Meist verfärben sich die Zähne bzw. der Zahnschmelz aufgrund von übermäßigem Genuss von Kaffee, Tee oder bestimmten Lebensmitteln. Gelbe Zähne können aber auch ein Indikator dafür sein, dass der Zahnschmelz zunehmend abgebaut wird. Daher ist es wichtig, bei einer zunehmend stärker werdenden Verfärbung der Zähne den Hauszahnarzt zu konsultieren, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Sollte die Zahnverfärbung lediglich oberflächlich sein und keine gesundheitliche Relevanz haben, kann meist schon eine Professionelle Zahnreinigung Abhilfe schaffen.
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PKV-Zahlen 2015: Vorsorge für Privatversicherte trotz Niedrigzinsen erneut stark gewachsen
Trotz des ungünstigen Zinsumfeldes hat die Private Krankenversicherung die Demografie-Vorsorge für ihre Versicherten erneut deutlich ausbauen können: Die Alterungsrückstellungen stiegen 2015 auf 219 Milliarden Euro; ein Plus von 6,2 Prozent. „Auch in der Niedrigzinsphase konnten wir den Rückstellungen der Privatversicherten im Jahr 2015 rund 12,8 Milliarden Euro neu zuführen“, erklärte der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach, bei der Vorstellung der vorläufigen Branchenzahlen in Berlin. „Das beweist die große Kompetenz und Sorgfalt der PKV-Unternehmen bei der Anlage der Versichertengelder. Die PKV trifft nachhaltig und verlässlich dafür Vorsorge, dass die Versicherten älter werden und im Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt.“ Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung kalkuliert die PKV die Beiträge der Versicherten so, dass sie von Beginn an selbst Vorsorge für ihre altersbedingt steigenden Gesundheitsausgaben treffen. Diese Alterungsrückstellungen betragen 189 Milliarden Euro in der Krankenversicherung sowie 30 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Damit haben sie sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. 2015 erreichte die Branche insgesamt eine Nettoverzinsung von 3,7 Prozent. Zahl der Versicherungen steigt auf 33,56 Millionen Die Gesamtzahl an Versicherungen in der Privaten Krankenversicherung entwickelte sich im Jahr 2015 ebenfalls weiter positiv: Sie stieg auf insgesamt 33,56 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherungen verzeichneten dabei einen Zuwachs um 1,7 Prozent auf 24,77 Millionen. Der Trend zu privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, setzt sich somit fort. Besonders stark war das Wachstum erneut in der Pflegezusatzversicherung. Die Zahl der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen stieg um 22,4 Prozent auf 683.500 Verträge. Die Zahl der ungeförderten Pflegezusatzpolicen wuchs um 4,2 Prozent auf 2,59 Millionen. Insgesamt ergibt das ein Plus von 228.200 Versicherungen. „Den Menschen wird zunehmend bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nur einen Teil der Kosten trägt und für die Betroffenen oder ihre Angehörigen ohne private Vorsorge eine Finanzierungslücke von oft mehr als tausend Euro im Monat bleibt“, so Leienbach. In der Krankheitsvollversicherung trug ein Sondereffekt abermals zu einem leicht rückläufigen Neugeschäft bei: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreichte 2015 einen historischen Rekordstand, sodass zwangsläufig auch der Wechsel von Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) besonders hoch ausfiel. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes wuchs die Zahl der Arbeitnehmer gegenüber 2014 um 426.000 Personen, wogegen die Zahl der Selbstständigen um 97.000 zurückging. Infolgedessen mussten zigtausende vorher privatversicherte Selbstständige beim Wechsel in sozialversicherungspflichtige Anstellungen in die GKV wechseln, ob sie das nun wollten oder nicht. Somit verringerte sich der Bestand in der Krankheitsvollversicherung 2015 leicht auf 8,79 Millionen Personen. Das sind 0,5 Prozent oder 47.100 weniger als Ende 2014. Der Rückgang war damit geringer als im Vorjahr (2014: minus 0,6 Prozent). Moderates Wachstum bei den Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhten sich 2015 um 1,4 Prozent auf 36,82 Milliarden Euro. 34,62 Milliarden Euro entfallen auf die Krankenversicherung – ein Plus von 0,9 Prozent. Eine Ursache für dieses vergleichsweise geringe Wachstum war die moderate Beitragsentwicklung bei vielen PKV-Unternehmen. In der Pflegeversicherung stiegen die Einnahmen um 9,4 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro. Grund dafür ist das erste Pflegestärkungsgesetz: Die Pflegeleistungen wurden deutlich ausgeweitet und somit auch die Beiträge angepasst. Die Versicherungsleistungen stiegen 2015 um 4,1 Prozent auf 25,81 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfallen 24,86 Milliarden Euro, auf die Pflegeversicherung 0,95 Milliarden Euro. Das ergibt ein Plus von 4,0 Prozent in der Krankenversicherung und von 8,0 Prozent in der Pflegeversicherung.
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Behandlungsfehler-Begutachtung der Medizinischen Dienste: Trend zu mehr Vorwürfen hält an
14.663 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2014 begutachtet. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst fordert einen offenen Umgang mit Fehlern und eine neue Sicherheitskultur. „Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch – insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Im Jahr 2014 gingen die MDK-Gutachter in 14.663 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach. Das ist knapp mehr als im Jahr zuvor mit 14.585 Fällen. Ebenso stieg die Zahl der bestätigten Fehler mit 3.796 Fällen leicht an (2013: 3.687.) „Auch bei größter Sorgfalt passieren Fehler im Krankenhaus, in der Arztpraxis und in der Pflege. Uns geht es um einen offenen Umgang mit Fehlern, damit die Patienten entschädigt werden. Zudem müssen die Fehler systematisch analysiert werden, damit sie in Zukunft vermieden werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Umstände zum Fehler geführt haben.“ Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich jedoch auf chirurgische Eingriffe. 7.845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. „Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft standen 7.845 Fälle in direktem Zusammenhang mit einem operativen Eingriff. Ein Behandlungsfehler wurde in 24,3 % der Fälle gutachterlich festgestellt. Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich jedoch nicht in der Chirurgie. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf in der Pflege bestätigt (57,8 % von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin mit 39,2 % von 1.419 Fällen, der Allgemeinchirurgie mit 27,5 % von 1.642 Fällen sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27,0 % von 1.144 Fällen. „Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind. Zum anderen sind Patienten vermutlich oft nicht in der Lage oder können sich nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen“, macht Zobel deutlich. Der Medizinische Dienst weist ausdrücklich auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin. Dies verdeutlichte auch der Leiter Patientensicherheit beim MDS, PD Dr. Max Skorning, am Beispiel der „Never Events“. Dies sind Ereignisse, die einerseits folgenschwer und andererseits sehr gut vermeidbar sind. „Wenn zum Beispiel bei Operationen immer eine standardisierte OP-Checkliste genutzt wird, dann kann einfach verhindert werden, dass offensichtliche Probleme und bekannte Risiken im Einzelfall übersehen werden. Besteht eine solche Routine nicht, dann liegt es nahe, dass doch folgenschwere Fehler aufgrund von Verwechslungen oder Missverständnissen geschehen können. Daher ist die Auswertung der „Never Events“ ein sehr wertvoller Ansatz zur Prävention“, erläutert Skorning. 2014 stellten die MDK-Gutachter bundesweit 209 „Never Events“ fest. Um besser aus Fehlern lernen zu können, sollten Beispiele aus dem Ausland aufgegriffen und alle erkannten Behandlungsfehler auch in Deutschland registriert werden. Hintergrund Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten. Beauftragt werden die MDK durch die Krankenkassen. Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
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Chemotherapie heilt Krebs und die Erde ist eine Scheibe (Teil 3)
Dies ist der dritte Teil der Übersetzung des Interviews mit dem Krebsspezialisten und Menschen gegen Krebs e.V.-Gründer Lothar Hirneise. Hier…