(KIEL) Neuer Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit in Schleswig-Holstein ist Dr. Heiner Garg (FDP), der zudem den Ministerpräsidenten vertritt. Garg hat Wirtschaftswissenschaften studiert und sitzt seit 2000 für die Freidemokraten im Schleswig-Holsteiner Landtag. Er folgt auf den CDU-Politiker Christian von Bötticher, der seinerseits nur kurz die Leitung des Ministeriums innehatte – Bötticher übernahm im Juli zusätzlich zu seiner Aufgabe als Ressortleiter Landwirtschaft und Umwelt das Sozialministerium von Gitta Trauernicht (SPD), die nach dem Bruch der Koalition in Kiel kurzfristig ihren Posten räumen musste. Bötticher spielt in der neuen Regierungsmannschaft von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen keine Rolle mehr. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht unter anderem vor, die Attraktivität der Pflegeberufe im nördlichsten Bundesland Deutschlands zu steigern, unter anderem durch neue Ausbildungsstrukturen. (Zi)
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Regelmäßige Schulungen für Fahrer von Flüssigsauerstoff weiterhin notwendig.
Fahrer von des Arzneimittels Flüssigsauerstoff (LOX) unterliegen in ihrer Tätigkeit zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen. Diese gelten beim Transport von Flüssigsauerstoff sowie beim Befüllen der Basisbehälter im häuslichen Bereich bei den Patienten oder in krankenhausähnlichen Pflegeeinrichtungen. Zu den relevanten Vorschriften zählen insbesondere das Medizinproduktegesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, das Arzneimittelgesetz, die Arzneimittel-Sachkundeverordnung, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, Datenschutzgesetze, die ADR-Verordnung, die Hygienerichtlinien sowie die Flüssigsauerstoff-Versorgungsleitlinie für den häuslichen Bereich. Sowohl für die Fahrer selbst als auch für die disponierenden Unternehmen ist die Einhaltung dieser Vorschriften haftungs-, medizinprodukte-, arzneimittel-, gefahrgut, datenschutzrechtlich und arbeitsschutzrechtlich von sehr großer Bedeutung. Verstöße, die regelmäßig von den Aufsichtsbehörden aufgedeckt werden, können zu sehr empfindlichen Sanktionen führen. Um unnötige Haftung und gesetzliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Fahrer von Flüssigsauerstoff regelmäßig geschult werden. Die von SPECTARIS erstellten und zuletzt 2014 überarbeiteten Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit flüssigem Sauerstoff werden heute von den Aufsichtsbehörden als die relevante und verbindliche Leitlinie angesehen. Unter anderem fordert diese Leitlinie regelmäßige Schulungen der LOX-Fahrer zu den oben genannten Themen. SPECTARIS bietet hierzu bereits seit acht Jahren für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich regelmäßig Schulungen mit ausgewiesenen Experten an, um sie mit den relevanten Vorschriften vertraut zu machen bzw. auf den aktuellen Stand zu bringen. Diese in Deutschland einzigartige, speziell für LOX-Fahrer im Homecare-Bereich entwickelte Schulung, deckt innerhalb eines Tages alle oben genannten rechtlich relevanten notwendigen Aspekte umfassend ab. Die Schulungen werden ausschließlich an Samstagen durchgeführt und lassen sich somit sehr gut in den betrieblichen Alltag der LOX-Fahrer einplanen. Die Erst- und Wiederholungsschulungen werden in großem Umfang von vielen Marktteilnehmern nachgefragt. Auch die angebotenen Inhouse-Schulungen – vor Ort in dem jeweiligen Betrieb – erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Hier kann ohne großen Aufwand direkt am Fahrzeug „geübt“ werden. Einen Zeitplan der anstehenden Schulungen und weitere Infos können folgendem Link entnommen werden: http://www.spectaris.de/verband/veranstaltungen/wissensraum/artikel/seite/loxmed-schulung/veranstaltungen-3.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Innovationsfonds fördert erneut zahlreiche Projekte mit AOK-Beteiligung
Mit der zweiten Entscheidung des Innovationsausschusses für den Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ werden zehn Projekte mit AOK-Beteiligung gefördert. Ihre Bandbreite reicht von der geriatrischen Versorgung bis hin zu Angeboten für Menschen mit Behinderungen, Krebserkrankungen oder Schlaganfällen. „Gute Versorgung findet vor Ort statt. Deshalb wundert es nicht, dass die AOK bei den vom Innovationsfonds unterstützten Projekten erneut stark vertreten ist. Die sehr unterschiedlichen Ideen eint, dass sie sektorale Grenzen überwinden und neue Formen der Zusammenarbeit schaffen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein Schwerpunkt des zweiten Durchgangs der neuen Versorgungsformen ist die geriatrische Versorgung. Ausgewählt wurde beispielsweise ein Projekt der AOK Nordost, das mit interdisziplinär tätigen Teams aus Ärzten, Apothekern, Pflegefachkräften und geriatrischen Pharmazeuten die Arzneimittelversorgung für pflegebedürftige geriatrische Patienten verbessern soll. Auf multiprofessionelle Teams setzt auch ein Projekt für eine bessere ärztliche Versorgung in stationären Pflegeheimen, bei dem die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mitwirkt. Die AOK Bayern unterstützt ein Interventionsprogramm mit dem Krankenhauswiedereinweisungen älterer, multimorbider Patienten vermieden werden sollen. Die AOK Rheinland/Hamburg beteiligt sich an zwei Projekten zur Betreuung krebskranker Patientinnen und Patienten. Dabei geht es im ersten Modell um die individuelle, psychoonkologische Unterstützung von Krebspatienten innerhalb des ersten Jahres nach der Diagnose. Ein weiteres Projekt richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die erfolgreich eine Krebserkrankung überstanden haben und bei denen Spätfolgen der Erkrankung vorgebeugt werden soll. Krebserkrankungen stehen auch im Fokus eines Projekts, an dem die AOK Bayern beteiligt ist. Durch risikoangepasste Früherkennungsmaßnahmen sollen Patienten zwischen 25 und 50 identifiziert werden, die ein höheres familiäres Risiko für Darmkrebs haben. Als weiteres Themenfeld hatte der Innovationsausschuss die Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und die Förderung der Gesundheitskompetenz gesetzt. Hier konnte sich ein Projekt unter Beteiligung der AOK NordWest und der AOK Hessen behaupten, das Menschen mit einem erhöhten Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 frühzeitig gesundheitsrelevante Informationen vermitteln will. Dadurch soll die Entwicklung des Diabetes verhindert bzw. verzögert werden. Im Themenfeld „Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen“ wird ein Projekt gefördert, das mit der Unterstützung der AOK Rheinland/Hamburg die Kommunikationsfähigkeit von Patienten stärkt, die nicht sprechen können und auf Maßnahmen der unterstützenden Kommunikation angewiesen sind. Zu den weiteren vom Innovationsausschuss ausgewählten Projekten mit AOK-Beteiligung gehört zum Beispiel ein sektorenübergreifendes Versorgungsmodell zum Einweisungs- und Entlassmanagement, das die AOK Baden-Württemberg im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung etablieren möchte, um Versorgungslücken und Informationsbrüche zu vermeiden. Ein Care- und Casemanagement steht auch im Mittelpunkt eines Projekts aus Ostwestfalen-Lippe, an dem die AOK NordWest beteiligt ist. Es richtet sich gezielt an Schlaganfallpatienten und soll ebenfalls die Versorgung über Sektorengrenzen hinweg verbessern. Die Mittel des Innovationsfonds speisen sich vollständig aus Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidungen der zweiten Förderwelle hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss im März getroffen. Von den 107 Projektanträgen mit einem Gesamtfördervolumen von 485 Millionen Euro werden 26 Projekte gefördert. Dafür steht die Hälfte der für 2017 insgesamt für „neue Versorgungsformen“ zur Verfügung stehenden Summe von 225 Millionen Euro bereit. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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AOK Baden-Württemberg reagiert mit Kopfschütteln: OLG Düsseldorf legitimiert Pharma-Dumpingangebot
Mit völligem Unverständnis reagiert die AOK Baden-Württemberg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom Mittwoch (08.06.2016), wonach ein Pharmaunternehmen sein Medikament im Ausschreibungsverfahren jetzt gratis anbieten darf und die AOKs die Schenkung annehmen müsse. „Mit dieser Entscheidung legitimiert das OLG Preisdumping und hat natürlich auch die Verantwortung für die Folgen am Markt zu tragen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Mit dem OLG im Rücken könnte ein Pharmaunternehmen nun sein dreistes Geschäftsmodell verwirklichen und damit Marktverdrängung betreiben, die aller fairen wettbewerblichen Logik entbehre. Zur OLG Entscheidung ist es gekommen, weil das inzwischen medienbekannte Pharmaunternehmen auf Preisdumping setzt und seine Antibabypille quasi kostenlos der AOK-Gemeinschaft anbietet. Das Unternehmen kann jetzt mit OLG-Freibrief ihre Gratis-Offerte über einen Rabattvertrag mit allen AOKs in den deutschen Markt drücken. Genau solche Auswüchse sollte das Vergaberecht verhindern. Trotzdem hat die Vergabekammer in erster Instanz beschlossen, dass die AOK das Angebot annehmen muss und jetzt ist das OLG dieser unverständlichen Grundhaltung gefolgt. Hermann: „Hier hat wohl niemand ausreichend realisiert, dass das Unternehmen mit dieser Null-Strategie vor hat, Wettbewerber in diesem Segment auszuschalten. Später kann es dann kassieren.“ Von den Krankenkassen werde die Antibabypille nämlich nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Danach müssten die Frauen meist selbst zahlen und zwar den regulären Listenpreis. Viele Frauen werden dann aber nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln. Die OLG Entscheidung hebelt zudem die vergaberechtlich verankerte Auskömmlichkeitsprüfung der Angebote im Rahmen des Vergabeverfahrens aus. Laut AOK-Chef Hermann wäre vielmehr notwendig, dass solche Prüfungen in ihrer Stringenz gestärkt und nicht „anything goes“ eingeführt werde. „Es liegt uns bereits ein weiteres Angebot über eine Schenkung von Arzneimitteln vor. Wie wir uns dagegen noch rechtlich wehren können, müssen wir jetzt genauestens prüfen“, kündigt Hermann an. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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