(HANNOVER) Ausgerechnet ein Stück Teewurst wurde einer Mitarbeiterin der Caritas Seniorendienste in Hannover zum Verhängnis – von der fetthaltigen Rohwurst nahm sich sich nämlich etwas, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe von heute berichtet. Und weil die Wurst den Bewohnern vorbehalten sei, habe sie mit ihrem Vergehen das Vertrauen ihres Arbeitgebers untergraben. Und das so tief, dass dieser sich zu einer Entlassung der Pflegehelferin genötigt sah. Da hilft es auch nix, dass laut Leitbild die Mitarbeiterinnen der Caritas Seniorencentren deren wichtigstes Kapital seien. Und Caritas nutzt auch nix – auf keinen Fall in Hannover. (Zi)
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SBK: Beitragsrückstände von Selbstständigen explodieren
Immer mehr Selbstständige ächzen unter der Last ihrer Krankenkassenbeiträge. Darauf machte gestern das ARD-Magazin plusminus aufmerksam. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für Selbstständige häufig eine große finanzielle Belastung. Denn gerade für Selbstständige, die allein arbeiten und niedrige Einkommen erzielen, erreichen die Krankenkassenbeiträge schnell bis zu 40 Prozent vom Gesamtverdienst. Kein Wunder also, dass es zu Beitragsrückständen kommt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK bietet Selbstständigen eine persönliche Beratung, um die Kassenbeiträge individuell und angemessen festzusetzen. Die Höhe der Beiträge, die angestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen, ist festgelegt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte 14,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entrichten. Die Rechnung ist also recht einfach. Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Beiträge komplizierter. „Die Grundregel lautet: Selbstständige bezahlen einen Mindestbeitrag von rund 410 Euro monatlich“, erklärt Julia Burghardt, Fachexpertin bei der SBK. „Früher ging man davon aus, dass Selbstständige gut verdienen, eigene Firmen führen. Rechnerisch wird daher heute noch angenommen, dass Selbstständige mindestens 2.231 Euro im Monat verdienen. So errechnet sich der Mindestbeitrag. Selbstständige müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, so dass sie die volle Summe selbst stemmen müssen.“ Die Realität sieht oft anders aus Die Zeiten haben sich jedoch geändert, wie Burghardt erläutert: „Aus der Praxis wissen wir: Heute arbeiten viele Selbstständige alleine, oft auch in Teilzeit. Ihre Einkommen sind oft niedrig, der Mindestbeitrag macht nicht selten fast die Hälfte aller ihrer Einkünfte aus – eine enorme finanzielle Belastung“, berichtet die SBK-Expertin. Häufig wird die Selbstständigkeit auch nebenberuflich ausgeführt, überschreitet also 20 Wochenstunden nicht. Der Gründer, der an seinem Start-up arbeitet, die junge Mutter, die sich parallel zur Kindererziehung eine Existenz aufbaut, oder der selbstständige Grafiker, dem seit Monaten die Aufträge fehlen – SBK-Expertin Burghardt kennt aus der Praxis viele Betroffene, für die der festgelegte Mindestbeitragssatz mit der Einkommensrealität nichts zu tun hat. „Wir empfehlen allen Selbstständigen, in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten ihre individuelle Beitragshöhe genau errechnen zu lassen“, rät Burghardt. Unverhältnismäßige Belastung, Teilzeit, niedriges Einkommen Denn natürlich müssen auch Selbstständige ihren adäquaten Beitrag zur GKV leisten. „Jedoch kann die Krankenkasse den Beitrag mit Rücksicht auf alle Einkünfte und die individuellen Rahmenbedingungen genauer berechnen, als einfach den pauschalen Mindestbeitrag anzusetzen“, erklärt SBK-Expertin Burghardt. Wenn die Einkünfte beispielsweise dauerhaft unter dem angenommenen Wert von 2.231 Euro im Monat liegen, gilt eine andere Einkommensmindestgrenze von 1.488 Euro. Somit ergibt sich ein deutlich niedrigerer Krankenkassenbeitrag von rund 270 Euro. „Bei dieser Beurteilung spielen das Familieneinkommen und die Vermögensverhältnisse zusätzlich zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle“, so Burghardt. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Grundlage des letzten gültigen Steuerbescheids – bei Selbstständigen ist der häufig zwei Jahre alt. Wenn in der Zwischenzeit das Einkommen deutlich gesunken ist, kann eine unverhältnismäßige Belastung durch den Kassenbeitrag vorliegen. Aufgrund der tatsächlichen Einkünfte können die SBK-Berater eine andere Einstufung vornehmen. Und auch bei nebenberuflich Selbstständigen kann die Krankenkassen die Beitragshöhe überprüfen. Empfehlung: Jährlicher Tarifcheck „Wir empfehlen allen Selbstständigen, die Höhe ihres Krankenkassenbeitrags jährlich überprüfen zu lassen“, sagt SBK-Expertin Julia Burghardt. „Bei der SBK haben wir ein Team von eigens ausgebildeten Fachberatern, die gemeinsam mit den Versicherten einen Tarifcheck durchführen können.“ Bei der SBK sind derzeit 13.000 Selbstständige versichert. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse
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Wurzelspitzenresektion bei Zahnwurzelentzündung?
Heute erhielt ich eine Frage, die ebenfalls kontrovers diskutiert wird: Guten Tag Herr Gräber Auf Ihrer Internetseite habe ich schon viele hilfreiche Informationen entdeckt die mir und meiner Familie geholfen haben. Nun war ich neulich bei meiner Zahnärztin und die hat auf der Röntgenaufnahme zwei Zähne entdeckt wo im Wurzelbereich ein Entzündung zu erkennen ist. […]
vdek würdigt Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.
Der 31-jährige Thomas Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern ist „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege 2015“. Der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. zeichnete Schmidt am Freitag, den 12.6.2015, bei der 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ mit der Medaille aus. Die Plätze zwei und drei belegten Christine Drzyzga (23 Jahre) aus Köln in Nordrhein-Westfalen und Melanie Segelke (22 Jahre) aus Heide in Schleswig-Holstein. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der als Gastgeber aufgetreten war und die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hatte, gratulierte den Siegern und würdigte die Arbeit des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.. Jens Frieß, Präsident des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V., unterstrich vor 200 Gästen die Ziele des Wettbewerbs. „Mit unserem Preis wollen wir möglichst viele Menschen ermutigen, den Pflegeberuf zu ergreifen. Die große Resonanz freut uns daher ganz besonders. Wir gratulieren allen Teilnehmern, die es in den Endausscheid geschafft haben und die Besten ihres Bundeslandes sind. Ganz besonders gratulieren wir aber dem Erstplatzierten Schmidt aus Amberg im Freistaat Bayern. Er fliegt nun für eine Woche nach New York, mit der Möglichkeit dort das Medical Hospital of Surgery NY zu besuchen“, so Frieß. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, hob das Engagement des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. hervor. „Fachliches Know-how und Empathie sind unverzichtbare Kompetenzen in den Pflegeberufen. Mit seiner Arbeit trägt der Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V. nachhaltig dazu bei, beides zu fördern. Er leistet damit auch einen Beitrag zur Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens der Pflege- und Betreuungsberufe.“ Zur 5. Nationalen Initiative – Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“ hatten sich über 25.000 Auszubildende aus der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, der Säuglings- und Kinderkrankenpflege sowie der Generalistik beteiligt. Schirmherren der Veranstaltung waren beim diesjährigen Wettbewerb Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Eike Böhm, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ), Pflegewissenschaftler Siegfried Huhn sowie Comedian und Mediziner Dr. Eckart von Hirschhausen. Der Preisverleihung waren mehrere anspruchsvolle fachliche Prüfungen vorausgegangen. Für die Vorentscheide in Hamburg, Dresden, Würzburg und Köln hatten sich 23 Finalisten aus ganz Deutschland zuzüglich den Besten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr herauskristallisiert. Nach dem Finale am 11.6.2015 in der Nestor-Schule am Berliner Alexanderplatz gab es für alle Teilnehmer ein Entspannungsprogramm mit einem Abendessen auf dem Fernsehturm, einer Gesprächsrunde mit Siegfried Huhn, einer Stadtrundfahrt und einem Empfang im Deutschen Bundestag. Pressemitteilung des vdek
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