen zu schulen. Weitere Informationen unter www.Ein-STEP.de oderwww.pflegebevollmaechtigter.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Krankenkassen können Patienten von Medikamentenzuzahlungen entlasten
Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten auf verschiedenen Wegen von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien. „Die Krankenkassen erhalten schließlich auch die kompletten Zuzahlungen der Patienten, die jede Apotheke einziehen und weiterleiten muss“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), angesichts aktueller Berichte über steigende Zuzahlungen. „Die Kassen könnten ihre Versicherten jedoch schnell und wirksam entlasten. Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder Rabattvertrag – es gibt viele Möglichkeiten, auch Millionen chronisch kranke Patienten vor finanzieller und bürokratischer Überforderung zu schützen. Leider passiert oft das Gegenteil, wenn zum Beispiel ein zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat.“ Die Vermutung, größere Packungen oder teure Medikamente würden die Zuzahlungen erhöhen, sei dagegen falsch: „Egal wie teuer ein Arzneimittel ist, die Zuzahlung ist per Gesetz bei 10 Euro gedeckelt.“ Becker weiter: „Die Apotheken tun ihr Bestes, ihren Patienten zuzahlungsfreie Alternativmedikamente zu empfehlen. Apotheker und Patient sollten über das Arzneimittel, nicht über die Zuzahlung sprechen.“ Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Mit der Festlegung eines Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt. Sogar jede Kasse allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die Rabattarzneimittel leisten müssen. Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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