(KÖLN) Das in Köln ansässige Deutsche Institut für Pflegeforschung (dip) hat heute seine Ergebnisse aus dem Pflegethermometer 2009 vorgestellt. Die zentralen Ergebnisse der bundesweiten Befragung von Pflegenden in deutschen Krankenhäusern objektivieren die Wahrnehmung der Kollegen und Kolleginnen in den Kliniken: der chronsiche Mangel an Pflegenden führt zu einer Zunahme der Belastungen – die Mängel in der Patientenversorgung nehmen so zu. Wir nennen das Pflegenotstand. Die vom Pflegenotstand ausgehende Gefahr für die Patientensicherheit war auch Gegenstand der Berichterstattung des Fernseh-Magazins Frontal 21 in der gestrigen Sendung. Das es so nicht weitergehen kann, muss allen Beteiligten und Verantwortlichen angesichts solcher Ergebnisse klar sein. So ist die Befragung auch als Handlungsaufforderung für alle Betroffenen zu verstehen. Immerhin – die Befragungsergebnisse fördern auch einen Wandel des Berufsbildes Gesundheits- und Krankenpflege zu Tage: vier von fünf jungen Pflegenden sehen gute Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege. (Zi)
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Salz oder Backpulver als Bleichmittelersatz
Immer wieder wird in Online-Foren der Tipp gegeben, dass man durch das Zähneputzen mit Salz oder Backpulver weissere Zähne bekommt. Von diesem Tipp kann ich nur abraten, da man sich durch das Putzen mit Salz oder Backpulver den Zahnschmelz abschleift, was den Zahn anfälliger für Karies macht.
Um sicher zu stellen, dass die Zähne möglichst lange […]
Bereitschaftsdienst: „Wir können das!“
„Die KVen sind in der Lage und gut aufgestellt, um gemeinsam mit den Krankenhäusern mehr Verantwortung zu übernehmen. Ziel ist eine engere Verzahnung der Notfallversorgung in den Krankenhäusern mit dem Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte. Doch die Rahmenbedingungen müssen stimmen.“ So lautete die gemeinsame Botschaft von Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, sowie Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe, heute in der Arztrufzentrale NRW in Duisburg. „Auf der gesundheitspolitischen Agenda steht das Thema Notfallversorgung ganz oben. Wie schaffen wir es, dass die Patienten den für sie richtigen Ansprechpartner finden und nicht einfach ins nächstgelegene Krankenhaus gehen? Ein wichtiger Schritt dahin ist, den Bürgern die richtigen Informationen an die Hand zu geben Dazu gehört auch das Wissen um die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117. Mehr als sieben Millionen Anrufer im vergangenen Jahr zeigen, dass die Nummer nicht gänzlich unbekannt ist. Aber sie muss noch bekannter werden“, erklärte KBV-Chef Gassen. „Wir setzen uns für sektorenübergreifende Strukturen bei der Notfallversorgung ein. Schon heute haben wir viel umgesetzt. So befinden sich 90 Prozent unserer 75 Notfalldienstpraxen an oder in Krankenhäusern. Nicht mobile Patienten versorgen wir über ärztliche Fahrdienste, die über die Bereitschaftsdienstnummer 116117 koordiniert werden“, erklärte Bergmann. Er führte aus: „Die vom Gesetzgeber gewünschten Portalpraxen können eine Lösung darstellen. Allerdings fehlt bisher eine genaue Definition mit verbindlichen Standards für deren Organisation, Aufbau und Finanzierung. Sicher ist, dass wir nicht an jedem Klinikstandort eine solche Einrichtung brauchen. Das wäre weder notwendig noch wirtschaftlich.“ „In Westfalen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst gut aufgestellt. Unsere Struktur zeichnet sich durch zentrale Notfallpraxen an Kliniken, Hausbesuchsdienste, fachärztliche Dienste und die Arztrufzentrale hier in Duisburg aus. An 20 Standorten haben wir bereits echte Portalpraxen mit gemeinsamen Tresen von Ambulanz und Bereitschaftsdienstpraxis etabliert – Tendenz steigend“, sagte Nordmann. Um anrufende Notfallpatienten in die richtige Versorgungsstruktur zu leiten, werde zudem in Ostwestfalen ab April die Zusammenlegung der Nummern 112 und 116117 getestet. Reformbedarf sahen alle drei Vorstände nicht nur bei der Struktur, sondern mindestens genauso dringend bei der Finanzierung der Notfallversorgung. „Die Leistungen in der Notfallversorgung – und zwar sowohl für die Kliniken als auch für die Niedergelassenen – werden aus dem budgetierten Honorar finanziert“, sagte Nordmann. „Die Folge ist, dass die Notfallversorgung immer mehr die Regelversorgung verdrängt. Und das darf nicht sein“, ergänzte Bergmann. „Letztlich schließt sich hier der Kreis: Die unsäglichen Budgets gehören abgeschafft. Nicht sofort alle auf einmal, aber wir müssen schrittweise damit beginnen“, so Gassen. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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Drohender Substanzverlust in der Medizinischen Rehabilitation
Rehabilitationseinrichtungen müssen sämtliche Kosten aus dem Vergütungssatz refinanzieren. Nur wenn auch – neben den Personal- und Sachkosten – die Investitionen in den Erhalt, die Entwicklung und die Modernisierung der Strukturen Berücksichtigung finden, können die Rehabilitationskliniken langfristig ihre Aufgaben erfüllen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass der Investitionsbedarf in den Rehabilitationskliniken in den nächsten fünf Jahren sehr hoch, die Finanzierung hingegen nicht gesichert ist. Es bedarf deshalb leistungsgerechter Vergütungssätze, fordern die Verbände der AG MedReha. Mit der zweiten bundesweiten Befragung zum Investitionsbedarf in der medizinischen Rehabilitation konnte die Validität der ersten Untersuchung bestätigt werden. Die errechneten Beträge zeigen einen erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarf zwischen 885 – 1.029 Mio. EUR pro Jahr für die nächsten fünf Jahre. Es müssen Wege gefunden werden, um den drohenden Substanzverlust aufzuhalten. Das monistisch ausgestaltete Vergütungssystem in der Rehabilitation verlangt neben einer ausreichenden Finanzierung der Betriebskosten auch eine entsprechende Finanzierung der Investitionen. Die Vergütung muss den Leistungserbringern bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihre Aufwendungen zu finanzieren und ihren Versorgungsvertrag zu erfüllen. Bedarfsgerechte Investitionen in die Rehabilitation sind allein im Hinblick auf den volkswirtschaftlichen Mehrwert (Verhinderung von Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit) sinnvoll. Bisher gibt es jedoch keine entsprechende Grundlage für die Kalkulation und Verhandlung von leistungsgerechten Vergütungssätzen für Rehabilitationsleistungen, welche diese erheblichen Investitionskosten entsprechend berücksichtigt. Die Befragung zeigt die negativen Folgen des intensiven Preiswettbewerbs im Reha-Markt. Viele Rehabilitationseinrichtungen leben von der Substanz und verzichten auf notwendige Investitionen. Dies führt mittel- und langfristig zwangsläufig zu Qualitätsverlusten und Strukturabbau. Neben den Leistungsträgern ist hier vor allem der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Grundlagen zu schaffen, indem beispielsweise die Deckelung des Rehabudgets im Bereich der Rentenversicherung beseitigt wird und die Vereinbarung von Grundsätzen der Vergütung zwischen Leistungsträgern und den Spitzenverbänden der Leistungserbringer verbindlich eingefordert wird. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX) ist ein Zusammenschluss von maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Die Mitglieder der AG MedReha vertreten die Interessen von rund 800 Rehabilitations-Einrichtungen mit mehr als 80 000 Betten/Behandlungsplätzen. Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX GbR
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