(NIEDERSACHSEN) Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern noch hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen als “qualifizierte Praxismitarbeiter” eingesetzt wurden, um Ärzte in ihrer Hausbesuchstätigkeit zu entlasten (Projekt AGNES), sieht nun das niedersächsische Konzept MoNi den Einsatz von Arzthelferinnen vor, die anstelle des Arztes die Hausbesuche durchführen. In der Presseerklärung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Hannover heißt es: “Der behandelnde Arzt gibt seinen medizinischen Fachangestellten konkrete Vorgaben mit auf den Weg. So können sie Verbände anlegen und wechseln, Blutdruck- und Blutzucker messen oder Medikamente nach ärztlicher Verordnung verabreichen. Patientinnen und Patienten werden auf diese Weise umfassend versorgt, ohne dass Ärzte unter ständigem Zeitdruck zu Hausbesuchen unterwegs sein müssen.” Sind die hier aufgeführten Tätigkeiten nicht verordnungsfähige Leistungen der häuslchen Krankenpflege? Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den ambulanten Pflegediensten, die diese Leistungen mit dem notwendigen fachlichen Hintergrung erbringen können und sollten? Unter dem Vorwand, Hausärzte in ländliche Gebiete zu locken, finden wir hier wieder einmal ein erbärmliches Beispiel dafür, wie die Politik mit der medizinisch-pflegerischen Versorgung von gesetzlich Versicherten umgeht: Qualität egal, Hauptsache billig und die Ärzte sind zufrieden! (Al)
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61. BAH-Mitgliederversammlung: Jörg Wieczorek als Vorstandsvorsitzender wiedergewählt
Der Vorstand des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. hat im Rahmen der 61. Mitgliederversammlung Jörg Wieczorek in seinem Amt als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Wieczorek, Geschäftsführer bei der Hermes Arzneimittel GmbH, führt den Verband seit dem 1. Juli 2014. Zu seinen Stellvertretern wurden Dr. Andreas Karwatzki (Mundipharma GmbH) und Dr. Traugott Ullrich (Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG) wiedergewählt. Neu im Kreise der Stellvertreter ist Michael Becker (Pfizer Consumer Healthcare GmbH). Schatzmeister ist Jan Kuskowski (Queisser Pharma GmbH & Co. KG). In seiner Rede auf dem Abendempfang der Mitgliederversammlung betonte Wieczorek, dass die Arzneimittel-Hersteller einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung leisten. „Ein effizientes und nachhaltiges Gesundheitssystem in Deutschland braucht gute Ärzte, die Apotheke vor Ort sowie ein solidarisch finanziertes Krankenversicherungssystem, aber ebenso eine starke Arzneimittelindustrie. Denn nur so kann eine gute und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleistet werden“, so der Vorsitzende vor rund 300 Gästen, darunter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Den diesjährigen Selbstmedikationspreis des BAH erhielt Prof. Dr. Marion Schaefer für ihr Engagement beim Masterstudiengang der Charité Universitätsmedizin „Consumer Health Care“. Pressemitteilung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller e.V.
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Finanzielle Bedeutung der PKV für das deutsche Gesundheitswesen ist erneut gewachsen
Die zusätzlichen Finanzmittel im deutschen Gesundheitssystem, die nur deshalb entstehen, weil für Privatpatienten die Kosten nach anderen Bedingungen erstattet werden als für gesetzlich Versicherte, sind erneut gestiegen. Der so genannte Mehrumsatz der Privatversicherten lag nach neusten Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) im Jahr 2015 bei 12,63 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Plus von 180 Mio. Euro bzw. 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Seit 2006 hat der Mehrumsatz damit um fast 30 Prozent zugenommen. Der Mehrumsatz beruht auf der Vielzahl von Begrenzungs- und Steuerungsinstrumenten, die bei der Versorgung von GKV-Versicherten angesetzt werden, während die PKV derartige Mechanismen nicht kennt. Der Mehrumsatz ermöglicht den Ärzten, Krankenhäusern oder Physiotherapeuten in medizinisches Fachpersonal, fortschrittliche Behandlungsmethoden und eine moderne Praxisinfrastruktur zu investieren. Die Studie unterstreicht damit die weiter zunehmende Bedeutung der Privatversicherten für die medizinische Infrastruktur. Fast die Hälfte des Mehrumsatzes (6,1 Mrd. Euro) entfiel auf die ambulante ärztliche Versorgung. Dies bedeutet im Schnitt für jede ambulante Arztpraxis durchschnittlich 50.200 Euro Mehreinahmen im Jahr. Privatversicherte, die 11 % der Gesamtbevölkerung bilden, stellen somit 23,5 % der Praxiseinnahmen aller niedergelassenen Ärzte. Die WIP-Studie verdeutlicht darüber hinaus, dass es den PKV-Unternehmen erneut gelungen ist, das Ausgabenwachstum niedriger zu halten als in der GKV. Die Leistungsausgaben der PKV stiegen im Jahr 2015 um 3,3 %, in der GKV um 3,9 %. Die WIP-Studie „Mehrumsatz und Leistungsausgaben in der PKV – Jahresbericht 2017“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV
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Selbstverwaltung ist Garant für bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung
Der Verbandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Christian Zahn, hat anlässlich einer Fachtagung in Berlin die Bedeutung der Selbstverwaltung für die Partizipation von Menschen mit Behinderung hervorgehoben. „Die Selbstverwaltung ist in der Kranken- und Pflegeversicherung Garant für Solidarität mit Menschen mit Behinderung; sie steht für bezahlbare Beiträge und insbesondere bei den Ersatzkassen für eine hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung. Damit hebt sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deutlich von der privaten Krankenversicherung (PKV) ab“, sagte Zahn am heutigen Dienstag auf der Tagung „Die Sozialwahlen 2017 und die Partizipation von Menschen mit Behinderung“, zu der die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Vertreter von Politik und Gesundheitswesen eingeladen hatten. Zahn wies auf die vielfältigen Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kranken- und Pflegekassen für Menschen mit Behinderung hin. Unter anderem bieten die Krankenkassen eigene Beratungsangebote, fördert die GKV die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und unterstützt Selbsthilfeorganisationen jedes Jahr mit Millionenbeträgen. Allein 2016 stellt die GKV 74 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Die Pflegeversicherung finanziert unter anderem die Pflegestützpunkte mit und stellt eine Reihe von Hilfen bei Behinderung bereit, zum Beispiel die Hilfe zur Wohnraumanpassung. Mit Blick auf das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) richtete Zahn einen deutlichen Appell an die Politik: „Der Gesetzgeber muss das BTHG so ausgestalten, dass die Leistungen auch tatsächlich den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen – so wie es mit der Umstellung der Eingliederungshilfe auf den personenzentrierten Ansatz versprochen wird. Das darf nicht nur Kosmetik sein. Bei einer Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes darf es nicht zu finanziellen Verschiebebahnhöfen zwischen den Sozialversicherungssystemen und den Trägern der Eingliederungshilfe kommen.“ Pressemitteilung des vdek
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