(HANNOVER) Wir haben uns ja schon ein bisschen Sorgen gemacht, Frau Ministerin, als Sie unmittelbar nach Ihrer Ernennung beinahe über die Kreuze stolperten. Und dann halten Sie Ihre erste Rede vor dem niedersächsischen Landesparlament als neue Sozial- und Gesundheitsministerin und schaffen es tatsächlich, als drängendstes Problem Ihrer Amtszeit gleich mal den Hausärztemangel zu identifizieren und mit keinem – aber auch wirklich keinem Wort – den eklatanten Personalnotstand in der Pflege in Niedersachsen zu erwähnen. Und so haben wir das auch noch nicht gesehen: im Schlusssprung von einem Fettnapf in den nächsten – Chapeau, Frau Ministerin. (Zi)
Related Posts
PHAGRO und AEP schließen gerichtlichen Vergleich
PHAGRO und AEP haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 29. Mai 2015 einen Vergleich über die von der AEP gegen den PHAGRO erwirkte einstweilige Verfügung geschlossen. Auf Antrag des Pharmagroßhändlers AEP hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 07. April 2015 dem PHAGRO sowie seinem Vorsitzenden Dr. Thomas Trümper untersagt, zu behaupten, dass Apotheker, welche die Angebote der AEP zum Einkauf von Arzneimitteln zu deren Konditionen annehmen würden, sich unter dem neuen Anti-Korruptionsgesetz strafbar gemacht haben oder sich strafbar machen. Trümper hatte dies nach Ansicht der AEP in einem am 30. März 2015 erschienenen Interview mit der Apotheker Zeitung und daz.online, in dem es u. a. auch um die sog. “Skonti-Klage” der Wettbewerbszentrale ging, zum Ausdruck gebracht. Die AEP hatte daraufhin in einem Newsletter zu diesem Beschluss des Landgerichts behauptet, dass es für Apotheker aktuell und zukünftig keinerlei rechtliche Bedenken gebe, bei der AEP zu bestellen und dass alle Apotheken jederzeit sicher und ohne rechtliche Bedenken bei AEP einkaufen könnten, und zwar auch in Zukunft, wenn das Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten sei. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass das konkrete Geschäftsmodell der AEP sowie dessen (Un-)Zulässigkeit nicht Gegenstand des Verfahrens sei. Dementsprechend, so stellt der PHAGRO klar, hat das Gericht auch keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der aktuell von der AEP gewährten Konditionen mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Antikorruptionsgesetz getroffen. Es ging bei der Verfügung allein darum, dass das Antikorruptionsgesetz auch nach Inkrafttreten nicht zu einer rückwirkenden Strafbarkeit von Apothekern führen würde. Die Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich, mit dem PHAGRO und Dr. Trümper erklären, in Zukunft nicht zu behaupten, dass es unter dem Anti-Korruptionsgesetz eine rückwirkende Strafbarkeit von AEP-Kunden geben könnte. Ausdrücklich vorbehalten bleibt es dem PHAGRO, sich im Zusammenhang mit dem Antikorruptionsgesetz zu einer zukünftigen etwaigen Strafbarkeit von Apothekern zu äußern, sofern dies ohne Bezugnahme auf die AEP geschieht. Damit bleibt dem PHAGRO die Erfüllung seiner Kernaufgaben als Interessensvertretung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels weiterhin uneingeschränkt möglich. “Es ist offenkundig, dass eine deutliche Meinung zu Gesamtrabatten im Kontext des Verfahrens zur zukünftigen Regelung des Anti-Korruptionsgesetzes grundlegende politische und wirtschaftliche Belange betrifft. Insofern sind wir zufrieden mit dieser Klarstellung”, so Dr. Trümper im Anschluss an das Verfahren. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.
The post PHAGRO und AEP schließen gerichtlichen Vergleich appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Claus Moldenhauer geht nach fast 50 Jahren in Ruhestand
Claus Moldenhauer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, geht nach fast 50 Jahren in den Ruhestand. Der 65-Jährige war elf Jahre stellvertretender Chef der drittgrößten Krankenkasse und verantwortete die Bereiche Personal, Organisation und IT-Services sowie das Kundenbeziehungsmanagement, zu dem neben der Kundenbetreuung in der Fläche auch der Vertrieb und das Marketing der DAK-Gesundheit gehören. Unter seiner Regie wurde die BITMARCK gegründet, die als Full-Service-Dienstleister IT-Lösungen für die gesetzliche Krankenversicherung bereitstellt. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit verabschiedet und würdigt Claus Moldenhauer heute bei einem Festakt in der Hamburger Zentrale. „Unter der Führung von Claus Moldenhauer hat sich die traditionsreiche Deutsche Angestellten Krankenkasse zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen weiterentwickelt“, betont Hans Bender, Verwaltungsratsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Sein besonderer Verdienst sei eine zukunftsweisende Kombination aus effizienten IT-Prozessen und innovativen Serviceangeboten. „Für Claus Moldenhauer stand immer der Kunde im Mittelpunkt“, sagt Bender. Vorausschauend habe er auf die zunehmende Online-Affinität der Kunden reagiert und den Aufbau von modernen webbasierten Service- und Versorgungs-Angeboten vorangetrieben. „Notwendige Neuerungen wurden unter seiner Regie durchgeführt, aber Bewährtes auch bewahrt“, so Bender. So gehöre zum Geschäftsmodell der DAK-Gesundheit – neben neuen Online- und Facebook-Filialen – weiter die Präsenz in 486 Servicezentren vor Ort. Internetisierung der Krankenkasse Die Vorstandszeit von Claus Moldenhauer war geprägt vom Aufstieg des Internets. Von 1995 bis 2004 war er Landesgeschäftsführer der DAK in Baden-Württemberg. Zuvor hatte er verschiedene Führungsaufgaben bei der DAK in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen inne. Im Januar 2004 wurde er Mitglied des DAK-Vorstands, zum Jahresbeginn 2005 dessen stellvertretender Vorsitzender. Die rasante Entwicklung des Internets begriff Claus Moldenhauer als Herausforderung für den Kundenservice: „Online-Erlebnisse prägen die Erwartungen unserer Kunden – auch an ihre Krankenversicherung. Digitalisierung, Schnelligkeit und ein erstklassiger Service müssen die logischen Antworten sein“, betont Claus Moldenhauer zum Abschied. Der Kassenmanager verlässt eine Krankenkasse, die zu den größten in Deutschland gehört. Die DAK-Gesundheit hat rund sechs Millionen Versicherte und beschäftigt bundesweit etwa 10.900 Mitarbeiter. Sie wird bei unabhängigen Vergleichen regelmäßig für ihren Kundenservice und ihr großes Leistungsangebot ausgezeichnet und hat jüngst im aktuellen Krankenkassenvergleich des Magazins Focus Money (Ausgabe 06/2016) einen Spitzenplatz belegt. Pressemitteilung der DAK Gesundheit
The post Claus Moldenhauer geht nach fast 50 Jahren in Ruhestand appeared first on Healthcare Netzwerk.
AOK empfiehlt Auszeit von der Pflege und baut Beratungsteam aus
Im Südwesten hat jeder dritte Einwohner Erfahrungen in der Pflege. Das stellt das Meinungsforschungsinstitut Forsa in seinen aktuellen Umfrageergebnissen fest. Die im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführte Befragung ergab zudem, dass Pflegende hohen psychischen Belastungen ausgesetzt sind. An der Spitze stehen emotionale Betroffenheit (73 %), gefolgt von Gereiztheit (63 %), Müdigkeit (56 %) und dem Gefühl, allein zu sein (48 %). „Wer pflegt, darf selbst nicht zum Pflegefall werden. Es muss Platz für Auszeiten geben und die AOK Baden-Württemberg sorgt mit dafür“, bestätigt der Vorstandschef der Südwest-AOK, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag (13.09.2016) in Stuttgart. Wer in die Pflegethematik eingebunden ist, habe neben dem Dienst am Menschen auch eine gehörige Portion Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zu bewältigen – oft gehe das Ganze an die Grenzen der Belastbarkeit. Schlafstörungen oder Depressionen könnten die Folgen sein. Hermann: „Oft geht der Einsatz auch nonstop über einen längeren Zeitraum. Jeder Zweite (50 %) hat mindestens zwei Jahre Pflegeerfahrung – knapp jeder Fünfte (19 %) sogar fünf Jahre oder mehr. Rund ein Drittel (30 %) kümmert sich darüber hinaus auch noch um eigene oder nahestehende Kinder.“ Eine teilweise Entlastung können Angebote für pflegende Angehörige bringen. Allein für deren psychische und physische Entlastung bietet die AOK Baden-Württemberg jährlich rund 450 Kurse und Gesprächskreise an. „Die Studie zeigt aber, dass lediglich 14 Prozent der Befragten die Pflegeberatung ihrer Pflegekasse bereits genutzt und nur neun Prozent einen Pflegekurs besucht haben“, so Hermann weiter. Die AOK setze deshalb auf die ab Januar 2017 geltenden Verbesserungen durch die Pflegereform. Dann haben auch pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die AOK Baden-Württemberg bereite sich bereits seit Monaten auf die umfassende Unterstützung ihrer Versicherten durch individuelle Beratung zu den Neuerungen ab 2017 vor. Hermann: „Wir haben unsere speziellen Beratungsteams auf 234 Vollzeitkräfte ausgebaut. Weitere Fachleute stehen in unseren 230 Kundencentern im ganzen Land zur Verfügung. Die Qualifizierungen hierzu sind in vollem Gange“. Im Weiteren zeigen die Befragungsergebnisse, dass unter den im privaten Umfeld Pflegenden der Anteil der Frauen höher ist als der der Männer (35 % vs. 26 %) und sich die Pflegetätigkeit offenbar stärker belastend auswirkt: Frauen sind häufiger traurig (78 % zu 66 % bei Männern), müde (61 % vs. 48 %) oder fühlen sich allein (53 % vs. 42 %). Hier können Entlastungsangebote gegensteuern. Doch nur zehn Prozent der Frauen haben bislang das Angebot einer sogenannten Verhinderungspflege genutzt (vs. 17 % der Männer), bei der die Kosten für eine Ersatzpflegekraft von der Pflegekasse übernommen werden, wenn der pflegende Angehörige eine wohlverdiente Auszeit nimmt. Von den 190.000 pflegebedürftigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg werden 139.000 zu Hause gepflegt, was ohne Familienangehörige nicht möglich wäre. So zeigt die Forsa-Studie, dass knapp jeder Zweite (44 %) in die private Pflege eines Elternteils eingebunden ist. Häufigster Grund, diese Aufgabe überhaupt zu übernehmen ist Nähe, also die enge Beziehung zum Pflegebedürftigen, was für 84 Prozent der Befragten ausschlaggebend ist. Dabei kümmern sie sich nicht alleine um ihren pflegebedürftigen Angehörigen, sondern teilen sich die Aufgaben oft mit anderen Familienmitgliedern (72 %). Jeder Vierte steht aber bei der privaten Pflege ohne jede Unterstützung anderer Familienangehöriger da. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
The post AOK empfiehlt Auszeit von der Pflege und baut Beratungsteam aus appeared first on Healthcare Netzwerk.