39-jährige Patientin mit Erstmanifestation einer Autoimmunthyreopathie Typ M. Basedow. Bei gleichzeitigem Vorliegen einer fokalen Autonomie re. handelt es sich um das sog. Marine-Lenhart-Syndrom (AIT und Autonomie. Die Werte: FT3 17,8 mehr…
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Krankenhäuser brauchen gesicherte und bezahlbare Arzneimittelversorgung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Ergebnisse des Pharmadialogs. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Versorgung mit Antibiotika, die die Kliniken zur Infektionsbehandlung dringend benötigen. Forschungs- und Innovationshemmnisse von der Zulassung bis zur Preisbildung unter Festbetragsbedingungen müssen beseitigt werden. Die vorgesehene Freistellung bestimmter Antibiotika von den Festbetragsregelungen kann ein wesentlicher Beitrag sein, um Lieferengpässe zu verhindern. „Die Krankenhäuser benötigen gerade auch im stationären Alltag gesicherten Zugang zu einer ganzen Bandbreite an antimikrobiellen Wirkstoffen. Nur wenn dies dauerhaft gewährleistet ist, und wir nicht mit Lieferengpässen kämpfen müssen, können wir die Herausforderungen in der Versorgung meistern. Deshalb ist es ein richtiger Schritt, bei der Bildung von Festbetragsgruppen und der Nutzenbewertung die Resistenzsituation zu berücksichtigen. Für unsere Krankenhäuser zentral ist auch, dass sich die Pharmaindustrie verpflichtet hat, zu einer Verbesserung der Versorgungssituation beizutragen und konkret auch Kliniken frühzeitig über drohende Lieferengpässe bei den für die Versorgung wichtigen Wirkstoffen zu informieren. Wesentlich wäre aber auch, dass die Kliniken hinsichtlich der finanziellen Risiken bei der Vorratshaltung mit Arzneimitteln abgesichert werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Für die Kliniken sind Arzneimittel mit mehr als 3,8 Milliarden Euro ein großer Kostenblock. Es ist deshalb von immenser Bedeutung, dass insbesondere bei innovativen Arzneimitteln, beispielsweise in der Krebstherapie, Wege gefunden werden, die Bezahlbarkeit der Therapien zu sichern. Die Krankenhäuser begrüßen, dass der Pharmadialog dazu konkrete Vorschläge macht. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Zuschläge für Generika erteilt: Umsatzvolumen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro – AOK-Rabattverträge garantieren Wettbewerb
Die AOK-Gemeinschaft hat jetzt die Zuschläge für bundesweite Arzneimittelrabattverträge erteilt. Mit einem Umsatzvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro wird die nunmehr 15. Tranche zum 1. April 2016 an den Start gehen. „Wir haben für insgesamt 104 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 106 Fachlose, Verträge mit 45 Pharmaunternehmen abgeschlossen. Darunter sind auch ein Unternehmen aus Österreich und erneut einige Newcomer. Die AOK-Rabattverträge bleiben damit Garant für einen lebendigen Wettbewerb“, sagte der Verhandlungsführer für die Generika-Verträge, Baden-Württembergs AOK-Vorstandschef Dr. Christopher Hermann, am Dienstag in Stuttgart. Die neuen Verträge starten Anfang April 2016 und laufen über zwei Jahre bis zum 31. März 2018. Für 21 Fachlose, die besonders häufig verordnet werden, hat die AOK Verträge im Mehr-Partner-Modell geschlossen, 86 wurden exklusiv an einzelne Unternehmen vergeben. Die Zuschläge betreffen Medikamente, deren Umsatzvolumen innerhalb der AOK-Gemeinschaft rund 1,7 Milliarden Euro beträgt (Basis: Apothekenverkaufspreis). Zu den besonders umsatzstarken Präparaten der Tranche zählt unter anderem der Magensäure-Hemmer Pantoprazol. Gegenstand der Ausschreibung waren in erster Linie Anschlussverträge für die Ende März 2016 auslaufenden Kontrakte der Tranche 12. Hinzugekommen sind einzelne Wirkstoffe, die zwischenzeitlich patentfrei geworden sind. Dazu gehören zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und das Herzmedikament Eplerenon. Für fünf der Ende Juli ausgeschriebenen 119 Fachlose wurden keine Angebote abgegeben. Fünf weitere Fachlose wurden vor Ablauf der Angebotsfrist ausgegliedert. Diese Verfahren für die Fachlose Hydromorphon, Oycodon, Morphin, Metamizol natrium und Levetiracetam sind noch nicht abgeschlossen. Die Rabattverträge für Generika ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge haben den Wettbewerb im Bereich der Generika deutlich in Schwung gebracht. Allein die AOK-Gemeinschaft hat dank der Verträge in den vergangenen acht Jahren (2007 bis Ende 2014) knapp vier Milliarden Euro weniger für Medikamente ausgeben müssen. 2013 und 2014 betrugen die Minderausgaben jeweils rund 1,15 Milliarden Euro. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS fordert Digitalisierungsinitiative
13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS fordert Digitalisierungsinitiative im Interesse der Patienten – Rekordbeteiligung beim zentralen Branchentreffen in Hamburg Mit der Forderung nach einer Digitalisierungsinitiative im Interesse der Patienten ist der 13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am Donnerstag (21. September) in Hamburg zu Ende gegangen. Das zentrale … Read more →
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