(BREMEN) Geahnt hat man es – die Uni Bremen hat es jetzt untersucht: die Pflegeberufe haben ein Imageproblem. Zumindest gilt das für Schülerinnen und Schüler, die vor der Wahl eines Ausbildungsberufes stehen. Nur 1,9% der Jungen und 10,4% der Mädchen an allgemeinbildenden Schulen können sich vorstellen, einen Pflegeberuf zu ergreifen. Deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Schulformen. So kämen für 11,4% der Hauptschüler ein Pflegeberuf infrage – aber nur 5,3% der Realschüler und 3,4% der Gymnasiasten würden einen Pflegeberuf wählen. Als Begründung für diese Situation führen die Forscher einen Mangel an Interesse und persönliche Voraussetzungen, aber auch klischeebehaftete Vorstellungen vom Pflegeberuf an. Angesichts des bestehenden und weiterhin drohenden Personalmangels in der beruflichen Pflege bahnt sich mit dieser Entwicklung eine Versorgskatastrophe an, denn in naher Zukunft wird niemand mehr ernsthaft den Pflegenotstand in Frage stellen können. Es ist am Ende auch die fortgesetzte Mißachtung der Warnungen, die Ursächlich für diese Situation ist. Immerhin – die Studie fördert auch zu Tage, dass fast 95% der Auszubildenden in den Pflegeberufen diesen Beruf wieder wählen würden. (Zi)
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DAV-Vorsitzender Becker: Erste Verbesserungen für Patienten, ernste Herausforderungen für Apotheken
Die jüngst beschlossenen Gesetze zur Stärkung der Arznei- und Hilfsmittelversorgung können die Versorgung vieler Patienten verbessern, doch die Apotheken als Leistungserbringer stehen derzeit ernsten Herausforderungen bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen gegenüber. Das Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel und die damit verbundene Stärkung der Arzneimittelpreisverordnung gehören zu den Kernanliegen der Apothekerschaft für die kommende Legislaturperiode des Bundestages. Diese Überzeugung vertritt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, in seinem Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 54. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. Im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) und im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) seien zwar Teilerfolge erzielt worden, so Becker, doch die gute Arzneimittelversorgung an sich sei nun gefährdet. „Dass endlich die Vergütung bei Rezepturen und dokumentationspflichtigen Arzneimitteln angepasst wird, stellt eine Anerkennung unserer pharmazeutischen Leistungen dar“, sagt Becker. Es freue ihn auch, dass es Exklusivverträge von Krankenkassen in der Zytostatika-Versorgung nun nicht mehr geben soll. „Die freie Apothekenwahl – auch bei Zytostatika – ist kein Anbieter-, sondern praktizierter Patienten- und Verbraucherschutz.“ Bei Impfstoffen sei er „zuversichtlich, dass die Lieferschwierigkeiten durch das Ausschreibungsverbot zurückgehen werden.“ Der DAV-Vorsitzende begrüßt, dass die Hilfsmittelausschreibungen jetzt auch Qualitätskriterien berücksichtigen müssen und Aufzahlungen stärker überwacht würden. „Meine Befürchtung ist, dass sich für die Versicherten in der Praxis nicht allzu viel ändern wird. Daher müssen wir weiterhin aufmerksam sein.“ Zudem könnten übertriebene Dokumentationspflichten „gerade kleine Apotheken zu einem Verzicht auf die Hilfsmittelversorgung bewegen“. Mit Blick auf die ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für die Apotheken in der auslaufenden und kommenden Legislaturperiode ruft Becker seine Berufskollegen zu entschlossenem Handeln auf: „Das Jahr der Bundestagswahl wird erhebliche Herausforderungen für uns bereithalten, denen sich unser Berufsstand stellen muss und stellen wird – mit Selbstbewusstsein, Geschlossenheit und Engagement!“ Der DAV-Vorsitzende weiter: „Lassen Sie uns weiter gemeinsam kämpfen für ein hervorragendes Netzwerk aus 20.000 Apotheken, welches täglich 3,6 Millionen Menschen versorgt, 250.000 Botendienste erbringt und 150.000 Arbeitsplätze bietet.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss zum Paragrafen 219a StGB: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“
Anlässlich der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a StGB äußert sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen.“ Pressemitteilung BMG
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Nun hat auch Christoph die andere Ebene erreicht. Erst Pina, dann Werner, nun er. Die Luft wird dünn – in unserem Umfeld und im deutschen Kulturleben. Aber etwas lebt weiter. Von Christoph auf jeden Fall im Operndorf Afrika, das Ihr hier unter…