Nun hat auch Christoph die andere Ebene erreicht. Erst Pina, dann Werner, nun er. Die Luft wird dünn – in unserem Umfeld und im deutschen Kulturleben. Aber etwas lebt weiter. Von Christoph auf jeden Fall im Operndorf Afrika, das Ihr hier unterstützen könnt: Aus dem Nachruf für Christoph_SchlingensiefW in der “Welt”: “Ausgerechnet die schönste und […]
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Minister Gröhe beruft Experten aus Medizin, Pflegewissenschaft und Gesundheitsökonomie
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Mitgliedern des neu berufenen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen heute in einer feierlichen Zeremonie ihre Ernennungsurkunden überreicht. Der Sachverständigenrat war mit Wirkung zum 19. Dezember 2014 neu berufen worden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Ich freue mich, sieben anerkannte Expertinnen und Experten aus Medizin, Pflegewissenschaft und Gesundheitsökonomie in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen zu können. Der neu berufene Rat bündelt medizinisch-pflegewissenschaftlichen und ökonomischen Sachverstand. Die wissenschaftlichen Analysen und die darauf aufbauenden Empfehlungen dieses unabhängigen Gremiums geben wichtige Anregungen für die gesundheitspolitische Arbeit von Regierung und Parlament.” Neu berufen wurden die Pflege-Expertin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle) und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg). Wieder berufen wurden der Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Internistin und Nephrologin Prof. Dr. Marion Haubitz (Universität Hannover), die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim). Der Sachverständigenrat soll die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehender Überversorgungen ausarbeiten. Bereits in diesem Jahr soll der Sachverständigenrat ein Sondergutachten zur Entwicklung des Krankengeldes vorlegen. Nach dem Termin mit Bundesgesundheitsminister Gröhe wählte der Sachverständigenrat in seiner konstituierenden Sitzung Professor Dr. Ferdinand Gerlach zu seinem Vorsitzenden und Professor Dr. Eberhard Wille zu seinem Stellvertreter. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Südwest-AOK zum E-Health-Gesetz: Rahmenbedingungen werden verbessert – Verbindlichkeit erhöhen
Deutschland hinkt bei der elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen hinterher. Bislang tauschen lediglich 24 Prozent der deutschen Allgemeinmediziner Daten digital aus, wie der Index für digitale Wirtschaft und Gesellschaft der EU-Kommission 2015 belegt. Bessere Bedingungen für die digitale Vernetzung will der Gesetzgeber ab 2016 mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) schaffen und der elektronischen Gesundheitskarte einen Schub verschaffen. Anfang November 2015 sollen Experten im Bundestag dazu gehört werden. Für die AOK Baden-Württemberg bringt das Gesetz zwar insgesamt bessere Rahmenbedingungen, „wenn die Akteure aber weiterhin eher die Bedenken, als die Möglichkeiten fokussieren, dann werden die Versicherten auch weiterhin kaum von digitalen Innovationen profitieren können und mehr Effizienz und Transparenz im Gesundheitssystem bleiben ein frommer Wunsch. Das können wir uns nicht leisten“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, am Mittwoch (28.10.2015) in Stuttgart. Wenn das Gesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, sieht es verbindliche Fristen für Anwendungen rund um die elektronische Gesundheitskarte vor, etwa für die Nutzung von Notfalldaten. Jedoch hält die AOK für die organisatorische Umsetzung von digitalen Strukturen insgesamt ein entschiedeneres Vorgehen für notwendig. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das IT-Netz im Gesundheitswesen nach zehn Jahren Arbeit und einer Milliarde Euro Investitionen aus Beitragszahlermitteln immer noch nicht funktioniere. Deshalb brauche es endlich mehr Verbindlichkeit. Diese könne künftig erlangt werden, wenn Herstellung und Betrieb der Infrastruktur etwa in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) oder der Bundesnetzagentur im Kontext einer Aufgabenerweiterung übertragen würde. Die Forderung der Südwest-AOK zielt vor allem auf eine verlässliche Einführung der Online-Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenkassen, die ab Juli 2016 flächendeckend funktionieren soll. Völlig anachronistisch erscheint der AOK Baden-Württemberg auch die geplante Regelung zum Medikationsplan. Patienten, denen ihr Arzt mindestens drei verschiedene Medikamente verordnet, hätten Anspruch auf einen Ausdruck des Planes. Hermann: „Eine elektronische Gesundheitskarte und ihre digitale Nutzung kann doch nicht über einen Papierausdruck sichergestellt werden. Hier muss entschieden nachgebessert werden.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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