Schon lange wird zurecht darauf hingewiesen, zuletzt auch wieder beim Internistenkongreß in Wiesbaden z.B., dass der Hochdruck auch im Alter effizient behandelt werden sollte. Zugleich wird aber betont, dass eine Absenkung des diastolischen Druckes unter 60 mmHg vermieden werden sollte wegen der dann eintretenden schlechteren Koronardurchblutung.
Die große Amplitude ist ja nun ein typisches Phänomen im Alter aufgrund der nachlassenden oder fehlenden Windkesselfunktion der Aorta. Wenn der ja meistens primär systolisch erhöhte Blutdruck entsprechend behandelt wird, ist es häufig so, dass der diastolische Druck auf 60 oder 50 mmHg absinkt. Geht man mit der Medikation zurück, entgleitet einem wieder der systolische Druck nach oben. Dieses Problem habe ich selbst in über 30 Berufsjahren nicht befriedigend lösen können. Auch z. B. in den Kongreßberichten oder entsprechenden Artikeln in den Fachblättern wird nie ein praktischer Therapievorschlag gemacht, immer nur der genannte Hinweis gegeben.
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Behandlungsfehler-Begutachtung der Medizinischen Dienste: Trend zu mehr Vorwürfen hält an
14.663 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2014 begutachtet. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst fordert einen offenen Umgang mit Fehlern und eine neue Sicherheitskultur. „Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch – insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Im Jahr 2014 gingen die MDK-Gutachter in 14.663 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach. Das ist knapp mehr als im Jahr zuvor mit 14.585 Fällen. Ebenso stieg die Zahl der bestätigten Fehler mit 3.796 Fällen leicht an (2013: 3.687.) „Auch bei größter Sorgfalt passieren Fehler im Krankenhaus, in der Arztpraxis und in der Pflege. Uns geht es um einen offenen Umgang mit Fehlern, damit die Patienten entschädigt werden. Zudem müssen die Fehler systematisch analysiert werden, damit sie in Zukunft vermieden werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Umstände zum Fehler geführt haben.“ Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich jedoch auf chirurgische Eingriffe. 7.845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. „Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft standen 7.845 Fälle in direktem Zusammenhang mit einem operativen Eingriff. Ein Behandlungsfehler wurde in 24,3 % der Fälle gutachterlich festgestellt. Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich jedoch nicht in der Chirurgie. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf in der Pflege bestätigt (57,8 % von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin mit 39,2 % von 1.419 Fällen, der Allgemeinchirurgie mit 27,5 % von 1.642 Fällen sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27,0 % von 1.144 Fällen. „Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind. Zum anderen sind Patienten vermutlich oft nicht in der Lage oder können sich nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen“, macht Zobel deutlich. Der Medizinische Dienst weist ausdrücklich auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin. Dies verdeutlichte auch der Leiter Patientensicherheit beim MDS, PD Dr. Max Skorning, am Beispiel der „Never Events“. Dies sind Ereignisse, die einerseits folgenschwer und andererseits sehr gut vermeidbar sind. „Wenn zum Beispiel bei Operationen immer eine standardisierte OP-Checkliste genutzt wird, dann kann einfach verhindert werden, dass offensichtliche Probleme und bekannte Risiken im Einzelfall übersehen werden. Besteht eine solche Routine nicht, dann liegt es nahe, dass doch folgenschwere Fehler aufgrund von Verwechslungen oder Missverständnissen geschehen können. Daher ist die Auswertung der „Never Events“ ein sehr wertvoller Ansatz zur Prävention“, erläutert Skorning. 2014 stellten die MDK-Gutachter bundesweit 209 „Never Events“ fest. Um besser aus Fehlern lernen zu können, sollten Beispiele aus dem Ausland aufgegriffen und alle erkannten Behandlungsfehler auch in Deutschland registriert werden. Hintergrund Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten. Beauftragt werden die MDK durch die Krankenkassen. Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
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vdek zum Präventionsgesetz: PKV, Kommunen und Länder bleiben bei Finanzierung außen vor
„Die Ersatzkassen stehen zu ihrer Verantwortung, Prävention und Gesundheitsförderung als wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung zu stärken. Daher begrüßen sie grundsätzlich die Ziele des anstehenden Präventionsgesetzes. Dies gilt vor allem für die Stärkung der Prävention in Lebenswelten, den sogenannten Settings wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben. Prävention ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es völlig unverständlich, dass zwar die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nicht aber die private Krankenversicherung (PKV) und andere relevante Akteure, wie z. B. die Länder und Kommunen, verpflichtet werden, einen adäquaten finanziellen Anteil zu leisten.“ Dies erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der öffentlichen Anhörung des Präventionsgesetzes am 22. April 2015 vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Die GKV habe sich in den letzten 20 Jahren zum dominierenden Akteur im Bereich der Prävention entwickelt. Im Jahr 2013 gab sie 267 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen aus und erreichte damit mehr als fünf Millionen Menschen. Insbesondere die PKV beschränke sich dagegen lediglich auf freiwillige Projekte und dies trotz hoher Rückstellungen von 200 Milliarden Euro in der privaten Krankenversicherung und 28 Milliarden Euro in der privaten Pflegeversicherung in 2014. Die vdek-Vorstandsvorsitzende forderte daher ein deutlich stärkeres Engagement der PKV in Sachen Prävention und Gesundheitsförderung. Auch das neue Präventionsgesetz verpflichte die PKV noch immer nicht zur finanziellen Beteiligung, sondern stelle ihr diese frei, obwohl auch PKV-Versicherte von den Präventionsmaßnahmen in Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen profitierten. Damit subventioniere die GKV erneut die PKV an einer ganz zentralen Stelle der gesundheitlichen Versorgung. Kritisch sieht der vdek auch die Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Präventionsgesetz. Zum einen soll sie künftig die Geschäftsführung für die Nationale Präventionskonferenz übernehmen und erhält dafür entsprechende Beitragsgelder von der GKV. Gleichzeitig soll sie vom GKV-Spitzenverband beauftragt werden, Projekte in Lebenswelten wie Schulen und Kitas zu initiieren und erhält dafür eine pauschale Vergütung von mindestens 0,50 Euro je Versicherten. „Diese direkte Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsgelder der Versicherten ist nicht akzeptabel, denn es handelt sich hierbei um eine staatliche Behörde des BMG“, sagte Elsner abschließend. Pressemitteilung des vdek
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Gesetze kosten zusätzliches Geld
Im SWR-Interview der Woche warnte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, vor steigenden Zusatzbeiträgen. Zwar gebe es „im Moment noch eine relativ komfortable Situation bei den Finanzen“. Allerdings würden die Ausgaben schneller steigen als die Gehälter und Löhne der Versicherten. Außerdem „beschließen der Bundestag und die Regierung zur Zeit zahlreiche Gesetze, die auch Geld kosten, zusätzliches Geld kosten, was natürlich dann auch durch Zusatzbeiträge finanziert werden muss.“ Weitere Kassenfusionen könnten das nicht auffangen. „Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind in den letzten Jahren gesunken.“ Es werde zwar auch weitere Zusammenschlüsse geben, das alleine reiche aber nicht. Pfeiffer verwies auf eine „strukturelle Lücke“, die zum Teil „durch Gesetze verursacht wird, aber zum Teil eben dadurch, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen stärker steigen als die Einnahmen.“ Sie verwies weiterhin darauf, dass bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht die Kassen die Verzögerer seien. Pfeiffer räumte allerdings ein, dass die GKV „genauso wie die Industrie, die diese Vernetzung vornimmt, sicher an manchen Stellen die Komplexität unterschätzt“ habe. Ganz oben stehe die Datensicherheit. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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