(NORDWEST) Wir verabschieden uns vom alten Jahr und begrüßen mit offenen Armen das Jahr 2010. Wir wünschen allen Lesern, Freunden und Besuchern alles Gute und viel Kraft für das neue Jahr. Und bleiben Sie uns gewogen. (Zi)
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Kabinett-Entwurf zum E-Health-Gesetz: Die Richtung stimmt, Potenziale werden jedoch nicht voll ausgeschöpft
Im vorgelegten Kabinett-Entwurf des sogenannten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – besser bekannt als E-Health-Gesetz – wurden einige wichtige Kritikpunkte aus dem Referentenentwurf aufgegriffen und nachjustiert. Trotz dieser, aus Sicht des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V., positiven Entwicklung, weist auch der aktuelle Entwurf Lücken auf, die eine volle Ausschöpfung der Potenziale eines digitalisierten Gesundheitswesens verhindern. Welche das sind, darauf geht der Verband in einer erneuten Stellungnahme ein, die nun veröffentlicht wurde. Der Medikationsplan wird digital – aber ohne Einbeziehung der Industrie Einer der Punkte, den der bvitg für besonders begrüßenswert hält, ist die Entscheidung für die einheitliche digitale Erhebung und Abbildung von Medikationsdaten. Im Referentenentwurf war der hierfür notwendige Medikationsplan lediglich in Papierform vorgesehen. „Dass in dem neuen Entwurf nun ausdrücklich von einer digitalen Abbildung des Medikationsplans die Rede ist, haben wir mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Alles andere hätte aus unserer Sicht auch wenig Sinn gemacht“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, der jedoch ergänzt: „Um aber eine erfolgreiche Implementierung eines Medikationsplans gewährleisten zu können, bedarf es der Einbeziehung der Industrie als Hersteller entsprechender Systeme. Wir fordern den Gesetzgeber darum ausdrücklich auf, die Industrie bei der Spezifikation des Medikationsplans zu beteiligen.“ eGK: Bessere Datenzugang aber keine Patientenhoheit Auch mit Blick auf die Elektronische Patientenakte hat sich der Gesetzgeber in die richtige Richtung bewegt: Im Kabinett-Entwurf ist ein verbesserter Zugang für Patientinnen und Patienten auf deren Gesundheitsdaten festgehalten. Konsequent wäre aus Sicht des bvitg jedoch, den Versicherten das Recht auf eine frei zu wählende Patientenakte einzuräumen. Drüber hinaus fordert der Verband das Recht für die Patientinnen und Patienten darauf, ihre eigenen Gesundheitsdaten in strukturierter elektronischer Form zu erhalten. Nur so ließe sich das Recht auf eine aktive Teilhabe an der Gesundheitsversorgung von Morgen realisieren. Interoperabilität braucht mehr als definierte Schnittstellen Einen Schritt in die richtige Richtung stellt auch die Ergänzung zur Beteiligung der Industrie bei der Gestaltung offener Schnittstellen dar, die im Kabinett-Entwurf aufgeführt ist. Allerdings, so Ekkehard Mittelstaedt, „bleibt es fraglich, welche Mehrwerte die Aufnahme definierter Schnittstellen mit sich bringen. Der Ergebnisbericht der Interoperabilitätsstudie kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Interoperabilität nur in Verbindung mit Transparenz und Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Ein Standard allein ist nicht geeignet, die Komplexität des deutschen Gesundheitswesens digital abzubilden.“ Auch sieht der Verband nach wie vor keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Archivierung und Übertragung von Patientendaten. „Es gibt bereits Prozessbeschreibungen wie bvitg-Transfer, die dieses Problem praxisorientiert und zum Wohle der Anwender lösen. Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden mit bvitg-Transfer über Tausend Migrationen erfolgreich durchgeführt“, so der bvitg Geschäftsführer. Die komplette Stellungnahme des Verbands zum Kabinett-Entwurf steht ab sofort auf www.bvitg.de bereit. Dort finden Sie auch die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des „E-Health-Gesetzes“ aus dem Februar dieses Jahres. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.
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Jena neuer Vorsitzender des AOK-Verwaltungsrats
Neuer Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern ist seit Beginn des Jahres Matthias Jena (54), Vorsitzender des DGB Bayern. Jena vertritt die Interessen von 4,3 Millionen Versicherten. Der gebürtige Münchner ist bereits seit September 2011 Mitglied des Verwaltungsrats. In seiner neuen Funktion als Vorsitzender des Gremiums löst der Gewerkschafter den bisherigen versichertenseitigen Vorsitzenden Fritz Schösser (68) ab, der Mitglied des Verwaltungsrats bleibt und seine Funktionen beim AOK Bundesverband und dem GKV-Spitzenverband beibehält. Der Verwaltungsrat der AOK Bayern ist paritätisch besetzt mit jeweils 15 ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. Das Gremium trifft wichtige unternehmenspolitische Entscheidungen, bestellt und kontrolliert den Vorstand, entscheidet über Satzungsregelungen und beschließt den Haushalt. Das Ausgabenvolumen der viertgrößten Krankenkasse Deutschlands liegt 2016 bei über 14 Milliarden Euro. Hinzu kommen etwa 1,9 Milliarden Euro der AOK-Pflegekasse. Pressemitteilung der AOK Bayern
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SPECTARIS mit wichtigem Etappenerfolg zur Verlängerung von RoHS-Ausnahmeregelungen
Die vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträge zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wurden im Februar vom evaluierenden Öko-Institut Freiburg der Europäischen Kommission zur Verlängerung vorgeschlagen. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Diese Vielzahl von Anträgen wurde von der Europäischen Kommission in mehrere Evaluationspakete gruppiert. Als Teil des ersten evaluierten und der Europäischen Kommission vorgelegten Arbeitspaketes besteht jetzt die Erwartung, dass die SPECTARIS-Anträge zeitnah weiter behandelt werden. Dazu wird eine Expertengruppe der EU-Mitgliedsstaaten konsultiert. Die Befragung der Experten erfolgt entweder schriftlich oder durch ein Treffen der Expertengruppe. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen jedoch nicht vor Anfang 2017. Bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission gelten die bisherigen RoHS-Regelungen fort. Das erwartete grüne Licht für die uneingeschränkte weitere Verwendung optischer Gläser und Filter wird – unabhängig vom Tag der offiziellen EU-Entscheidung – ab dem 21. Juli 2016 für weitere fünf Jahre gelten. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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