Ein sportlicher, junger Mann (40 Jahre) hatte vor einem Jahr einen massiven Bergunfall, damals kam neben Rippen und Wirbelbrüchen auch zu einer offenen Nasenbeinfraktur (inklusive Spaltung des Nasenrückens). Die Nase wurde sehr gut funktionell und ästhetisch versorgt. Bei der untersuchung zeigt sich ein gerader Nasenrücken, ein gerades Septum, die Nasenmuschel lassen sich mit Naphazolin nur mäßig abschwellen. Jetzt gibt er als Problem eine Nasenatmungsbehinderung und ein Spannungsgefühl, nachts mehr als tagsüber an.
Eine ambulante Polygraphie zeigt das er nicht schnarcht, keine Apnoen hat, es kommt lediglich zu einem Hypopnoeindex von 2/h, allerdings sagt das Messgerät das er in fast 50 % der Atemzüge eine Flusslimitation (ohne Schnarchen) aufweist. Eine lokale Therapie mit einer befeuchtenden Nasensalbe hilft dem Patienten, ist ihm aber aufgrund seines Alters lästig.
Er stellt nun die Frage hängt es mit dem Trauma zusammen oder liegt ein Behandlungsfehler vor?
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Datenschützer tagen bei der gematik
„Wir haben den Anspruch, das sicherste Netz für das Gesundheitswesen aufzubauen. Für unsere Arbeit ist es deshalb sehr wichtig, den Austausch mit den Datenschützern zu pflegen, um deren Sicht auf das Projekt zu erfahren.“ Mit diesen Worten begrüßte der Hauptgeschäftsführer der gematik GmbH, Prof. Dr. Arno Elmer, Datenschützer aus Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag in Berlin. Um sich über den aktuellen Projektstand „Aufbau der Telematikinfrastruktur und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)“ zu informieren, hatte sich die sogenannte Unterarbeitsgruppe „elektronische Gesundheitskarte“ – auf Einladung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) – im Hause der gematik getroffen. Bei der Unterarbeitsgruppe handelt es sich um eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Arbeitskreise „Technik“ und „Gesundheit und Soziales“ der „Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder“. „Beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten steht Datenschutz an erster Stelle – vor allem bei der Einführung der Telematikinfrastruktur und elektronischen Gesundheitskarte” betonte Dr. Stefan Bales, zuständiger Referatsleiter vom Bundesgesundheitsministerium, beim Treffen der Datenschützer. Daher seien die Datenschützer von Beginn an eng einbezogen worden, um gemeinsam rechtliche und technische Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten zu erarbeiten, so Dr. Stefan Bales. Mit großem Interesse verfolgten die Mitglieder der eGK-Unterarbeitsgruppe den Ausführungen des gematik-Teams Datenschutz & Informationssicherheit und diskutierten unter anderem darüber, wie bereits bestehende Netze von Leistungserbringern künftig sicher an die Telematikinfrastruktur angebunden werden können. Die sichere Anbindung solcher Netze, wie beispielsweise auch KVSafeNet, an die Telematikinfrastruktur ist Teil der bevorstehenden Erprobung. Getestet werden zudem die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten, ein Basisdienst für die qualifizierte elektronische Signatur sowie – in diesem Zusammenhang – der Heilberufsausweis. Für die Erprobung sind zwei Testregionen vorgesehen: Südost (Bayern und Sachsen) und Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz). Insgesamt nehmen 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil. Pressemitteilung der gematik
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Von Digitalisierung bis Pflege – der Koalitionsvertrag benennt die wichtigen Versorgungsthemen der kommenden Jahre
„Wir begrüßen es, dass die Koalition die Pflege stärken will. Das ist für uns ein wichtiger und richtiger Schritt in der Alten- wie in der Krankenpflege. Wichtig ist, dass die Pflege auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen und den Patienten im Krankenhaus ankommt. Dazu gehört es, auf die Pflegequalität zu achten und zu verhindern, dass durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder eingeführt wird“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes zum heutigen Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. „Wir finden es auch richtig, die Vergabe von Terminen bei Fachärzten für gesetzlich Versicherte zu verbessern. Wir bleiben jedoch skeptisch, dass dies über eine Angleichung der Arzthonorare erreicht werden kann. Daher ist es ein guter Schritt, nun die Machbarkeit einer solchen Entwicklung durch eine Kommission zu untersuchen. Viele weitere wichtige Themen greift der Koalitionsvertrag z. B. bei der sektorenübergreifenden Versorgung, bei der Digitalisierung, der Notfallversorgung oder in der Prävention auf. Das alles wird helfen, die Versorgung der Menschen in den kommenden Jahren weiter auszubauen und zu stärken. Insgesamt müssen wir auch darauf hinweisen, dass mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen deutlich höhere Kosten verbunden sind. Umso wichtiger ist es daher, dass die Koalition nun auch zeitnah die verabredeten kostendeckenden Beiträge für die gesetzlich versicherten ALG-II-Bezieher einführt.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes
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AOK-Verwaltungsrat: Geschiedster Hausarztvertrag kann nicht umgesetzt werden
Zum Thema hausarztzentrierte Versorgung hat es heute in München einen intensiven Austausch von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und dem Verwaltungsrat der AOK Bayern gegeben. Im Anschluss daran beschloss der Verwaltungsrat, die Umsetzung des geschiedsten Hausarztvertrags vom 19. Dezember 2014 abzulehnen. Der Vertrag kann nicht umgesetzt werden, weil er unvollständig ist. Zudem ist er in Teilen rechtswidrig. Zugleich würde der Schiedsspruch die AOK Bayern wettbewerbswidrig benachteiligen. Die derzeit unüberschaubare finanzielle Belastung durch den Schiedsspruch sieht der Verwaltungsrat als massiven Eingriff in seine Beitrags- und Haushaltsverantwortung. Im Streit um die hausarztzentrierte Versorgung stärkt der Verwaltungsrat damit dem Vorstand den Rücken. Der Schiedsspruch kann nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht umgesetzt werden, weil die Schiedsperson es unterlassen hat, zentrale Vertragsbestandteile festzulegen. So ist insbesondere die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sind. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist konkret nicht umsetzbar. Zugleich dringt der Verwaltungsrat auf Änderungen bei der hausarztzentrierten Versorgung. Konkret geht es um die gesetzliche Verpflichtung, Hausarztverträge abzuschließen sowie um die unkalkulierbaren finanziellen Belastungen. Die AOK Bayern ist unverändert kompromissbereit. Bayerns größte Krankenkasse erneuerte ihr Angebot, die Vergütung für die hausarztzentrierte Versorgung um zehn Prozent zu erhöhen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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