Ich schreib ja schon lang über diesen Krankheitskarten Kontrollwahn, das Krankenverunsicherungswesen etc. Und verstehe nicht, daß nicht ALLE Versicherten auf die Barrikaden gehen. Die staatliche Datenkrake im Bundeskasperlamt versucht immer wieder, unsere Freiheit, Menschenrechte und die Demokratie zu unterminieren mit ihrem Überwachungswahnsinn. Politik in Täuschland ist ein menschenverachtendes Geschäft, wie es scheint. Drum steh ich […]
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Bundeskabinett beschließt Hospiz- und Palliativgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland” (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf werden wir die Versorgung und Begleitung von schwerstkranken Menschen deutlich verbessern. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland. Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. Zudem schaffen wir individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen. Denn jeder schwerstkranke Mensch soll die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die er oder sie in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt.” Der Gesetzentwurf sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern. Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen: Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils von 5 Prozentpunkten entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, da dadurch sichergestellt bleibt, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen ist stärker zu berücksichtigen und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Die Krankenkassen werden zur individuellen Beratung der Versicherten und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen und Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Praxisbörsentag der KV Nordrhein: Oberbergischer Kreis wirbt um ärztlichen Nachwuchs
Etwa jeder vierte Hausarzt im Rheinland ist aktuell über 60 Jahre alt und wird in naher Zukunft einen Nachfolger für seine Praxis suchen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein, zu deren Aufgaben die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Nordrhein zählt, unterstützt die Mediziner dabei, rechtzeitig Nachfolger für ihre Praxen zu finden und damit die Versorgung vor Ort zu erhalten. Ein wichtiges Instrument dabei sind die nordrheinischen „Praxisbörsentage“, auf denen niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten direkten Kontakt mit potenziellen Nachfolgern aufnehmen können und der ärztliche Nachwuchs gleichzeitig über alle Fragen der Niederlassung informiert wird. Auf dem nächsten Praxisbörsentag der KV Nordrhein, der am Samstag, den 12. November 2016, in Köln (Sedanstr. 10-16) stattfindet, wird erstmals der Oberbergische Kreis um Mediziner-Nachwuchs werben und sich als attraktive Region mit guten Arbeitsbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte präsentieren. „Der Oberbergische Kreis ist aus vielen, guten Gründen eine attraktive Alternative zum Leben und Arbeiten für niederlassungswillige Ärzte. Unsere Stärke ist die persönliche Ansprache, man kennt sich und man hilft sich hier. Die umliegenden Großstädte sind gut zu erreichen und gar nicht so weit weg, wie mancher vielleicht denkt. Wir haben eine grandiose Natur, die auch zu Werbezwecken genutzt wird, sowie hervorragende Freizeitmöglichkeiten. Als familiengeprägte Region legt der Kreis großen Wert auf gesunde und gesunderhaltende Lebens- und Umweltfaktoren. So haben wir vermutlich das beste Trinkwasser in NRW und unsere Grundstückspreise lassen Sie nachts auch gut schlafen“, sagt Ralf Schmallenbach, Dezernent des Oberbergischen Kreises. Direkter Austausch steht im Mittelpunkt Da die Nachfolgersuche immer schwieriger wird, setzt der Praxisbörsentag auf den persönlichen Kontakt und das direkte Kennenlernen von Abgebern und Interessenten. „Wir begrüßen sehr, dass sich mit dem Oberbergischen Kreis eine ganze Region aus Nordrhein präsentiert. Die Kommunen signalisieren damit, dass sie selber wesentlich dazu beitragen können, die ärztliche Versorgung vor Ort zu erhalten – beispielsweise durch Vermittlung geeigneter Praxisräume und geeigneter Ansprechpartner vor Ort“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Der seit 2008 zwei Mal jährlich stattfindende Praxisbörsentag ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Angebote, mit denen die KV Nordrhein dem vor allem in ländlichen Regionen drohenden Arztmangel entgegenwirken möchte. Auf Inseraten können Praxisabgeber und interessierte Einsteiger vermerken, wo und wann sie eine Praxisabgabe bzw. -übernahme planen. Zudem informieren Experten der KV über alle Fragen rund um die Niederlassung. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)
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Künftig keinen Vorsorgetermin mehr verpassen: Digitaler Assistent der BARMER erinnert Versicherte
Vorsorgeuntersuchungen können Leben retten. Doch bei weitem nicht jeder Versicherte nimmt die kostenlosen Routine-Checks wahr. Ein neuer Service der BARMER hilft den Versicherten, dass sie keinen Termin mehr verpassen. So können sie ab sofort den Gesundheitsmanager als Teil der BARMER-Service-App nutzen, wenn sie im Mitgliederbereich „Meine BARMER“ angemeldet sind. „Der Gesundheitsmanager bietet dem Nutzer einen Überblick über alle anstehenden Vorsorgeuntersuchungen für sich selbst und die Familie. Das ist eine enorme Erleichterung, zumal man den Manager so einrichten kann, dass er an jede anstehende Untersuchung erinnert“, sagt Dr. Regina Vetters, Abteilungsleiterin der Digitaleinheit BARMER.i. Besonders junge Mütter wünschten sich eine Übersicht aller Untersuchungen für sich und ihre Kinder, um das Familienmanagement zu erleichtern. Viele Versicherte gehen nicht regelmäßig zur Vorsorge Eine hilfreiche Stütze ist der Gesundheitsmanager auch vor dem Hintergrund, dass viele Versicherte Vorsorgeuntersuchungen nicht oder nur lückenhaft wahrnehmen. So sind nach dem aktuellen BARMER-Arztreport nur rund 40 Prozent der Frauen und etwa elf Prozent der Männer im Jahr 2016 zur Krebsfrüherkennung gegangen. Dabei übernehmen die Krankenkassen für Frauen ab 20 Jahren jährlich den Vorsorgetest gegen Brustkrebs und ab 30 Jahren gegen Gebärmutterhalskrebs. Für Männer ab 45 gibt es den Prostata-Check. Zudem bestehen Vorsorgetests für Haut- und Dickdarmkrebs für beide Geschlechter. „Je später Krankheiten wie Krebs erkannt werden, desto schwerer sind sie heilbar. Daher möchten wir unsere Versicherten ermuntern, den Gesundheitsmanager zu nutzen, damit keine Vorsorgeuntersuchung im Alltagsstress aus Versehen untergeht“, sagt Vetters. Mehr als 30 Vorsorgeuntersuchungen im Blick Der Gesundheitsmanager bietet einen Überblick über mehr als 30 Vorsorgeuntersuchungen, die die Krankenkassen je nach Alter und Geschlecht der Versicherten übernehmen. Sie reichen von U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche über die Dentale Frühprävention bis hin zur Krebsvorsorge. Pressemitteilung der BARMER
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