(HAMBURG) Seit dem 1. Januar 2010 ist auch in Hamburg ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht Kontrollen wie kein anderes Heimgesetz vor. Insbesondere die Überprüfung der ambulanten Pflegedienste durch die Heimaufsicht ist bundesweit einmalig. Der Beobachter mag sich fragen: Wo nimmt die Stadt das ganze Personal her, wo doch die Haushaltslage immer angespannter wird? Damit hat Hamburg keine Probleme, da im Zuge der Privatisierung der Landeskrankenhäuser eine Menge Personal an der Hansestadt Hamburg hängen geblieben ist. Traurig ist nur, dass dieser Überschuss an Pflegefachkräften nicht der Altenpflege zugeführt werden kann, wo Fachkräfte dringend benötigt werden. Diesem Bedarf nimmt man sich in Hamburg leider ausschließlich mit der Haltung „Pflegen kann jeder“ an. Das „Aktionsbündnis Altenpflege“ fördert insbesondere die Umschulung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen zu Altenpflegern. Charakteristisch für die Hamburger Auffassung von professioneller Pflege ist die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz. Für diese zweijährige Ausbildung ist in Hamburg noch nicht einmal ein Hauptschulabschluss erforderlich und Schwerpunkt des Bildungsprofils ist die Qualifizierung zur Durchführung der Behandlungspflege. Die äußerst intelligente Politik lässt sich wie folgt zusammenfassen: Mehr unqualifiziertes Personal in die Pflege und die Bindung von qualifiziertem Personal in der Kontrolle. In Hamburg wird es wohl noch einige Jahrzehnte dauern, bis man dort die saarländische Weisheit begreift, dass Schweine vom Wiegen nicht fetter werden – und schon gar nicht unter personeller Mangelernährung! (Al)
Related Posts
AOK Bayern: Krankenstand im Freistaat erstmals seit 2006 gesunken
Gute Nachricht für Bayerns Wirtschaft: Erstmals seit 2006 haben sich weniger Beschäftigte krank gemeldet. So sank der Krankenstand der 2,4 Millionen erwerbstätigen Versicherten der AOK Bayern 2016 auf 4,6 Prozent (Vorjahr: 4,7 Prozent). Damit fehlte jedes AOK-Mitglied im Durchschnitt 17 Tage im Betrieb. Experten begründen die positive Entwicklung damit, dass der Freistaat im vergangenen Jahr von einer schweren Erkältungswelle verschont blieb. Allein bei den Atemwegserkrankungen registrierte Bayerns größte Krankenkasse einen Rückgang um fast 500.000 Krankheitstage im Vergleich zum Vorjahr. Dies zeigt die aktuelle Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten für 2016. Im bundesweiten Vergleich sind Bayerns Beschäftigte gesünder als Arbeitnehmer anderer Bundesländer. Mit 4,6 Prozent verzeichnet der Freistaat hinter Hamburg (4,4 Prozent) den niedrigsten Krankenstand in Deutschland. Die höchsten Werte gibt es im Saarland und in Brandenburg (jeweils 6,1 Prozent). Der Bundesdurchschnitt liegt wie im Vorjahr bei 5,3 Prozent. Obwohl im vergangenen Jahr weniger Arbeitnehmer wegen Erkältung Zuhause bleiben mussten, waren Atemwegserkrankungen der häufigste Grund für eine Krankschreibung (22,1 Prozent). Es folgten Muskel-Skelett-Erkrankungen (16 Prozent), Verdauungsprobleme (8,7 Prozent) und Verletzungen (8,2 Prozent). Die meisten Fehltage verursachten Muskel-Skelett-Erkrankungen. Sie sind für fast ein Viertel der Krankheitstage verantwortlich. Zu den Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören beispielsweise Bandscheibenvorfälle, Muskel- und Gewebeverletzungen, Rückenschmerzen und Arthrosen. Gestiegen sind auch die Fehltage durch psychische Erkrankungen. Ihr Anteil wuchs von 10,2 Prozent (2015) auf 10,7 Prozent. Unverändert gibt es in Bayern ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Den niedrigsten Krankenstand wies 2016 der Landkreis München auf (3,7 Prozent), gefolgt von der Stadt München und den Landkreisen Ebersberg und Garmisch-Partenkirchen (jeweils 3,8 Prozent). Spitzenreiter sind die Landkreise Coburg, Bad Kissingen und Kronach (jeweils 5,9 Prozent). Dass der Süden Bayerns beim Krankenstand besser abschneidet, liegt unter anderem am starken Zuzug jüngerer Arbeitnehmer nach Oberbayern. Die AOK Bayern unterstützt jedes Jahr mehr als 3.200 bayerische Unternehmen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren von individuellen Angeboten für einen gesunden Arbeitsplatz. Pressemitteilung der AOK Bayern
The post AOK Bayern: Krankenstand im Freistaat erstmals seit 2006 gesunken appeared first on Healthcare Netzwerk.
Eine Reform mit noch großem Korrekturbedarf
“Die Eckpunkte zur Krankenhausreform lösen die zentralen Probleme der Kliniken noch nicht – bei aller Anerkennung einiger Verbesserungen”, diese Bilanz zog der neue Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, auf der DKG-Informationsveranstaltung “Krankenhausreform 2016″ in Berlin vor über 300 Experten aus Politik und Krankenhauswesen. Die Krankenhäuser haben die Befürchtung, dass die Finanzierung der laufenden Kosten und insbesondere die Refinanzierung der Personalkostensteigerungen durch die vorgesehene Einführung neuer Verhandlungskomponenten deutlich schlechter werden. “Wenn in Zukunft Produktivitätseffekte den gesetzlich ohnehin gedeckelten Preiszuwachs auch noch mindern, führt dies zu einer massiven Verschlechterung”, sagte Reumann. Zusammen mit weiteren geplanten hohen Absenkungen bei zusätzlichen Behandlungsfällen (Mehrleistungsabschlägen) würde der Rationalisierungsdruck weiter verschärft und die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser geschwächt. Insgesamt sei festzustellen, dass die Reform zur Bewältigung der Lasten aus der demographischen Entwicklung und dem medizinischen Fortschritt mit den auf Leistungsdämpfung ausgerichteten Instrumenten keine Lösungen bietet. “Die Finanzierung des laufenden Betriebes der Krankenhäuser ist schon heute so problematisch, dass fast die Hälfte aller Krankenhäuser Verluste schreibt. Eine Reform, die die Finanzierung der laufenden Kosten noch erschwert und die ohnehin unzureichende Investitionsfinanzierung nicht verbessert, könnte nicht akzeptiert werden”, unterstrich Reumann. Reumann bekräftigte die Bereitschaft der Kliniken, die geplante Qualitätsoffensive mit Qualitätsverträgen, Zweitmeinungsverfahren, qualitätsorientierter Krankenhausplanung sowie noch mehr Transparenz und Informationen zu unterstützen. “Wir können aber so viele Qualitätsinstrumente im System installieren wie wir wollen – wenn nicht genügend Mittel für Investitionen in die Ausstattung unserer Kliniken im System sind, können die Erwartungen nicht erfüllt werden.” Die anerkannte Investitionslücke von jährlich 3 Milliarden Euro, für die die Länder verantwortlich sind, müsse geschlossen werden. “So hilfreich und sinnvoll der Investitionsfonds zur Förderung von Schließungen und Umwandlungen auch ist, eine Absicherung des Investitionsbedarfs aller Krankenhäuser ist dringend notwendig.” Eine Aufstockung des geplanten Investitionsfonds und die Einbeziehung von Sicherheitsinvestitionen und besserer IT-Ausstattungen in die Fördertatbestände müsse in jedem Fall erfolgen. Eine falsche Ausrichtung sehen die Krankenhäuser in der vorgesehenen Einführung einer behandlungserfolgsabhängigen Vergütung (Pay for Performance – P4P). Für die damit beabsichtigten Vergütungsabsenkungen gebe es weltweit keine Indikatoren, die eine zweifelsfreie Bewertung der Behandlungsergebnisse ermöglichten. Zehntausendfach sei Streit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen vorprogrammiert. Abzulehnen sei P4P aber vor allem, weil für Patienten mit unklaren Risiken und Compliance-Problemen der Zugang zu medizinischen Behandlungen erschwert werden könnte. Reumann: “Pay for Performance führt zur Risikoselektion und zu einer ethisch und sozial höchst fraglichen Ökonomisierung medizinischer Behandlungen. Dieser Ansatz sollte nicht weiter verfolgt werden – da sind wir uns mit Krankenkassen einig”, sagte Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
The post Eine Reform mit noch großem Korrekturbedarf appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Kabinett stimmt Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen zu
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten menschlichen Geweben und Zellen (Einfuhr-Richtlinie) sowie hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen (Kodierungs-Richtlinie) beschlossen. Das Gesetz dient der Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von importiertem Gewebe und Gewebezubereitungen sowie der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Gewebespenden vom Spender zum Empfänger und umgekehrt. Mit der Einfuhr-Richtlinie werden detaillierte technische Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen bzw. von Gewebezubereitungen in die Europäische Union geschaffen. Enthalten sind Regelungen zur Einfuhrerlaubnis, zur EU-einheitlichen Bescheinigung über die Einfuhrerlaubnis und zu Inspektionen von importierenden Gewebeeinrichtungen sowie zu Lieferanten aus Drittstaaten. Im Arzneimittelgesetz (AMG) sind bereits wesentliche Elemente zur Einfuhrerlaubnis sowie zu Inspektionen vorgesehen, so dass es nur einer Anpassung bzw. Ergänzung in Teilbereichen bedarf. Ziel der Kodierungs-Richtlinie ist die Schaffung eines verpflichtenden Einheitlichen Europäischen Codes („Single European Code“, kurz SEC), um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der Europäischen Union zu erleichtern. Die Europäische Kommission wird hierfür eine öffentlich zugängliche EU-Kodierungsplattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der Europäischen Union im Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit entsprechenden Codes zur Verfügung stellen. Das Gesetz sieht im Einklang mit den europäischen Direktiven Erleichterungen für Gewebezubereitungen zur unmittelbaren Anwendung sowie für hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark, dem peripheren Blut und dem Nabelschnurblut vor. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Gewebespende-Kabinett Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Kabinett stimmt Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen zu appeared first on Healthcare Netzwerk.