Morgen ist es endlich soweit: ich habe meinen Wachstumstag bei Monika Birkner. Über unsere Zusammenarbeit habe ich hier und anderenblogs ja schon verschiedentlich berichtet. Für Neulinge noch mal ein exemplarischer link zur Historie. Nach Abschluss des genialen Business-Rebirthing Projekts 2008 bin ich schon ein großes Stück weitergewachsen und meinen Zielen näher gekommen. Neben der Praxis […]
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BARMER sucht die beste App in der Prävention: „Digital Health Wettbewerb“ startet
Start-ups, Gründer und junge Unternehmen sind aufgerufen, sich am „Digital Health Wettbewerb“ der BARMER zu beteiligen. Bis zum 22. Januar 2018 werden digitale Lösungen zur nachhaltigen Gesundheitsförderung gesucht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Themen gesunde Ernährung, Bewegungsförderung, Suchtprävention oder die Förderung der Gesundheitskompetenz im Vordergrund stehen. Wichtig ist, dass die Nutzer jeweils dort angesprochen werden, wo sie leben und sich aufhalten. „Die Digitalisierung hat das Potenzial, das Gesundheitswesen nicht nur weiter zu entwickeln, sondern zu revolutionieren. Beim Thema Prävention sehen wir einen wachsenden Bedarf. Wir erhoffen uns daher viele kluge und spannende Lösungen der Wettbewerbsteilnehmer, die die Prävention im Alltag deutlich erleichtern“, betonte BARMER-Vorstandsmitglied und Schirmherr des Wettbewerbs, Dr. Mani Rafii. BARMER begleitet die besten Lösungen auf dem Weg zur Marktreife Der Gesundheitsmarkt sei für Außenstehende sehr undurchsichtig. Es gebe viele Hürden und gesetzliche Auflagen. Die BARMER habe das Ziel, die Gewinner fit für die gesetzliche Krankenversicherung zu machen. Die Jury werde daher drei digitale Lösungen auswählen, die dann auf dem komplizierten Weg in den Gesundheitsmarkt begleitet werden. Dazu gehörten ein strukturierter Austausch und ein Coaching mit den BARMER-Experten zur Umsetzungs- und Entwicklungsmöglichkeit der Produkte. „Eine interne BARMER-Jury wird zunächst nach dem Einsendeschluss alle Bewerbungen bewerten und entscheiden, welche acht Vorschläge zur Vorstellung eingeladen werden. Unter diesen acht wird die Jury die drei Gewinner ermitteln“, so Rafii. Das Bewerbungsformular finden Interessierte unter: www.barmer.de/digitalhealthwettbewerb. Pressemitteilung der BARMER
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Zahnsteinentfernung mittels Rasierklinge
So unglaublich es klingt, es ist wahr. Meine Freundin, Zahnarzthelferin, unterrichtete mich heute über einen Patienten, der die Empfehlung einer Professionellen Zahnreinigung ablehnte. Er entferne sich den Zahnstein selbst mit der Rasierklinge […]
Neue Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelrezepten – mehr Handlungsspielraum für Apotheker
Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 SGB V am gestrigen Montag neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch der GKV-Spitzenverband begrüßen diesen neuen Handlungsspielraum. Beide Seiten sind überzeugt, dass die neuen Regeln im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V eine wirtschaftliche und zugleich sichere Arzneimittelversorgung fördern sowie die Rechtssicherheit für die Beteiligten verbessern werden. Eine Entscheidung der Schiedsstelle war notwendig geworden, nachdem sich die Verhandlungspartner – DAV und GKV-Spitzenverband – auf der Grundlage des neu gefassten § 129 Abs. 4 SGB V nicht auf Verhandlungsebene verständigen konnten. In der Vergangenheit hatten Kontroversen zwischen Krankenkassen und Apothekern über beanstandete Arzneimittelrezepte für Probleme gesorgt. Beide Verbände gehen davon aus, dass die neuen Regeln unterschiedlichen Interpretationen besser vorbeugen. Die Schiedsstelle wird ihren Beschluss zeitnah und förmlich an die Vertragspartner übermitteln. Der Inhalt des Beschlusses wird zum Gegenstand des neu gefassten § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Der Beschluss wird am 31. Mai 2016 zugestellt und tritt einen Tag später in Kraft. Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und GKV-SPITZENVERBAND
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