40J. Weinbauer mit metabolisches Syndrom (BMI 35), pathologische Glucosebelastungstest leidet seit vielen Jahren unter einer chronischen Pharyngitis. Der Patient hat auch ein obstruktives Schlafapnoesyndrom und verwendet mit guter Compliance ein mehr…
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BARMER GEK und Kinder- und Jugendärzte starten telemedizinische Versorgung für junge Patienten
Der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte (BVKJ) und die BARMER GEK verbessern die Behandlung von Heranwachsenden mit chronischen und seltenen Erkrankungen durch ein speziell entwickeltes Telemedizin-System. Mit PädExpert können niedergelassene Kinder- und Jugendärzte ab sofort einen pädiatrischen Facharzt online zu Rate ziehen, um unklare Diagnosen abzusichern und die Behandlung abzustimmen. „Mit PädExpert optimieren wir die medizinische Versorgung, allem voran auf dem Lande. Dank PädExpert ersparen sich unsere jüngsten Versicherten lange Anfahrtswege und Wartezeiten beim Spezialisten“, sagte Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER GEK, in Berlin bei der Vorstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Krankenkasse und der Service GmbH des BVKJ. Dabei sprach er sich insgesamt für einen stärkeren Einsatz von telemedizinischen Anwendungen aus und knüpfte dies an Bedingungen. „Telemedizin muss einen konkreten Mehrwert für den Patienten haben, diesen in einer grundlegenden Evaluation nachweisen und höchsten Datenschutzanforderungen genügen“, so Rafii. PädExpert als exklusives Angebot für BARMER GEK Versicherte Ab sofort können die jüngsten Versicherten der BARMER GEK PädExpert in Bayern in Anspruch nehmen und im Laufe des Jahres bundesweit. „Die BARMER GEK bietet als einzige Krankenkasse PädExpert für ihre Versicherten an. Damit hat unser Kinder- und Jugend-Programm wieder einmal ein Alleinstellungsmerkmal“, sagte Rafii. Der telemedizinische Expertenrat soll zunächst bei zehn Indikationen zum Einsatz kommen und bietet eine medizinische Expertise etwa bei Rheuma, Zöliakie und dermatologischen Erkrankungen. Mit PädExpert wollen die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte möglichst binnen 24 Stunden die Einschätzung eines Experten einholen und so nicht eindeutige Befunde abklären. Eigens entwickeltes IT-Verfahren für bestmöglichen Datenschutz „Für PädExpert wurde ein neues Verfahren entwickelt, um ein Höchstmaß an Datensicherheit zu gewährleisten. Bei der Übertragung von Anfragen von einem Arzt zum anderen werden die persönlichen Daten des Patienten von den medizinischen Daten vor der verschlüsselten Übertragung getrennt und auf verschiedenen physikalischen Servern in Deutschland gespeichert“, sagte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. Er bezeichnete PädExpert als „Meilenstein für die Gesundheitsversorgung“, da Experten für pädiatrische Spezialgebiete hauptsächlich in Ballungszentren angesiedelt seien. „Telemedizinische Konsultationen sind schon deshalb sehr wichtig, weil die Zahl der Praxen rückläufig ist, vor allem auf dem Land“, sagte Fischbach weiter und verwies auf sich ändernde Anforderungen an die Arbeitsbedingungen. „Viele unserer jungen Kolleginnen und Kollegen wünschen sich andere Arbeitsmodelle, wie Jobsharing oder Teilzeitarbeit. Auch hier kann PädExpert sehr hilfreich sein, da es nicht an feste Arbeitszeiten in der Praxis gebunden ist“, sagte Fischbach und betonte, dass der BVKJ einer der ersten ärztlichen Berufsverbände in Deutschland mit telemedizinischen Konsultationen in der Praxis sei. Besuch beim Facharzt in zwei von drei Fällen nicht erforderlich PädExpert wurde von Kinder- und Jugendärzten in Bayern über drei Jahre entwickelt und getestet. Dank des Expertenkonsils mussten zwei von drei Heranwachsenden nicht mehr persönlich zum Spezialisten gehen. Die Diagnostikphase verkürzte sich im Schnitt um 16 Tage und im Bereich der Hämatologie um 30 Tage. Im Jahr 2014 hat das Verfahren den Bayerischen Gesundheitspreis in der Kategorie „Zukunft Telemedizin“ erhalten. Pressemitteilung der BARMER GEK
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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Chancen für bessere Versorgung, aber auch finanzielle Risiken
„Dass die Krankenkassen mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Verträgen mit dem GKV-VSG bekommen sollen, ist ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf beim Bundesgesundheitsministerium. Dass in diesem Zuge auch Bürokratie abgebaut wird, indem die Vorlagepflicht für Selektivverträge beim BVA entfallen soll, begrüßen die Ersatzkassen ausdrücklich. Gut sei auch, dass mit dem neuen Gesetz mehr Möglichkeiten geschaffen werden sollen, etwas gegen die vielerorts vorhandene massive ärztliche Überversorgung zu tun. Die Pläne, Arzt-Honorare über eine sogenannte Konvergenzregelung in einzelnen Bundesländern zu erhöhen, werden von den Ersatzkassen hingegen kritisch gesehen, weil die Mehrausgaben bis zu 500 Millionen Euro zu keinem Mehrwert für die Versicherten führen. „Die ärztliche Versorgung droht erheblich teurer zu werden; sie wird aber nicht besser“, erklärte Elsner. Ordnungspolitisch völlig falsch sei, dass die Regressansprüche der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern von freiberuflichen Hebammen beschnitten werden sollen. „Hier könnte ein Präjudiz geschaffen werden. Andere Leistungserbringer werden auf den Zug aufspringen und ähnliche Forderungen stellen“, warnte Elsner. „Dem darf nicht Vorschub geleistet werden.“ Elsner wies auch darauf hin, dass die Ersatzkassen die geplanten Neuregelungen beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) entschieden ablehnen. „Der Staat regiert in die Selbstverwaltung hinein, indem er vorschreibt, wer in den MDK-Gremien zu sitzen hat“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, dass ein Drittel der Mitglieder des MDK-Verwaltungsrates aus Pflegeberufsverbänden sowie Organisationen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen stammen muss und von Landesbehörden bestimmt wird. Das sei nicht akzeptabel, so Elsner. Die Vertreter der Pflege wirken im Übrigen schon an der Erarbeitung der für die pflegerische Versorgung relevanten Richtlinien mit, beispielsweise bei den Pflegenoten. „Das ist an dieser Stelle auch sinnvoll“, sagte Elsner.
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Litsch im Streit um den Morbi-RSA: „Beirats-Expertise ernst nehmen“
Finanziell geht es der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so gut wie seit langem nicht mehr. Trotzdem drohen Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen weiter mit Kassenpleiten und klagen über Ungerechtigkeiten beim Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der GKV. „Angesichts der GKV-weit sehr erfreulichen Finanzkennzahlen sollte der Expertenrat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs von allen Beteiligten ernst genommen werden und die Kassen sich ansonsten wieder mehr auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, Versorgung zu gestalten“, fordert dagegen Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. Laut ersten Medienberichten weist die GKV nach dem dritten Quartal 2017 einen Überschuss von rund 2,5 Milliarden Euro auf, die Rücklagen bei den 113 Krankenkassen belaufen sich auf rund 18 Milliarden Euro. Damit dürften die kassenindividuellen Beitragssätze 2018 nicht nur auf breiter Front stabil bleiben, viele Kassen denken sogar über eine Absenkung ihres Zusatzbeitrags nach. Vom Gesamtüberschuss entfallen auf die Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen rund 1,25 Milliarden Euro, also mehr als die Hälfte. Allein der Branchenprimus, die Techniker Krankenkasse, die über zehn Millionen Menschen in Deutschland versichert, hat ein Plus von rund 476 Millionen Euro zu verzeichnen und denkt jetzt über eine Beitragssatzabsenkung nach. Litsch: „Die Zahlen sprechen Bände. In dieser Situation wirkt es befremdlich, wenn einige Kassenfunktionäre nun einen kurzfristigen politischen Handlungsbedarf oder Vorschaltgesetze herbeizureden versuchen.“ Die positive kassenartenübergreifende Finanzentwicklung halte im Übrigen schon seit über zwei Jahren an, obwohl es in dieser Zeit keine Änderungen am Morbi-RSA gegeben habe, betont Litsch. Im Streit um dessen Weiterentwicklung plädiert der Verbandschef deshalb für Augenmaß: „Abgesehen davon, dass wir im deutschen Gesundheitswesen weitaus dringlichere Probleme haben, zum Beispiel die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, den Fachkräftemangel in der Pflege oder die schnelle digitale Vernetzung, wäre die künftige Bundesregierung gut beraten, sich auf die nun vorliegende wissenschaftliche Expertise zu stützen, um dem von Einzelinteressen getriebenen Dauerstreit nachhaltig die Grundlage zu entziehen.“ So hatte das Expertengremium unter anderem Vorschläge gemacht, wie der Morbi-RSA manipulationsresistenter gestaltet werden kann. Im Mittelpunkt steht vor allem die Einführung einheitlicher ambulanter Kodierrichtlinien, da die Morbidität ohne ambulante Diagnosen nicht ausreichend abgebildet werden kann. Dieses Anliegen unterstützen die AOKs ausdrücklich und haben zum Umgang mit ambulanten Kodierungen entsprechend des Heil- und Hilfsmittelgesetzes bereits im Juni 2017 gemeinsame Eckpunkte festgelegt. Mit seinem Sondergutachten hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt erstmals seit 2011 eine wissenschaftlich fundierte Analyse des Morbi-RSA durchgeführt und daraus Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung abgeleitet. Die nun vorliegende Expertise stützt sich auf Daten aller Krankenkassen und Erfahrungen seit Einführung des Risikostrukturausgleichs im Jahr 2009. Sie war zuvor von allen Krankenkassen und Kassenverbänden gefordert worden. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens hatten diese umfassend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Evaluationsvorschläge einzubringen. Für das Sondergutachten wurde der Wissenschaftliche Beirat extra um zwei Experten erweitert, darunter auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Achim Wambach, ausgewiesener Experte für Wettbewerbsfragen. „Alle gesundheitspolitischen Akteure haben nun erstmals für mögliche Reformen verlässliche und umfassende Daten und Fakten vorliegen. Dieses Pfund sollten wir nutzen“, so Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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