Ich bin nun 20 Jahre in der HNO-Heilkunde tätig. Ich lese gelegentlich wie wichtig eine ungestörte Nasenatmung für die Kieferstellung ist. Trotzdem habe ich sehr selten Patienten mit der Fragestellung "behinderte Nasenatmung" von Kieferorthopäden bis dato gesehen.
Ist es nur eine Literaturente oder wird die Tatsache der behinderten Nasenatmung vor einer Zahnregulierung einfach ignoriert?
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SPECTARIS: Potenzial von Telemedizin wird nicht ausgeschöpft
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, dem sog. eHealth-Gesetz, am heutigen Mittwoch kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS e. V., den Gesetzentwurf: „Dass die Telemedizin enorme Potenziale für unser Gesundheitswesen hat, bestreitet heute niemand mehr. Leider werden diese Potenziale durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht in Ansätzen ausgeschöpft. Dies liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber die aktuelle Versorgungsstruktur verkennt“, so Kuhlmann. Während es derzeit in Deutschland rund eine halbe Million Klinikbetten gibt, mit sinkender Tendenz, wächst der Anteil der Patienten in der häuslichen Versorgung stetig auf mittlerweile rund 6 Millionen Patienten. „Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, dass dieser Versorgungsstruktur nicht Rechnung getragen wird und sich weder die häuslich versorgten Patienten noch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer im aktuellen Gesetzentwurf wiederfinden.“ Eine Nichtberücksichtigung des häuslichen Versorgungsbereichs widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den sektor- und fachübergreifenden Einsatz von elektronischen Kommunikations- und Informationstechnologien gefordert wird. Aber nur die explizite Berücksichtigung von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen im eHealth-Gesetz ermöglicht eine effiziente, flächendeckende Umsetzung delegierter ärztlicher Leistungen mittels eHealth-Lösungen. Kuhlmann weiter: „Diese von der Koalition gewünschte Anbindung der Patienten an Ärzte und Kliniken setzt voraus, dass die bezüglich des klinischen und ökonomischen Nutzens in Studien und Projekten bereits umfassend erprobten eHealth-Lösungen in die Regelversorgung überführt werden. Dazu ist aber zwingend notwendig, die Telematikinfrastruktur für alle qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer zu öffnen.“ In der Regel übernehmen die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer oder auch medizintechnische Unternehmen diese Aufgaben. „Diese Aufgaben werden die Angehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe zukünftig aber nur dann übernehmen, wenn alle ihre Arbeitsleistungen sowie die eingesetzten Hilfsmittel auch angemessen vergütet werden“, so Kuhlmann weiter. Damit es aber überhaupt zu einer Vergütung der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer kommen kann, ist vorab unbedingt erforderlich, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe im Gesetz berücksichtigt werden. „Der Gesetzgeber versäumt es, die großen Potenziale, die die Telemedizin bei der Versorgung von Patienten im häuslichen Bereich bietet, auszuschöpfen, wenn er diese so wie bisher im Gesetzentwurf völlig vernachlässigt“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Österreichischer Gesundheitswirtschaftskongress – Programm ist online
Das Programm für den bald stattfindenden Österreichischer Gesundheitswirtschaftskongress ist online. Das Gesundheitssystem ist derzeit im massiven Umbruch. Die Innovationsfähigkeit der Medizin und die demographische Entwicklung prägen den Wandel. Deshalb werden heute mehr und mehr Probleme der Finanzierung und der Qualität öffentlich diskutiert. Immer stärker rücken die gesundheitspolitischen Themen auch in den Fokus der Medien. Gleichzeitig wird … Weiterlesen →
Baden-Württemberg: Deutlich mehr Geld für Kliniken im Land
Für die Versorgung ihrer Versicherten im laufenden Jahr stellen die Krankenkassen den Krankenhäusern in Baden-Württemberg zusätzliche 320 Millionen Euro zur Verfügung – die AOK Baden-Württemberg trägt mit 144 Millionen Euro den Löwenanteil des Betrages. Insgesamt erhöhen sich damit die Finanzmittel gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent auf über 9 Milliarden Euro, die von den Krankenkassen über den sogenannten Landesbasisfallwert für den Betrieb der Krankenhäuser im Land aufgebracht werden. Die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft haben sich in gemeinsamen Verhandlungen auf die Erhöhung geeinigt: „Mit dieser deutlichen Steigerung sind die Betriebskosten der Krankenhäuser auch im Jahr 2018 vollständig finanziert und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientin-nen und Patienten sichergestellt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Donnerstag (01.02.2018) in Stuttgart. Mit der Steigerung des Landesbasisfallwertes werden vollumfänglich die Personal- und die Sachkosten der Krankenhäuser im Land, ins-besondere auch in der Pflege, von den Krankenkassen getragen. Das gelte laut Hermann unisono für den zu erwartenden Kostenanstieg etwa durch Tarifsteigerungen für die Angestellten in der Pflege und im übrigen nichtärztlichen Dienst in den Kliniken. Hermann: „Die Krankenhäuser haben mit der höheren Finanzausstattung beste Voraussetzungen, sich weiterhin auch als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Fachkräfte zu profilieren.“ Zusatzinformationen: Der zahlbare Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird zum 01.02.2018 um 3,08 Prozent von 3.350,01 Euro auf 3.453,17 Euro erhöht. Auf ihm beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2017. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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