(HANNOVER) Es muss weiter gespart werden: in Niedersachsen sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr mit vier Millionen EUR weniger zurecht kommen. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe sich das Kabinett in einer Haushaltsklausur auf einen strammen Sparkurs geeinigt und die Bettenpauschale für gut 41.000 Krankenhausbetten in Niedersachsen gekürzt. Von der Streichliste betroffen sind zudem auch die Bildung und die Behindertenhilfe. Das Land will in den kommenden fünf Jahren zudem 1.900 Stellen aus den eigenen Reihen streichen. (Zi)
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Verbesserung der Altenpflege ist eine Top-Aufgabe für die neue Bundesregierung
Die Pflegeversicherung hat das vergangene Jahr mit einem Defizit in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro abgeschlossen. Darüber berichten heute die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bei Gesamtausgaben von 37,2 Mrd. Euro betrug der Ausgabenanstieg im Vergleich zum Vorjahr rund 25 Prozent. „Die Pflegeversicherung ist trotz der steigenden Ausgaben derzeit aufgrund der Rücklagen in einer guten finanziellen Verfassung“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zu den Funke-Zeitungen. „Dass die Beitragssätze auch angesichts der deutlichen Ausweitung der Leistungen in den kommenden Jahren stabil bleiben können, spricht für die Stärke unseres Solidarsystems.“ Grund für den deutlichen Ausgabenanstieg sind vor allem die Leistungsausweitungen der Pflegeversicherung seit Anfang 2017. Mit Blick auf die neue Bundesregierung sagte Kiefer weiter: „Wer gute Pflege will, muss die Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte verbessern.“ Hier kommt der Politik eine wichtige Rolle zu. Aber darüber hinaus tragen zahlreiche weitere Akteure Verantwortung für eine hohe Qualität der Altenpflege. Im Gespräch mit den Funke-Zeitungen sagte Kiefer. „Wer über anständige Pflege redet, muss auch über die anständige Bezahlung der Pflegekräfte sprechen. Ich habe den Eindruck, dass diese nicht immer gegeben ist.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes
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KV Nordrhein: 24 Listen werben um Stimmen für Sitze in der nächsten Vertreterversammlung
Kandidatinnen und Kandidaten von 24 Listen konkurrieren um die 50 Sitze in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Seit heute sind die kompletten Listen unter www.kvno.de/wahlen2016 veröffentlicht. Alle sechs Jahre sind die Mitglieder der KV Nordrhein aufgerufen, ihre VV und den Vorstand ihrer Kreisstelle zu wählen. Bei den Wahlen zu den Kreisstellenvorständen, den KV-Vertretern vor Ort, treten in diesem Jahr 104 Listen an. Wahlberechtigt sind alle zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, ermächtigte Krankenhausärzte sowie in Praxen angestellte Ärzte und Psychotherapeuten, wenn sie mindestens 20 Stunde pro Woche arbeiten. Die Unterlagen für die Wahl zur VV und zu den Kreisstellenvorständen versendet die KV Nordrhein am 1. Juli. Bei der VV-Wahl hat jeder Wähler eine Stimme für die von ihm favorisierte Liste. Bei der Wahl des Kreisstellenvorstandes haben zugelassene Ärztinnen und Ärzte sieben Stimmen, psychologische Psychotherapeuten und ermächtigte beziehungsweise angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Stimme, sofern aus ihrer Gruppe eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl steht. Auf Kreisstellen-Ebene findet eine Personenwahl statt – im Gegensatz zur Listenwahl bei der VV. Am 6. August werden die Stimmen ausgezählt. Die konstituierende Sitzung der neuen VV findet am 8. Oktober statt. An diesem Tag wählen die Vertreter voraussichtlich den neuen Vorstand der KV Nordrhein. Sein Amt tritt der neue Vorstand mit Beginn des Jahres 2017 an. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Für den gleichen Zeitraum werden die Kreisstellenvorstände gewählt. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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KKH fordert einheitliche Aufsicht für alle Krankenkassen
Nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse muss die Aufsicht über die derzeit 113 Krankenkassen dringend neu geregelt werden. „Die vorherrschenden Unterschiede führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verwaltungsrat zur Bundestagswahl beschlossen hat. „Alle Krankenkassen haben denselben Auftrag, doch Bundes- und Landesaufsichten handeln vielfach nicht nach einheitlichen Grundsätzen, und zwar immer häufiger zum Nachteil bundesweit tätiger Kassen wie der KKH“, beklagt Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. Hintergrund: Für einen Teil der Krankenkassen wie die Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt Aufsichtsbehörde, andere Kassen wie die AOKs dagegen werden auf Landesebene von den entsprechenden Ministerien kontrolliert. In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel freiwillige Satzungsleistungen und Verträge unterschiedlich bewertet werden. „Messen mit zweierlei Maß konterkariert den Wettbewerb und gefährdet den sozialen Auftrag der GKV“, kritisiert der Verwaltungsrat im Positionspapier. Weitere Forderungen des KKH-Verwaltungsrates zur Bundestagswahl: Gerechte Finanzausstattung gewährleisten: Dringend notwendig ist eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, unter anderem ist der Fokus stärker auf kostenintensive Krankheiten zu legen. Qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen: Problem ist nicht ein Mangel an Ärzten, sondern eine nicht bedarfsgerecht räumliche Verteilung. Der Beruf des niedergelassenen Arztes muss wieder attraktiver gestaltet werden. Im stationären Bereich müssen Überkapazitäten abgebaut werden und die konsequente Spezialisierung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Solidarprinzip in der GKV festigen: Arbeitgeber sollen sich aktiv für stabile Gesundheitskosten einsetzen. Außerdem darf der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wie kostenlose die Mitversicherung von Kindern nicht zum Spielball haushaltspolitischer Interessen verkommen. Pressemitteilung der KKH
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