In diesem interessanten Video sieht man einen neutrophilen Ganulozyt (weißen Blutkörperchen) der ein Staphylococcus aureus (Bakterium) verfolgt und sich einverleibt – ein normaler alltäglicher Prozess in unserem Körper.
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Stets erreichbar: Öffentliche Apotheken sind an Öffnungszeiten gebunden
Schilder wie „Heute von 12 bis 17 Uhr geöffnet“ oder „Wegen Inventur geschlossen“ sind für Apotheken undenkbar. Denn Apotheker dürfen die Öffnungszeiten ihrer Apotheke nicht frei wählen und zu selbst definierten Zeiten schließen. Als zentrale Institution der Arzneimittelversorgung unterliegen sie einer Vielzahl von Gemeinwohlpflichten. Dazu gehören neben dem Vorhalten eines breiten Arzneimittelsortimentes, Notdiensten und dem Herstellen von individuellen Rezepturarzneimitteln auch die Erreichbarkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten. „Wenn eine Apotheke längere Zeit schließen will, etwa wegen eines Umbaus, muss die zuständige Behörde des Landes, meist die Apothekerkammer, diese Ausnahme genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass umliegende Apotheken einspringen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wir wollen und müssen die Versorgung vor Ort sicherstellen. Das ist eben ein wesentlicher Unterschied zum Arzneimittel-Versandhandel.“ Apotheken unterliegen der Pflicht zu ständiger Dienstbereitschaft. Außerhalb der klassischen Ladenöffnungszeiten, in denen grundsätzlich alle Apotheken offen zu halten sind, werden ein Teil der Apotheken durch die zuständigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreit. Die verbleibenden Apotheken dürfen nicht geschlossen werden und sichern flächendeckend den „Notdienst“ während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Patienten profitieren von der wohnortnahen Apotheke auf vielfältige Weise. Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion in Apotheken. Apotheker rufen ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Weiterbildung – Ein vom Marburger Bund geplanter Musterarbeitsvertrag für die ambulante Weiterbildung ist nach Meinung der KBV nicht zielführend. Auch die Kritik an einer Stiftung Weiterbildung weist die KBV zurück.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die vom Marburger Bund veröffentlichte Positionierung zur Weiterbildung im ambulanten Bereich in Teilen begrüßt. Darin zeige sich, dass die Initiative der KBV, der ambulanten Weiterbildung im gesetzlichen Rahmen ein solides finanzielles Fundament zu geben, auch von der größten Klinikarztgewerkschaft mitgetragen wird. Skeptisch bleibt die KBV jedoch bei dem vom Marburger Bund vorgeschlagen Mustervertrag für Weiterbildungsassistenten und Niedergelassene im ambulanten Bereich. „Hier gilt immer noch das freie Vertragsverhältnis zwischen beiden Akteuren“, betont KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann, „dies könne man nicht mit einem Einheitsvertrag übergehen.“ Auch könne das vom Marburger Bund befürchtete Gehaltsdumping ausgeschlossen werden, da die vorgesehenen Entgelterhöhungen direkt für die Weiterbildungsassistenten vorgesehen seien. Zudem würden bereits heute die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen, ob ausgezahlte Fördergelder die Weiterbildungsassistenten auch wirklich erreichten. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass der Marburger Bund das KBV-Modell einer Stiftung Weiterbildung nach niederländischem Vorbild ablehne. Im KBV-Modell werden die Weiterbildungskosten über eine von Steuermitteln getragenen Stiftung finanziert und seien so von den Krankheitskosten entkoppelt. „Im Klinikbereich hierzulande ist es dagegen heute noch so, dass die Weiterbildungskosten für Klinikassistenten in den DRGs eingepreist sind, egal, ob die jeweilige Klinik ausbildet oder nicht“, erklärt Feldmann. Mit anderen Worten: die Wirtschaftlichkeit einzelner DRG-Positionen entscheidet darüber, ob Weiterbildungsstellen überhaupt angeboten werden oder nicht – mit den bekannten Problemen des Nachwuchsmangels in vielen Fachgebieten. Der Vergleich, den der Marburger Bund zur Weiterbildung in Deutschland und in den Niederlanden anstellt, sei zudem unzulässig. „Das ist, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen“, betont Feldmann. Schließlich ist der Zugang zur Facharztausbildung in den Niederlanden stark reglementiert und nicht mit dem deutschen System zu vergleichen: „Wir haben den freien Zugang zur Weiterbildung. Ein hohes Gut, dass wir anerkennen und schützen sollten. Anzuerkennen ist aber ebenso, dass in den Niederlanden keine Nachwuchsprobleme in der hausärztlichen Versorgung bekannt sind.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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KV Nordrhein informiert auf Kongress über zehn Jahre ambulante Palliativversorgung
Patientinnen und Patienten im Rheinland, die an einer schweren und nicht mehr heilbaren Erkrankung leiden, können in ihrem vertrauten Umfeld ärztlich und pflegerisch optimal versorgt werden – dank der Strukturen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und den nordrheinischen Krankenkassen vor zehn Jahren geschaffen wurden. Seitdem gibt es im Landesteil Nordrhein eine flächendeckende allgemeine (AAPV) und eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Im Jahr 2014 wurden knapp 30.000 nordrheinische Patientinnen und Patienten palliativmedizinisch versorgt. Über 60 Prozent der Patientinnen und Patienten, die im Rahmen der AAPV betreut wurden, konnten bis zu ihrem Lebensende zuhause versorgt werden. „Die meisten Menschen möchten bis zuletzt in ihrer gewohnten Umgebung leben und dort auch sterben. Die Versorgungsstrukturen in der Hospiz- und Palliativarbeit in Nordrhein-Westfalen bieten gute Voraussetzungen für ein würdiges Sterben in einem Umfeld, das den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen entspricht. Aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Daher sind die Weiterentwicklung und Stärkung der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung von besonderer Bedeutung“, sagt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Status Quo und Perspektiven Im Rahmen eines Kongresses, an dem Gesundheitsministerin Steffens teilnehmen wird, blickt die KV Nordrhein gemeinsam mit Palliativärzten, Pflege- und Hospizdiensten sowie mit den Partnern der gesetzlichen Krankenkassen am Samstag, 12. September, von 10 bis 16 Uhr, im Haus der Ärzteschaft (Tersteegenstr.9, 40474 Düsseldorf) auf die Entwicklung der Palliativversorgung in Nordrhein zurück. Auch die Perspektiven dieser nicht nur gesundheits-, sondern auch gesellschaftspolitisch äußerst wichtigen Versorgungsform werden diskutiert. „Es ist gut, dass immer mehr Patientinnen und Patienten in vertrauter Umgebung versorgt und umfassend gepflegt werden“, sagt Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. „Wie wir das auf Dauer sicherstellen oder noch verbessern können, wird Thema unseres Kongresses sein. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.“ Zu den weiteren Referenten zählen Matthias Mohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, für die Palliativversorgung verantwortliche Ärztinnen und Ärzte sowie Gäste aus der Pflege und der Hospizarbeit. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen zum Kongress sind möglich unter: E-Mail: anmeldung@kvno.de oder telefonisch unter 0211 5970 82 81 Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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